Nebenkostenabrechnung Wasserverbrauch

Liebe/-r Experte/-in,

vielleicht können Sie mir meine Frage beantworten:

Szenario:
Eine Halle wird gewerblich vermietet, es sind mehrere unterschiedliche Mieter drin. Über einen Mieter (nennen wir ihn mal A) läuft die Wasserversorgung (Stadtwerke), die Stw-Rechnung wird also von diesem Mieter bezahlt und die Hauptwasseruhr ist bei diesem Mieter. Die anderen Mieter (B) haben Zwischenzähler in ihren Räumen und wenn Mieter A eine Nebenkostenabrechnung vom Vermieter bekommt, wird von diesem Rechnungsbetrag der Wasserverbrauch der anderen Mieter abgezogen. Soweit die Theorie.

Jetzt meine Frage:
Ist es nicht falsch, die Wasserverbräuche der Mieter B mit dem Hebekostensatz für Wasser aus der Jahresveranlagung der Stadt (die der Vermieter bekommt und meines Wissens nach das Abwasser betreffen) zu multiplizieren und den dabei herauskommenden Wert dem Mieter A (der ja die Stadtwerke bzw. den Wasserbezug, also BRAUCHWASSER bezahlt) von seiner Rechnung abzuziehen?

Meiner Meinung nach müsste doch den Mietern B einmal der Wasserverbrauch x Wasserkosten (ergeben sich pro cbm aus der Wasserrechnung der STadtwerke) abgerechnet werden und aber auch das Schmutzwasser berechnet werden, also Wasserverbrauch x Hebesatz lt. Jahresveranlagung (für Schmutzwasser).
Außerdem müsste dem Mieter A das verbrauchte Wasser (lt. Stadtwerkerechnung) x Hebesatz in Rechnung gestellt werden (für Schmutzwasser).
Der Mieter A, der zwar für Brauchwasser zahlt, bekommt doch 1. von den Mietern B für das von ihnen verbrauchte Wasser weniger zurückerstattet, als er bezahlt und auch das Schmutzwasser quasi vom Vermieter geschenkt, oder habe ich einen Denkfehler?

Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich erklärt :wink:

Hallo, nicht böse sein, aber das ist mir zu kompliziert. Die Energieversorger schicken in aller Regel eine ganz klar aufgeteilte Rechnung, der man die Grundgebühren entnehmen kann sowie den Verbrauch, in diesem Fall cbm, sowohl Frischwasser als auch Abwasser. Da es offensichtlich Zwischenzähler für die Mieter B gibt, kann es doch eigentlich kein Problem sein, den Verbrauch weiterzuberechnen? Die in Rechnung gestellten Grundgebühren der Stadtwerke (meistens eben die Zählermiete) sollte ebenfalls ganz einfach ersichtlich und somit berechenbar sein, oder?
Sollte ich mich irren, dürfen Sie sich gerne nochmal melden.
Gruß, Zita

Hallo, ich glaube diese Anfrage ist irrtümlich zweimal gekommen?
Gruß, Zita

Hallo,guten Tag
Keine Frage! Sie haben Recht.Für mich selbstverständlich. Es muss wie folgt Abgerechnet werden:
Zwischenzähler ablesen X cbm Preis X 7% MWST
Abwasser X cbm Preis ohne MWST
Summen vom Hauptzähler abziehen = ist gleich Summe für Mieter A.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo Mathilde,

ehrlich gesagt, habe ich das nicht ganz nachvollziehen können, sorry. Dies ist aber ein sehr individueller Fall, für den so sicherlich keine Standardanwendung gibt. Aufgrund meiner Erfahrung würde ich doch eine Abrechnung der Wasser-und Abwasserkosten wie folgt vornehmen:

Gesamtverbrauch bwsp. 1.000 cbm = Gesamtkosten (inkl. Grundkosten) = 2000 € = 2 € pro m^³

Kaltwasser
Mieter B = Verbrauch 500 cbm x 2 € = 1.000 €
Mieter A = Verbrauch 500 cbm (abzgl. Verbrauch Mieter B) x 2,- € = 1.000,- €

Abwasser
Mieter B = Verbrauch 500 cbm x 1,79 € = 895
Mieter A = Verbrauch 500 cbm x 1,79 € = 895

Bei meinen Objekten geben die Kommunen im Bescheid immer die Gebühren pro cbm an. Ich weiß nicht, wie das bei Euch ist, aber ich denke, dass sollte aus dem Bescheid hervorgehen.

Dies würde ich für nachvollziehbar halten.

Sorry, wenn ich Dir nicht vielleicht doch nicht weiterhelfen konnte. Gerne kannst Du mich aber auch noch einmal anschreiben.

Hallo Mathilde,

leider kann ich die Frage nicht beantworten, da ich mich mit gewerblichen Vermietungen nicht auskenne.
Ich kann nur raten, den Mietvertrag hinsichtlich der Wasserkosten zu prüfen
und
bei den Stadtwerken nachzufragen, ob diese Art der Abrechnung korrekt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Tja, liebe Mathilde,

ob Sie da einen Denkfehler haben, kann ich leider nicht beurteilen, dazu müsste ich die komplette Abrechnung sehen.

Folge ich dem Szenario, dann handelt es sich hier um eine Differenzermittlung der Wasserverbräuche.
Rein rechtlich sind solche Differenzermittlungen nicht statthaft. Das hängt damit zusammen, dass die über Differenz ermittelte Einheit, in Eurem Fall „A“, die ganzen Verluste des Systems (Eichfehler, etc.) schluckt.
Wenn, dann darf nur der Eigentümer selbst seinen Verbrauch über Diff. ermitteln.

Allerdings handelt es sich bei Euch, wenn ich das richtig verstehe, um ein Gewerbeobjekt und da liegt die Sache etwas anders. Gelinde gesagt, kann man gewerblich alles mögliche vereinbaren, es darf nur nicht sittenwidrig sein.

Also würde ich das so vorschlagen:

Die kompletten Kosten der Wasserrechnung, inkl. Abwasser und Gebühren, werden im Dreisatz auf die entnommene Gesamtmenge verteilt. Daraus ermittelt sich ein Preis je cbm Frischwasser, inkl. Abwasser und Gebühren. Mit diesem Preis sollten die Verbräuche der Mieter „B“ ermittelt und berechnet werden. Die Diff. zu den Gesamtkosten übernimmt dann „A“.

Hoffe das Dickicht ein wenig gelüftet zu haben.

Gruß

Schon beantwortet.

Guten Tag
Ich habe auf diese Frage schon einmal geantwortet.
Noch einmal : ES IST BEKANNT WIEVIEL WASSER DER EINZELNE MIETER VERBRAUCHT HAT.Der Mieter A.hat die Rechnung über die Abwasserkosten, da lässtes sich doch der cbm-Preis rausrechnen. Natürlich müssen Alle
Abwassergebühren zahlen.
mit freundlichen Grüßen a.g.

VIELEN Dank an alle!!!