bin gerade an den Nebenkostenabrechnungen für 2010 dran und habe ein Problem mit der Wasserabrechnung. Es handelt sich um ein Altbau, d. h. es gibt keine eigenen Wasserzähler für die Mietparteien. Nun ist es so, dass 2/3 der Vermietung gewerblich ist und nur 1/3 Privat. Ich könnte ja nach Fläche berechnen und meine Frage ist nun, ob das auch ok ist oder muss ich bei Gewerbe noch etwas beachten?
in Ihrem Fall ist das etwas problematisch und zwar darum:
Sie haben keine Wasser-Zwischenzähler für jede Partei und müssen nun eine annähernd gerechte Lösung finden.
Der Ausdruck Gewerbe gibt mir in diesem Fall keinen Anhaltspunkt, denn es ist schon wichtig, um was es sich für ein Gewerbe handelt.
In unserem Haus sind 3 Geschäftsbetriebe, die also nur Wasser zum Hände waschen, für die Toilettenspülung und für Reinigungszwecke benötigen und kommen daher im Jahresschnitt mit 10 bis 15 m³ aus.
Unsere 7 Wohnungen benötigen das 5 bis 10-fache an Wasser(je nach Personenzahl),denn hier wird ja gebadet oder geduscht, gekocht, gespült, gewaschen usw. und deshalb habe ich schon vor ca. 10 Jahren Zwischenzähler einbauen lassen, denn nur so ist eine für alle Mieter gerechte Lösung möglich.
Daher ist es mir in Ihrem Fall unmöglich einen geeigneten Ratschlag zu erteilen, denn Ihre Angaben sind hier zu ungenau.
Ziehen Sie einen Wasserfachmann zu Rate, der Ihnen vor Ort entsprechende Tipps geben kann und wie man in Zukunft das Problem durch den Einbau von Wasseruhren (eventuell nur für den gewerblichen oder Wohnbereich)
lösen kann, denn dann ist eine Umrechnung nach m² und Anzahl der Personen besser möglich).
Bei dem Gewerbe handelt es ich einmal um die Tafel und einmal um eine Schneiderei. Bei der Tafel ist es so, dass täglich Obst und Gemüse gewaschen wird und dadurch ziemlich viel Wasser verbraucht wird. Die Schneiderei wird nur durch eine Person betrieben, der kaum Wasser verbraucht. Ich bin echt ratlos, wie ich das aufteilen los.
um Ihnen helfen zu können benötige ich noch einige Angaben.
1.Wie hoch ist der Gesamtwasserverbrauch?
2.Wie viel Wohnungen sind vorhanden mit qm-Angaben und jeweiliger Personen-Anzahl?
Ich werde dann versuchen nach meinen Unterlagen für Wohnraum, den Schnitt an Wasserverbrauch zu ermitteln
(nach Personenzahl und Fläche), so dass man diese ermittelten Werte von der Gesamtsumme abzieht, unter Berücksichtigung von ca. 8 qm Wasser für den Schneider.
Der Rest muss dann auf die Tafel umgelegt werden.
Eine andere gerechtere Möglichkeit sehe ich nicht,aber Sie sehen hoffentlich ein, dass für die Tafel schnellstmöglich ein Wasserzwischenzähler eingebaut werden muss,besser(falls möglich) natürlich für alle Mieter
zuerst bitte deine Mietverträge anschauen. Dort muss stehen wie die Nebenkosten lt. Umschlagschlüssel abgerechnet werden. Normalerweise nach Personen oder qm. Egal ob Gewerbe beteiligt ist oder nicht.
Wie gesagt, ausschlaggebend sind die Vereinbarungen in den Mietverträgen. Fehlt dort der Hinweis bzw. die Vereinbarung, ist dies festzulegen und allen Mietern mitzuteilen und entsprechend umzusetzen.
es war lange Zeit umstritten, ob bei einem gemischt-genutzten Gebäude ein Worwegabzug der Kosten für die Gewerbeeinheit(en) erforderlich ist. Der BGH hat dies vor nicht allzu langer Zeit verneint. Die Entscheidung wird auch unter www.nebenkosten-rechner.de besprochen oder kann unter www.bundesgerichtshof.de im Volltext nachgelesen werden (BGH, Urt. v. 11.08.2010 – VIII ZR 45/10).
ich bin überrascht, wie wenig Wasser nur verbraucht wurde, denn in unserem Mietsaus sieht das ganz anders aus.
