Nebenkostenabrechnung - Wasserverbrauch zu Hoch nach Ventildefekt

Ich bin Mieter eines EFH. Ich habe gerade aktuell die 1. Nebenkostenabrechnung erhalten. Für den Wasserverbrauch im letzten Jahr soll ich nun ca. 1300,- Euro zahlen, was mir für einen 4 Personen-Haushalt (2 ERW, 2 KIN im Alter von 3 und 6) zu Hoch erscheint.

Nun wurde bei einer Kontrolle durch den Schornsteinfeger festgestellt, dass bei einem Wassergeführten Kamin ein Ventil defekt ist. Diese Ventil soll nur öffnen, wenn der Kamin zu heiß wird und durch das einfließenden Wasser runtergekühlt werden soll. Dieses Ventil war defekt, so dass nun permanent, für mich unbemerkt, Wasser durchlief.

Bleibe ich auf den Gesamtkosten sitzen oder muss der Vermieter anteilig auch ein Teil der Kosten tragen? Wie würde dann die z.b. die Berechnung dafür aussehen (Prozentual?) bzw. wie kann man das berechnen?

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nach Mietrecht
MOD Pierre

Hallo!

Bitte immer die Mengen, also m³ Wasser angeben, nicht den Geldwert, der sagt fast nichts aus. Und auch angeben, ob das Kaltwasser und/oder Warmwasser ist.

Wie muss man sich das vorstellen, die Kaminkühlung läuft in den Ablauf und ins Siel ? Und das unbemerkt ?
Ist das nicht so, dass mit der Überschusswärme ein Speicher geladen wird, also kein Wasser nutzlos verschwendet wird ?

Sollte es wirklich so sein, dass durch techn. Defekt Wasser unkontrolliert abgelaufen ist, so ist das ein Mietmangel, den grundsätzlich der Vermieter zu verantworten hat. Auch den Mehrverbrauch.
Also nur von ihm könnte man Schadenersatz und Reparatur sowieso verlangen, nicht vom Wasserwerk.

Man würde das nach dem Durchschnittverbrauch der Vorjahre berechnen was normal verbraucht würde. Gibt es keinen Vorjahresverbrauch weil Neueinzug, so müsste man nach Durchschnittsverbräuchen rechnen. Es gibt da statistische Werte nach Personenzahl usw.

MfG
duck313

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Genau das passiert bei einem Warmwasser-Kaminofen. Ist eine Sicherheitsfunktion, wenn der Speicher voll ist und trotzdem noch Wärme erzeugt wird. Das Wasser im Kaminofen darf auf keinen Fall zum Kochen kommen, damit nichts platzt. Also gibt es diese zusätzliche Notkühlung. Das Ventil sollte nur aufmachen, wenn der Kaminofen zu heiß ist, offensichtlich hat es hier immer geöffnet.

Es ist halt die Frage, ob dieser Defekt vom Mieter zu bemerken war und aus Fahrlässigkeit nicht gemeldet wurde.

Wenn das Ventil der Notkühlung geöffnet war und dies vom Mieter nicht bemerkt werden konnte (wirklich keine dauerhaften Laufgeräusche, kein Zischen oder so?), dann würde ich sagen:

Das Ventil unterliegt nicht dem direkten Einfluss des Mieters. Es sitzt irgendwo versteckt am Kamin. Er kann es weder selber warten noch bedienen. Am Ende hat ein Bauteil, welches dem Vermieter gehört, dem Mieter einen finanziellen Schaden zugeführt. Das macht den Vermieter schadenersatzpflichtig.

Grobe Abschätzung des normalen Wasserverbrauchs:
Ein Vierpersonenhaushalt wird ca. 170m³ im Jahr verbrauchen.
In meiner Stadt summieren sich die Kosten für Frisch- und Abwasser auf ziemlich genau 4€ zzgl. 220€ Grundpreis, so dass sich bei 170m³ 900€ ergeben würden.

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