Hallo,
ich habe mal eine Frage zu dem leidigen Thema der Nebenkostenabrechnungen.
Kann ein Vermieter eine private in der Wohnung stehende Waschmaschine als Person, die zusätzlich in der Wohnung wohnen würde, behandeln?
(Quasi, man wohnt alleine, zahlt aber die Betriebskosten für 2 Personen.) Kann er diese bei der Personenaufschlüsselung auf der Nebenkostenabrechnung zusätzlich berechnen, nicht nur für den Wasserverbrauch, sondern auch für z.B. die Müllabfuhr?
Zusätzlich würde ich gerne wissen, wie eine Gewerbefläche, die im Haus vorhanden ist, in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt werden muss, z.B. bei der Grundsteuer.
Vielen Dank für evtl Tipps.
Mit freundlichen Grüßen,
BlueAngel285