Nebenkostenabrechnung - was zählt die Mieter?

Hallo,
Ich habe 1 Jahr für eine Firma gearbeitet und die Firma hat mir eine Wohnung vermietet. Im Mietvertrag steht einfach, dass die Kaltmiete 260 EUR beträgt und die Nebenkostenvorauszahlung 130 EUR. Im Vertrag steht auch die Klausel „Es wird dringend gebeten, den Verbrauch von Kalt- und Warmwasser, Heizung und Strom einzuschränken“. Es steht nichts mehr.

In der Wohnung war ich von 24.3.2011 bis 30.11.2011. Bis 24.3 war ich in eine anderer Firmawohnung und die Miete der neuen Wohnung habe ich erst ab April bezahlt.
Jetzt hat mir die Firma die Nebenkostenabrechnung geschickt und sie behaupten, dass ich die Firma 950 EUR schulde.
Mir wurde das Dokument „Hausgeldabrechnung“ geschickt (Abrechnungszeitraum 1. Januar 2011 bis 31.Dezember 2011). Der Vermieter hat mir alle die Kosten umgelegt ausser „Instandhaltungsrücklagen“. Aber meine Frage ich, soll ich Kosten wie Reparaturen (490 EUR), Bankgebühren (20 EUR), Hausmeisterlohn (330 EUR), Verwaltervergütung (183 EUR) zahlen??. Der Vermieter hat mir die anteilige Höhe dieser Kosten umgelegt und ich weiss nicht, ob er das machen darf. Kosten wie Strom, Müllabfuhr, Brandversicherung, Gebäudeversicherung, Heizungskosten oder Hausreinigung sind schon klar, aber was passiert mit den anderen Kosten?? Der Vermieter hat auch nicht 8 Monate berechnet, sondern 8,5 Monate. Die Wohnung habe ich am 3.12.11 verlassen, aber wir hatten eine schriftliche Vereinbarung, der Vermieter hat per E-Mail bestätigt, dass ich in der Wohnung bis 3.12 bleiben darf, und nicht darauf hingewiesen, dass ich weder die drei Tage Miete noch die Kosten bis 15.12 bezahlen muss. Der Vermieter verlangt nun auch die 3 Tage Miete.

Der Vermieter verlangt daneben 260 EUR von Strom. Er hat mir eine Jahresrechnung für den Zeitraum von 18. März bis 15. Dezember (wie gesagt, die Datums sind nicht richtig, weil es wurde nicht vereinbart, dass ich die Kosten bis 15.12 bezahlen darf. Und auch nicht seit 18. März!!

Mir wurde auch die Grundsteuer umgelegt (knapp 50 Eur). Muss ich auch das bezahlen?

Ich habe ein bisschen im Internet recherchiert und habe gelesen, dass der Vermieter hätte im Mietvertrag die Nebenkosten aufgeführt sollen. Er hat das aber nicht gemacht und ich habe einfach jedes Monat 130 EUR Nebenkosten bezahlt. Welche Nebenkosten einbezogen sind, steht dort nicht. Ist der Vermieter jetzt berechtigt, alle diese Kosten zu verlangen?

Kurz gesagt:
Ich habe insgesamt (130 EUR x 8 Monate) 1040 EUR Nebenkosten bezahlt.
Nebenkostenabrechnung: 1740 EUR (8,5 Monate und nicht 8 Monate!!!) - 1040 EUR = 700 EUR (hier sind auch Reparaturen usw. (s. oben) einbezogen!!)
Strom = 250 EUR (von 18. März bis 15. Dezember, die Datums stimmen nicht!!)

Ich hoffe, ihr könnt mir beraten. Sorry, ob alles ein bisschen kompliziert ist, aber ich habe versucht, alles gut zu erklären. Ich wohne jetzt im Ausland und es ist noch schwieriger, Rat zu holen (z. B. Mietverein).

VIELEN DANK IM VORAUS.

Hallo Sasha,
kurz gesagt: Nein, der Vermieter darf das so nicht machen!! Er darf nur die wirklich von Dir dort bewohnte Zeit berechnen. Von wann bis wann ging Dein Mietvertrag?? 24.3.- 3.12.11?? Schau auf den Vertrag und ich hoffe Du hast die Email mit der Bestätigung zu wann Auszug/Übergabe ist und die Kündigung akzeptiert wurde, aufbewahrt. Die wirst Du brauchen!!

Nur weil Du am 30.11. ausgezogen bist und am 3.12. erst Übergabe gemacht hast darf er Dir die 3 Tage nicht als Miete berechnen, bzw. die 15 Tage bis zum 15.12.11.

