Hallo. Verzeihung für meine deutsche Sprache - ich bin Ausländer. Ich habe eine Wohnung im Zeitraum 01.01.2009 - 31.12.2009 vermietet. Am 25.03.2011 auf meine e-mail da befinde ich mich im Ausland habe ich einen Betriebs- und Heizkostenabrechnung für 2009 bekommen. Die Gesammtnachforderung ist 816 Euro. Komish, aber im Dokument steht zwei Nebenkostabrechnunge. Erste vom 15.01.2010 im Grose 0,98 Euro und zweite vom 15.01.2011 im Grose 816 Euro. Die Firma sagt, dass ich für Wasser und Heizung zahlen soll. Auf meine Bitte die Bedeutungen des Wasserzähler und Heizungzähler mir zeigen - negative Antwort. Sagt man dass die auf meine Adresse gesendet, aber habe ich nichts vereingenommen. Außerdem Sie hat bei Überweisung meiner Kaution zwei Fehler im Familienname gemacht - die Rücküberweisung Sie hat auch nicht bekommen. Im Moment ich habe auf meine Hände frische Forderung für 816 Euro, kein Kaution im Große 550 Euro und kein Geld für Reparatur im Große 60 Euro. Die Firma sagt das soll ich zahlen. Was soll ich machen? Danke für die Hilfe.
Hallo Victor-Chemiker,
um es kurz zu machen, wenn Sie am 25.03.2011 eine Nebenkostenabrechnung für das Kalenderjahr 2009 bekommen haben, dann ist diese Abrechnung verjährt.
Wenn diese Abrechnung allerdings bis zum 31.12.2010 zugestellt wurde, Sie aber wegen Ihres Auslandaufenthaltes diese erst später lesen, dann ist die Verjährung unterbrochen und Sie müssen zahlen.
Mein Rat: Gehen Sie mit Ihren schriftlichen Unterlagen zu einer Mieterberatungsstelle oder zu einem Anwalt für Mietrecht,dort wird Ihnen geholfen.
Es ist mir unmöglich, von hier aus eine sichere Diagnose zu stellen.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Alles ok, viel Erfolg wünscht Ihnen
Heinz Brassel
Hallo Victor,
es für mich nicht so einfach zu antworten, versuche es mal:
- die Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2009 müssen Sie bei kalenderjährlicher Abrechnung bis zum 31.12.2010, also ein Jahr später erhalten haben.
Wenn also später eingegangen oder gar nicht, dann ist sie verjährt und nichts ist zu zahlen. - Ist das Mietverhältnis per 31.12.2009 beendet worden? Das habe ich angenommen, war aber nicht eindeutig zu erkennen gewesen.
- Eine Nebenkostenabrechnung mit inhaltlich ZWEI Abrechnungsperioden, ist NICHT gültig und man braucht nichts zu zahlen.
- Für die Heiz-/Wasserkosten muss eine nachvollziehbare Abrechnung an Sie enthalten sein. Wenn sie fehlt ist nichts nachzuzahlen.
Fazit: nichts zahlten mit obigen Begründigungen. Diese sind schriftlich und begründet dem Vermieter mitzuteilen.
Es bietet sich sicherheitshalber an, bei einer Mietervereinigung oder einem Anwalt für Mietrecht den Fall vorzutragen und deren Meinung zu erfragen.
Beste Grüße
Kocki