Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr dankbar.
Hallo dm1042,
in der Betrienskostenverordnung §2 ist beschrieben, welche Kosten Betriebskosten und damit auf die Mieter umlegbar sind (bitte im Internet nachlesen). Nach meiner Einschätzung gehören die genannten Tätigkeiten dazu.
Ein steuerrechtlicher Hinweis: die Lohnkosten sind m. E. „haushaltsnahe Dienstleistungen“ und damit steuermindernd in der Steuererklärung anzugeben.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich
vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter
einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr
dankbar.
Hallo Jens,
hab’s gefunden. Vielen Dank
Herzliche Grüße
Doris Mayer
Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich
vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter
einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr
dankbar.
Hallo,
ja er darf! Es ist ja grundsätzlich so, dass der Vermieter in der Pflicht ist, seinen Mietern funktionsfähige Anlagen zur Verfügung zu stellen. Und dafür braucht es eben Wartungsarbeiten.
Das gilt auch für Tankprüfung bzw. -reinigung. Diese ist ja nicht in jedem Jahr fällig, es gibt viele Vermieter, die diese Kosten auf z.B. 5 Jahre gleichmäig verteilt an ihre Mieter weitergeben. Es ist aber durchaus erlaubt, diese Kosten auch auf einmal weiter zu berechnen. Der Vermieter muss es ja auch auf einmal bezahlen.
Ich hoffe, das hilft Ihnen weiter.
Grüüße, Zita
Hallo,
vielen Dank für die Auskunft.
Herzliche Grüße
Doris Mayer
Ja, wenn das im Mietvertrag vereinbart wurde und dafür ein Verteiler-Schlüssel (z.B. nach qm oder Personenanzahl oder Verbrauch…) vereinbart wurde
Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich
vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter
einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr
dankbar.
Guten Abend!
Die Frage ist, ist im Mietvertrag die Umlegung dieser kosten detailliert benannt.
Wenn ja, können diese auf die Mietparteien umgelegt werden. Wenn nicht klar + einzeln definiert, darf der Vermieter diese Kosten nicht umlegen.
L.G.
Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich
vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter
einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr
dankbar.
Und immer genau prüfen, ob das nur Wartungsarbeiten sind! Reparatur ist Vermietersache!! also Rechung prüfen, was gemacht wurde!
Darf der Vermieter die Öltankwartung und die gesetzlich
vorgeschriebene Tankprüfung in vollem Umfang vom Mieter
einfordern? Wenn sich hier jemand auskennt, wäre ich sehr
dankbar.