Hallo,
was darf man als Vermieter in der Nebenkostenabrechnung alles abrechnen?
Besonders geht es mir um die Posten:
-Schmutzwasser
-Niederschlagswasser
-Steuern
-Versicherungen (Vermieterhaftpflicht u. Wohngebäudeversicherung)
Danke!
Anke
Hallo,
was darf man als Vermieter in der Nebenkostenabrechnung alles abrechnen?
Besonders geht es mir um die Posten:
-Schmutzwasser
-Niederschlagswasser
-Steuern
-Versicherungen (Vermieterhaftpflicht u. Wohngebäudeversicherung)
Danke!
Anke
Hallo !
Man darf all das abrechnen,was laut Betriebskostenverordnung zulässig ist UND was man im Mietvertrag vereinbart hatte.
Die genannten Posten gehören alle grundsätzlich dazu.
Bei Steuern die Grundsteuer füs Grundstück.
mfG
duck313
Die genannten Posten gehören alle grundsätzlich dazu.
Bei Steuern die Grundsteuer füs Grundstück.
Die Vermieterhaftpflicht ist nicht umlagefähig!
http://www.monero.de/immobilien/mieten-und-vermieten…
ramses90
mfG
duck313
Der Begriff Vermieterhaftpflicht ist irreführend und gibt es auch im Versicherungs-Sprachgebrauch nicht.
Vermutlich ist hier die Gebäudehaftpflichtversicherung gemeint und diese kann auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Der Begriff Vermieterhaftpflicht ist irreführend und gibt es
auch im Versicherungs-Sprachgebrauch nicht.
Dann heisst sie eben Haus- und Grundbesitz Haftpflichtversicherung oder eben nur Haftpflichtversicherung!
Vermutlich ist hier die Gebäudehaftpflichtversicherung gemeint
und diese kann auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Laut Eingangsthread verlangt der VM aber sowohl die Haftpflicht für den VM wie die Wohngebäudeversicherung und mit der Wohngebäudeversicherung ist ja dann wohl die Gebäudehaftpflicht gemeint, was ja o.k. wäre.
Die sogen. Vermieterhaftpflichtversicherung ist dann aber keinesfalls rechtens und umlagefähig!
ramses90
Laut Eingangsthread verlangt der VM aber sowohl die
Haftpflicht für den VM wie die Wohngebäudeversicherung und mit
der Wohngebäudeversicherung ist ja dann wohl die
Gebäudehaftpflicht gemeint, was ja o.k. wäre.
Ich glaube nicht, dass mit Wohngebäudeversicherung die Gebäudehaftpflicht gemeint ist. Der Vermieter legt sowohl die Gebäude- als auch die Gebäudehaftpflichtversicherung auf den Mieter um. Das darf er auch. Vermutlich soll mit „Vermieterhaftpflicht“ ausgedrückt werden, dass es sich gerade nicht um die Haftpflichtversicherung des Mieters handelt.
Hi,
Laut Eingangsthread verlangt der VM aber sowohl die
Haftpflicht für den VM
wie die Wohngebäudeversicherung und mit
der Wohngebäudeversicherung ist ja dann wohl die
Gebäudehaftpflicht gemeint, was ja o.k. wäre.
Die Wohngebäudeversicherung ist da für Schäden durch Feuer,Leitungswasser,Sturm,Hagel. Dazu kann man auch noch zusätzlich eine Elementarversicherung (Hochwasser, Schneedruck etc.) abschließen und beides auf die Mieter umlegen.
Die Haftpflichtversicherung ist dafür da (Verkehrssicherungspflicht, Instandhaltungspflicht - z.B. herunterfallende Dachziegel) und auf die Mieter umlagefähig.
Die sogen. Vermieterhaftpflichtversicherung ist dann aber
keinesfalls rechtens und umlagefähig!
die Vermieterrechtschutzversicherung ist nicht umlagefähig (falls du das meinst).
Viel Gruß von Tara
Hallo Ramses90,
Du irrst schon wieder - den Begriff Vermieterhaftpflicht gibt es nicht.
