Nebenkostenabrechnung: Waschmaschine als Person

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu dem leidigen Thema der Nebenkostenabrechnungen.
Kann ein Vermieter eine private in der Wohnung stehende Waschmaschine als Person, die zusätzlich in der Wohnung wohnen würde, behandeln?
(Quasi, man wohnt alleine, zahlt aber die Betriebskosten für 2 Personen.) Kann er diese bei der Personenaufschlüsselung auf der Nebenkostenabrechnung zusätzlich berechnen, nicht nur für den Wasserverbrauch, sondern auch für z.B. die Müllabfuhr?
Zusätzlich würde ich gerne wissen, wie eine Gewerbefläche, die im Haus vorhanden ist, in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden muss, z.B. bei der Grundsteuer.
Vielen Dank für evtl Tipps.

Mit freundlichen Grüßen,
BlueAngel285

Hallo,

Laut Statistik verbraucht eine Person pro Tag 120 Liter Wasser (±5).

Eine Waschmaschine ca 50 Liter pro Waschgang.
http://www.haushaltstechnik.uni-bonn.de/waschtag/Pos…

Das bedeutet, du müsstest 2 Waschgänge pro Tag laufen lassen und am Samstag und Sonntag jeweils nochmal 3 pro Tag.
Dann könnte es „durchschnittlich“ passen.

Grüße
Jasmin

Hallo BlueAngel,

also die Begründung möchte ich hören, mit der ein VM für eine Waschmaschine Müllgebühren berechnet!

Aber Spass beiseite: Mir ist keine Regelung bekannt, mit der die Abrechnung einer WM als Person begründet werden könnte.

Das einzige, was evtl. ansatzweise herangezogen werden könnte, wäre eine vorhandene Waschküche in der gewaschen werden soll und die Weigerung des Mieters diese zu nutzen. Aber das wäre auch ein extrem schmales Brett auf dem der VM da spazieren würde.

Dann würde aber immer noch die WM keinen Haushaltsmüll verursachen, keinen Allgemeinstrom verbrauchen (Flurlicht), den Garten nicht benutzen und die Treppe nicht verunreinigen. Hat die WM auch Treppenwoche?

Dazu sollte man sich im Fall des Falles wirklich mal die Begründung des VM anhören, irgendwas wird er dazu ja wohl zu sagen haben.

Gruß
Nita

Hallo,

meine persönliche Meinung:
in den Nebenkosten für eine Person sind natürlich alle Kosten der üblichen Haushaltsführung enthalten. Zur üblichen Haushaltsführung gehört das Waschen der Wäsche welches in Deutschland bereits seit ein paar Jahren üblicherweise mit einer Waschmaschine durchgeführt wird. Die Abrechnung einer WaMa als Person lässt auf große Kreativität (und Geldgier) des Vermieters schließen.

Gruß, Niels

Hallo Niels

wie sollte denn der Vermieter daran „verdienen“?
Es geht um die Verteilung von insgesamt tatsächlich angefallenen Wasserkosten auf die einzelnen Mieter=Verbraucher.
Ob diejenigen mit Waschmaschine nun anteilig mehr bezahlen als diejenigen ohne Waschmaschine bleibt für den Vermieter gleich.

Von einem Bekannten haben z.B. dessen Mieter selbst verlangt, eine derartige „Zusatzbewertung“ für Waschmaschinen vorzunemen > weil sie keine WaMa hätten und meinten, sie zahlten WaMa-Wasser für andere Mieter mit.
Ich finde das Argument nicht ganz ungerechtfertigt. Allerdings spreizt ja auch der sonstige Wasserverbrauch ohne WaMa schon gewaltig. Daher sollte man Wasser nach Verbrauch abrechnen. Ansonsten sollte der VM jedoch besser beim gesetzlichen „Default“-Schlüssel = m² Wohnfläche bleiben, um derartige Diskussionen/Probleme zu vermeiden.

Rudi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

wie sollte denn der Vermieter daran „verdienen“?
Es geht um die Verteilung von insgesamt
tatsächlich angefallenen Wasserkosten auf die einzelnen
Mieter=Verbraucher.

das war jetzt meine kreativität. Ich bin stillschweigend davon ausgegangen, dass der VM mit im haus wohnt (weil es eben sonst keinen Sinn macht).

Von einem Bekannten haben z.B. dessen Mieter selbst verlangt,
eine derartige „Zusatzbewertung“ für Waschmaschinen vorzunemen
> weil sie keine WaMa hätten und meinten, sie zahlten
WaMa-Wasser für andere Mieter mit.
Ich finde das Argument nicht ganz ungerechtfertigt.

Naja, Handwäsche verbraucht auch ganz ordentlich Wasser.

Gruß, Niels