Wieviel Wohnfläche hattest Du??
Man rechnet (als Beispiel) bei ca. 70 m2 ca. 140,- Euro an Nebenkosten pro Monat. (1,- Euro je m2 für Gas, bei Öl sind es 2,- Euro je m2, und 1,-Euro je m2 für Betriebskosten und Strom. Das sind bei Gas dann insgesamt 2,- Euro je m2!!)
Die Reparaturkosten dürfen Dir nur anteilig angerechnet werden (wenn überhaupt!)

Ich würde mich an Deiner Stelle an den Deutschen Mieterschutzbund (DMB) wenden. Der ist in jeder Stadt in Deutschland vertreten und die können Dir das genau sagen. Das lohnt sich dort Mitglied zu sein, und es spart ungemein an Geld und Nerven, den falls es Auseinandersetzungen mit Deinem Vermieter gibt, machen die das alles für Dich!! Und Du hast dort nur einmalig eine Gebühr zu zahlen!!
Alles Gute für Dich. Hase1

Hallo Hase1,

danke für deine Antwort. Ich habe zum 30. November gekündigt. Und ich habe die schriftliche Bestätigung dass ich in der Wohnung bis 3. Dezember bleiben darf, und er hat nicht gesagt, dass ich diese 3 Tage bezahlen muss! Und auch nicht die Kosten bis 15.12!

Meine Wohnung hatte 39 qm, daher denke ich, 120 EUR Nebenkosten pro Monat waren schon genug!

Aber im Mietvertrag sind die Nebenkosten nicht aufgeführt. Es steht nur, dass ich 120 EUR Nebenkostenvorauszahlung bezahle. Darf der Mieter jetzt überhaupt mir Kosten umzulegen, wenn er die Kosten nicht aufgeführt hat?? Ich weiss, dass sie versuchen mich zu betrügen, ich habe schon viele Probleme mit ihnen gehabt. Sie schulden mir Geld als Arbeitnehmerin (über 200 EUR) und jetzt sagen sie, dass ICH ihnen so viel Geld für die Wohnung schulde!!

Ich bin nach Spanien umgezogen und weiss nicht, ob ich Mitglied vom Mieterbund sein darf und ob dort mir aus der Ferne helfen können??

Vielen Dank

Hallo sasha,

  1. Wenn nicht genau im Mietvertrag vereinbart ist, ob eine Nebenkostenvorauszahlung oder ob ein fixer Betrag statt Nebenkostenvorauszahlung zu leisten ist, würde ich annehmen, dass es sich um keine Vorauszahlung handelt und somit auch nichts nachträglich zahlen.
    Auch wenn nichts besonders zu Strom und Heizung aufgeführt ist, würde ich nichts nachträglich zahlen.
  2. Instandhaltungsrücklagen sind keine umlagefähgigen Nebenkosten für den Mieter
  3. Reparaturen sind keine umlagefähgigen Nebenkosten für den Mieter, evtl. sind im Mietvertrag für Reparaturen max. 90 Euro pro Jahr aufgeführt. Bitte nachsehen im Vertrag
  4. Bankgebühren sind keine umlagefähgigen Nebenkosten für den Mieter
  5. Verwaltervergütungen sind keine umlagefähgigen Nebenkosten für den Mieter
  6. Es dürfen auch nur die Kosten abgerechnet werden, die den bewohnten Zeitraum lt. Mietvertrag/Kündigung ausweisen.
  7. Grundsteuer ist umlagefähig auf den Mieter
  8. Hausmeister ist umlagefähig auf den Mieter
  9. Jedoch ist die Voraussetzung, das alle umlegbaren Nebenkosten detailliert im Mietvertrag aufzuführen sind und auch zu beschreiben ist, wie welche Nebenkosten umgelegt werden, z.B. nach Personen, Mietparteien, Wohnungsgröße - qm.

Fazit / Was ist nun zu tun?
Per Einschreiben mit Rückschein an Vermieter und Firma schriftlich einen begründeten Einspruch gegen die unberechtigten Nebenkosten schicken. Die gerechtfertigten Nebenkosten sind in der Regel binnen 4 Wochen zu zahlen.
Beste Grüße
Kocki

Hallo
diese Frage ist schon eher eine Prüfung der Nebenkostenabrechnung die wir ohne Einsicht in die unterlagen so nicht durchführen können

Gerne können sie sich an uns wenden Gruß von
www.info-nebenkosten.de

Hallo Sasha,

ich frage für Dich nach beim Mieterschutzbund.
Es geht ja um eine Wohnung in Deutschland.
Ich melde mich wenn ich eine Auskunft erhalten habe.
LG Hase1

Hallo Sasha,

Sorry für die späte Rückmeldung!
Reparaturen (490 EUR), Bankgebühren (20 EUR) und Verwaltervergütung (183 EUR) sind nicht umlagefähig! Deshalb und wegen der falschen muss schriftlich Widerspruch gegen die Nebenkostenabrechnung eingelegt werden.

Gruß
Mary