Was sollte man sich denn darunter vorstellen ?
Eine Haftpflicht die Schäden absichert die ein Vermieter begeht ?
Man kann unterscheiden zwischen einer Privathaftpflicht, die nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden kann.
Eine Gebäude-, bzw. Grundstückshaftpflicht muss bei Zwei-Familienhäuser oder Mehrfamilienhäuser abgeschlossen werden und decken Schäden die vom Grundstück bzw. Wohnhaus ausgehen ab.
Diese können über die Nebenkosten umgelegt werden.
Evt. könnte auch ein Mietrechtsschutz gemeint sein, der vermietete Wohnungen mit absichert. Also Streitigkeiten mit den Mietern z.B. wegen ausbleibender Miete.
Diese kann natürlich nicht auf die Nebenkosten umgelegt werden.
Gruß Merger
Dann heisst sie eben Haus- und Grundbesitz
Haftpflichtversicherung oder eben nur Haftpflichtversicherung!
Nur „Haftpflicht“ reicht natürlich nicht, weil es für Grundstücke zwei ganz verschiedene geben kann:
und alle beide können als Betriebskosten umgelegt werden.
Vermutlich ist hier die Gebäudehaftpflichtversicherung gemeint
Das Wort Gebäudehaftpflichtversicherung gibt es nicht. Die Versicherung bezieht sich immer auf das gesamte Grundstück.
und mit
der Wohngebäudeversicherung ist ja dann wohl die
Gebäudehaftpflicht gemeint, was ja o.k. wäre.
Das ist totaler Quatsch. Was hat eine Wohngebäudeversicherung (Feuer, LW, Sturm+Hagel) mit Haftpflicht zu tun?
Die sogen. Vermieterhaftpflichtversicherung ist dann aber
keinesfalls rechtens und umlagefähig!
Den Begriff gibt es ja nicht.
Eine Gebäude-, bzw. Grundstückshaftpflicht muss bei
Zwei-Familienhäuser oder Mehrfamilienhäuser abgeschlossen
werden
(fett von mir)
Es ist sinnvoll, eine solche Versicherung zu haben, aber ein Zwang hierzu besteht in D. nicht.
Das nachfolgende ist hier irreführendes Gelaber:
Evt. könnte auch ein Mietrechtsschutz gemeint sein, …
Was hat Rechtsschutz mit Haftpflicht zu tun?
Hallo,
was darf man als Vermieter in der Nebenkostenabrechnung alles
abrechnen?
das wurde weiter unten schon beantwortet.
Besonders geht es mir um die Posten:
-Schmutzwasser
-Niederschlagswasser
Hier ist bei der Abrechnung darauf zu achten, daß evtl. unterschiedliche Umlageschlüssel angewendet werden.
-Schmutzwasser wird wie Wasser abgerechnet (Wohnfläche oder Anzahl Personen oder Verbrauch nach Zähler)
-Niederschlagswasser wird nach Wohnfläche abgerechnet.
Warum wurde eigentlich nur nach Abwasser und nicht nach der Position (Frisch-)Wasser gefragt?
Gruß
Hallo Gudrun,
Eine Gebäude-, bzw. Grundstückshaftpflicht muss bei
Zwei-Familienhäuser oder Mehrfamilienhäuser abgeschlossen
werden(fett von mir)
Es ist sinnvoll, eine solche Versicherung zu haben, aber ein
Zwang hierzu besteht in D. nicht.
richtig - hier hast Du völlig recht, nur manchmal ist es sinnvoll das Wörtchen muss zu verwenden um einem Hausbesitzer die Wichtigkeit nahe zu bringen.
Das nachfolgende ist hier irreführendes Gelaber:
Da Du vermutlich keine Ahnung hast, verstehe ich deinen Einwand.
Evt. könnte auch ein Mietrechtsschutz gemeint sein, …
Was hat Rechtsschutz mit Haftpflicht zu tun?
Bist Du dir so sicher, dass jeder den Unterschied kennt ?
In vielen Beratungsgesprächen stelle ich oft fest, dass Kunden
nach einer Haftpflichtversicherung fragen, aber eine Rechtsschutzversicherung meinen.
