wir sind Ende Mai 2008 ausgezogen. Die Nebenkosteabrechnung hätte bis zum 31.12.2009 hier sein müssen. Es kam aber nichts. Haben auch nicht nachgefragt,da wir immer Nachzahlungen hatten.
Nun kam ein Schreiben des alten Vermeiters, wir mögen doch bitte die Nachzahlung bezahlen. Er habe sie Anfang November 2009 an unsere neue Adresse per Post geschickt.
Wir haben aber nichts erhalten.
Beweisen das er die Nebenkostenabrechnung abgeschickt hat, kann er nicht da es auf normalen Weg mit normaler Briefmarke versand wurde.
Was nun?
Er kann ja viel sagen, aber wir haben halt nunmal nichts bekommen.
war der Vermieter Anfang November09 im Besitz Ihrer neuen Anschrift?
Wenn ja, warum hat er diese Abrechnung nicht per Einschreiben mit Rückschein gesendet, dann wäre er auf der sicheren Seite.
Ich sende meinen ehemaligen Mietern immer solche Dokumente per Einschreiben mit Rückschein, dann kann nichts passieren.
Mieter, die noch in meinem Haus wohnen, schicke ich die Abrechnung mit normaler Post, weil man da ja zwischendurch immer Kontakt hat und dann kann man nachfragen.
Wenn Sie das angebliche Schreiben vom November 09 nicht erhalten haben, dann dürfte der Vermieter es schwer haben zu seinem Geld zu kommen.
Hat er allerdings einen glaubwürdigen Zeugen, der dabei war, als der Vermieter dieses Schreiben in den Briefkasten geworfen hat, dann könnte es zu einem Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang kommen.
Das ist ja ein ganz ähnlicher Fall und Jens O. Gräber kann so etwas besser
beantworten.
Sie müssen selbst entscheiden, ob Sie wirklich einen Prozess anstrengen wollen…
Dies ist keine Rechtsberatung, sondern nur die
Wiedergabe meiner persönlichen Meinung. Im Zweifelsfalle
ist ein Rechtsanwalt oder eine rechtsberatende Stelle
einzuschalten und zu konsultieren.
Also, damit er einen Rechtsanspruch geltend machen kann,
möge er doch bitte beweisen, dass er die Abrechnung
rechtzeitig abgeschickt hat und auch rechtzeitig an die
zuletzt bekannte Adresse zugestellt wurde.
Wenn er doch die Abrechnung gemacht hat, dann sollte er
auf jeden Fall mal eine Kopie der (angebl.
verschwundenen) Abrechnung zuschicken, mit Kopie des
original-Anschreibens.
Die Gesetzeslage und die Rechtsprechung sind sich einig,
die Abrechnung sollte möglichst zeitnah erfolgen. Für
Wohnungs-Vermieter gilt, 1 Jahr nach ende der
Wirtschaftsperiode.
Ansonsten ist es goodwill vom Mieter die Nachzahlung
trotz Verjährung zu bezahlen (oder anteilig zumindest,
besonders bei fortgeführten streitfreien
Mietverhältnis).
Auf jeden Fall aber zu tun: Bestehen auf die Abrechnung,
damit man ggf. weiss, was man eingespart hat, ob es sich
dafür lohnt, vor Gericht zu gehen, oder ggf. die
Vorauszahlungen wieder zurück zu verlangen (wenn eine
Abrechnung nicht erfolgt).
ich finde wenn man die nebenkosten verbraucht hat, kann man sie auch bezahlen - mit dieser geiz ist geil und untern strich zähl ich mentalität kann ich nichts anfangen und da helfe ich auch nicht aus überzeugung. sorry
war der Vermieter Anfang November09 im Besitz Ihrer neuen
Anschrift?
Wenn ja, warum hat er diese Abrechnung nicht per Einschreiben
mit Rückschein gesendet, dann wäre er auf der sicheren Seite.
Wenn Sie das angebliche Schreiben vom November 09 nicht
erhalten haben, dann dürfte der Vermieter es schwer haben zu
seinem Geld zu kommen.
Hat er allerdings einen glaubwürdigen Zeugen, der dabei war,
als der Vermieter dieses Schreiben in den Briefkasten geworfen
hat, dann könnte es zu einem Rechtsstreit mit ungewissem
Ausgang kommen.
Hallo,
danke. Ja der alte Vermieter hat unsere neue Adresse. Die 2007 Abrechnung kam ja auch hier an.
Es ist dazu noch das wir für die 5Monate eine enorme Summe bezahlen sollen noch.
Keine Ahnung was wir machen sollen.Ob er mit Zeuge eingeworfen hat, glaube ich nicht da er eine Sekräterin hat.
Tja, garnicht so leicht.
Dazu er die Abrechnung nach seiner Aussage Anfang November 09 verschickt, meldet sich aber jetzt erst.
ich finde wenn man die nebenkosten verbraucht hat, kann man
sie auch bezahlen - mit dieser geiz ist geil und untern strich
zähl ich mentalität kann ich nichts anfangen und da helfe ich
auch nicht aus überzeugung. sorry
Aber jeder hat seine Rechte und Pflichten. Der Vermieter hatte 1 1/5 Jahre Zeit das zu Schreiben und eben auch pünktlich an uns zu schicken.
hier mein Rat an Sie:
GehenSie mit Ihren Dokumenten(Mietvertrag,Abrechnungen und sonstigen Schreiben) zu einem Mieterschutzverein in Ihrer Nähe, oder zu einem Anwalt für Mietrecht, dort kann man Ihnen helfen.
Die Gebühren beim Mieterschutzverein sind sehr gering.
Mehr kann ich dazu nicht mehr sagen.
Tja, das ist immer blöd ! Aber letztendlich muss er beweisen,
dass die Abrg. zugestellt wurde.
Gruss
Ja das meine ich aber auch.
Wir sind mit der Sache beim Anwalt, denn verarschen lasse wir uns nicht.
Wir bezahlen gerne das was wir verbraucht haben etc. Aber er hat die Pflicht das es pünktlich zugestellt wird und das die Rechnung richtig ist.
Ist ja nicht das erstemal das wir Probleme mit dem Verwalter haben.
Wir haben die Kündigung auch mit Einschreiben mit Rückschein geschickt udn konnten so beweisen das die Kündigung pünktlich da war, also hatte er schon damals kein Recht.