In einer 85m² Wohnung mit 4 Personen wurde in den letzten 3 Jahren im Jahresschnitt 78 m³ Wasser verbraucht.
In einer anderen Wohnung 80m² 3 Personen 57m³
Die Tafel hat zwar nur 3 Mitarbeiter, aber entscheidend für den Wasserverbrauch sind natürlich die Teilnehmer an der Tafel, weil ja dann insgesamt mehr Wasser zum Gemüsewaschen und zum Spülen benötigt wird.
In einer Wohnung mit 4 Personen spielt natürlich eine große Rolle, wie oft die einzelnen Personen baden oder duschen und da sind meine Erfahrungen sehr gemischt,denn es gibt Leute die täglich sogar 2x duschen und andere wiederum nur 1 bis 2x in der Woche.
Daher gibt es beim Wasserverbrauch bei den einzelnen Familien große Unterschiede.
Hier nun mein Vorschlag:
Der Schneider braucht höchstens 6m³ mehr nicht.
Die Wohnung würde ich mit 55m³ ansetzen.
Dann verbleiben für die Tafel 31m³.
Zum Abschluss dieser Ausführungen weise ich darauf hin,dass dieses nur eine Empfehlung ist und ich davon ausgehe, dass der 4 Personen-Haushalt mit 55m³ gut bedient ist.
Das mit dem Schneider und 6m³ ist ok und mit einer Tafel fehlt mir bisher jegliche Erfahrung.
Ich bin seit ca. 40 Jahren in der Vermietung tätig und
könnte ein Buch schreiben über die Reklamationen beim Wasserverbrauch,weil ja da auch immer noch das Abwasser mitgekoppelt ist, als wir noch keine Zwischenzähler hatten.
Jetzt ist für alle Mieter Klarheit geschaffen und diese Thema ist vom Tisch.
Viel Glück bei Ihrer Abrechnung und der Einsicht, dass dringend Zwischenzähler eingebaut werden müssen.
vielen lieben Dank für Ihre Empfehlung! Ich denke, dass es so ungefähr hinkommen sollte. Zwischenzähler werden wir auch einbauen lassen, dann ist es für alle einfacher. Sie haben recht, für dieses Objekt ist erstaunlicher Weise wenig Wasser verbraucht worden.
Wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und herzliche Grüße, Nurcan
es kann nach Fläche berechnet werden.Jedoch ergibt sich dadurch zum erhebliche Nachteil für die Wohnungsmieter wenn ein Gewerbe mit hohen ( Frisör) vorhanden ist.Das beste ist wenigstens für das Gewerbe Messeinrichtungen zu installieren um unnötigen Ärger mit den Wohnungsmietern aus dem weg zu gehen.
Hallo Nurcan79,
sinnvoll wäre es bei allen Mietern jeweils an den Abnahmestellen Wasseruhren zu installieren! Das vermeidet mit Sicherheit aufkommende Unzufriedenheiten und Diskussionen und allein das rechtfertigt die Investition.
Ansonsten kann man sowohl nach qm als auch nach Personen abrechnen. Was gerechter ist, kommt auf die Art des Gewerbes an…
Gruß´
Mary
Hallo,
es ist durchaus ok nach Fläche zu berechnen, da keine explizit geeigneten Vorrichtungen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung vorhanden sind, aber man kann auch nach Personen abrechnen, um zumindest dem Umstand der Verbrauchsmenge pro Person Rechnung zu tragen.
Die Abrechnung der Nebenkosten gewerblicher Nutzungen unterscheidet sich in der Berechnung der MwSt., sofern die/das Gewerbe vorsteuerabzugsberechtigt ist und hinsichtlich der Erweiterung der erlaubten Abrechnung der Nebenkostenpositionen, wie z. B. Verwaltungsnebenkosten, sofern vereinbart.