Gruß Merger
Hallo,
-Schmutzwasser wird wie Wasser abgerechnet (Wohnfläche oder
Anzahl Personen oder Verbrauch nach Zähler)
ja, das ist die logisch-konsequente Variante, es gibt aber durchaus Kobinationen Frischwasser -> Anzahl Personen, Schmutzwasser -> m² oder umgekehrt.
Gruß
osmodius
Besonders geht es mir um die Posten:
-Schmutzwasser
-Niederschlagswasser
-Steuern
-Versicherungen (Vermieterhaftpflicht u.
Wohngebäudeversicherung)
Hallo Anke,
ich will die Antwort von duck noch einmal untermauern. Die Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser, Steuern des Grundstückes, Wohngebäudeversicherung sowie Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können abgerechnet werden, sofern diese Positionen im Mietvertrag hierfür ausdrücklich benannt worden sind. Wenn nicht, dann muss der Vermieter leider die Kröte schlucken.
Grüsse
Boris
Hallo,
ich will die Antwort von duck noch einmal untermauern. Die
Kosten für Schmutz- und Niederschlagswasser, Steuern des
Grundstückes, Wohngebäudeversicherung sowie Haus- und
Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können abgerechnet
werden, sofern diese Positionen im Mietvertrag hierfür
ausdrücklich benannt worden sind. Wenn nicht, dann muss der
Vermieter leider die Kröte schlucken.
mit Deinem „ausdrücklich benannt“ führst Du die Fragestellerin in die Irre.
Was denkst Du, in wieviel % aller aktuell gültigen Mietverträge z.B. „Schmutz- und Niederschlagswasser“ ausdrücklich genannt sind?
Ich behaupte einfach mal, weder Du noch die Fragestellerin haben jemals eine Wasserrechnung ihrer Stadtwerke in Händen gehalten.
Der Aussage von duck ist im Prinzip nichts hinzuzufügen - außer vielleicht der Hinweis, daß in älteren MVs Bezug auf die II. BV zu nehmen war.
Gruß
Hallo,
-Schmutzwasser wird wie Wasser abgerechnet (Wohnfläche oder
Anzahl Personen oder Verbrauch nach Zähler)ja, das ist die logisch-konsequente Variante, es gibt aber
durchaus Kobinationen Frischwasser -> Anzahl Personen,
Schmutzwasser -> m² oder umgekehrt.
echt???
Das tut mir jetzt aber traurig für Dich, 
daß Du einen Vermieter kennst, der so dumm ist, sich unnötige Extra-Arbeit aufzuhalsen.
Gruß
Hallo,
Eine Gebäude-, bzw. Grundstückshaftpflicht muss bei
Zwei-Familienhäuser oder Mehrfamilienhäuser abgeschlossen
werden(fett von mir)
Es ist sinnvoll, eine solche Versicherung zu haben, aber ein
Zwang hierzu besteht in D. nicht.richtig - hier hast Du völlig recht, nur manchmal ist es
sinnvoll das Wörtchen muss zu verwenden um einem Hausbesitzer
die Wichtigkeit nahe zu bringen.
Du kannst ja meinetwegen gerne auf Kundenfang gehen, aber ob ein Thread, in dem es um die Nebenkostenabrechnung eines abgelaufenen Zeitraumes geht, hierfür der richtige Ort ist?
Das nachfolgende ist hier irreführendes Gelaber:
Da Du vermutlich keine Ahnung hast, verstehe ich deinen
Einwand.

Evt. könnte auch ein Mietrechtsschutz gemeint sein, …
Was hat Rechtsschutz mit Haftpflicht zu tun?
Bist Du dir so sicher, dass jeder den Unterschied kennt ?
Jeder, der Nebenkostenabrechnungen erstellt: Ja.
In vielen Beratungsgesprächen stelle ich oft fest, dass Kunden
nach einer Haftpflichtversicherung fragen, aber eine
Rechtsschutzversicherung meinen.
Jeder hat die Kundschaft, die er verdient. 
Gruß