Nebenkostenabrechnung - Widerspruch?

Hallo,

kurze Zusammenfassung:
Im Jahr 2009 gab es in einem Haus einen Umbau (Balkone wurden angebracht, Neue Wärmedemmung etc)

Hierfür war es notwendig in einem Zimmer einen Durchbruch zu setzen (zwecks Anbringung der Balkone, Balkontür etc). Dabei musste der Heizkörper demontiert werden. An diesem Heizkörper befand sich auch ein Zähler, welcher per Funk abgelesen werden kann (z.B. dieser hier --> http://www.techem.de/Deutsch/Produkte/Erfassung_und_…) Es wurde auch ein neuer Heizkörper angebracht, allerdings wurde der Zähler nicht angebracht.

Nun wurde in der Nebenkostenabrechnung der Verbrauch dieses Heizkörpers geschätzt. Er liegt deutlich über dem der anderen Heizkörper, obwohl er ja teilweise gar nicht genutzt werden konnte während der Umbaumaßnahmen

Ist das okay? offensichtlich hat der Techniker, der den Heizkörper angebracht hat, vergessen den Zähler zu installieren.

Weiterhin ist auf der aktuellen Nebenkostenabrechnung einiges merkwürdig. So ist z.B. die Pflege der Außenanlage um 1000 EUR gestiegen (11% mehr) obwohl die Außenfläche nicht größer wurde. Ist diese Erhöhung rechtens?

Weiterhin wird „Streugut“ berechnet, obwohl die Mieter laut Mietvertrag dazu verpflichtet sind, die Wege zu räumen. Es wird (und wurde) also gar nicht gestreut. Kann dann trotzdem Streugut berechnet werden? Im letzten Jahr wurde keins berechnet

Vielen Dank im Vorraus und Grüße
Stefan

Hallo,

wenn Balkone eine angekündigte Modernisierung waren, können
Kosten zu 11% p.A. umgelegt werden.

Nachsehen, welche Nebenkosten (NK) im Mietvertrag (MV) gelistet
sind. http://mieterbund.de/nebenkosten0.html
Nur die im MV vereinbarten NK dürfen berechnet werden und müssen nachweisbar sein.

Aber: In Sonderfällen sind auch neu entstehende NK umlagefähig.
Berechnung Streugut wegen Räumpflicht des Mieters mE ausgeschlossen.

Möglich ist, das Recht auf Einsicht der Belege/Rechnungen wahrzunehmen (Gartenpflegekosten).

Ist Installationsfirma (vergessener Zähler) und Ablesefirma identisch (Brunata, Minol)?
Der Energieversorger erstellt ebenfalls eine Rechnung?
Grundlage der NK-Abrechnung ist Schätzung der Ablesefirma?

Verursacht wurde die Schätzung durch fehlende Anbringung der
Zähler. Also Fehler der Installationsfirma und desjenigen, der
die Arbeit abgenommen und kontrolliert hat.

Verbrauch kann also auch nicht rückwirkend ermittelt werden. Ob
Schaden entstand und wie hoch, ist schwer zu beweisen.
Verursacher ist Installationsfirma. Haftung muss geklärt
werden.

Prüfen, ob Schätzung des Ablesers angemessen ist. Frühere
Verbräuche anschauen (Verbrauch lt. Versorgerabrechnung im Vergleich zu Gesamtverbrauch Ableser) und diese Seite (Gradtagzahlen, Heiztage) zur Hilfe nehmen: http://klimadaten.ages-gmbh.de/

Wegen Heizung Vermieter fragen, ob er das mit dem Installateur/ Ablesefirma klärt.

IANAL http://de.wikipedia.org/wiki/IANAL#I

Hallo,

danke schonmal für die Antworten
Einige Fragen sind noch offen geblieben

Ist Installationsfirma (vergessener Zähler) und Ablesefirma
identisch (Brunata, Minol)?

Nein unterschiedliche Firmen - ist das denn wichtig?

Der Energieversorger erstellt ebenfalls eine Rechnung?

Der Energieversorger stellt Rechnung aber nur über Strom an den Mieter. Oder meintest du was anderes?

Grundlage der NK-Abrechnung ist Schätzung der Ablesefirma?

Nicht ersichtlich. In NK-Abrechnung steht nur Schätzung am 31.12.2009

Verursacht wurde die Schätzung durch fehlende Anbringung der
Zähler. Also Fehler der Installationsfirma und desjenigen, der
die Arbeit abgenommen und kontrolliert hat.

Mieter war in der Zeit des umbaus gar nicht anwesend. Kann Mieter die Arbeiten überhaupt „abnehmen“? Das technische Verständnis denke ich genügt hierfür gar nicht. Woher soll Mieter z.b. wissen, dass Heizkörper nicht irgendwo ein funklesegerät „integriert“ hat bzw das die Firma generell alles „richtig“ gemacht hat?

Verbrauch kann also auch nicht rückwirkend ermittelt werden.
Ob
Schaden entstand und wie hoch, ist schwer zu beweisen.

Wer ist in Beweispflicht? Mieter muss beweisen, dass Kosten / Verbrauch geringer waren (was ja ohne zähler nicht geht) oder muss Vermieter beweisen?

Verursacher ist Installationsfirma. Haftung muss geklärt
werden.

Prüfen, ob Schätzung des Ablesers angemessen ist. Frühere
Verbräuche anschauen (Verbrauch lt. Versorgerabrechnung im
Vergleich zu Gesamtverbrauch Ableser) und diese Seite
(Gradtagzahlen, Heiztage) zur Hilfe nehmen:
http://klimadaten.ages-gmbh.de/

Was sagen die Heiztage aus und inwiefern dienen die zur Berechnung / Schätzung des Verbrauchs?

Wegen Heizung Vermieter fragen, ob er das mit dem
Installateur/ Ablesefirma klärt.

IANAL http://de.wikipedia.org/wiki/IANAL#I

Danke im Voraus
Gruß
Stefan