Nebenkostenabrechnung- wie lege ich einspruch ein?

Liebe® wer-weiss-was Experte(-in),

meine wg und ich haben folgendes problem:
unser vermieter hat uns vor genau einem monat die
betriebskostenabrechnung geschickt, in der er eine nachzahlung
forderte. diese wurde auch beglichen.

nun kam genau einen monat später eine korrektur der
betriebskostenabrechnung. aufgrund eines ablesefehlers sollen wir nun fast doppelt so viel zahlen.

nun habe ich mir das ganze mal angesehen und werde aus beiden
rechnungen nicht schlau.

meine frage nun: wie begründen wir am plausibelsten unseren einspruch zu diesem schreiben?
gibt es da so eine art musterbrief?
darf der vermieter einfach nach beglichener rechnung die abrechnung korrigieren?

vielen dank im voraus,

claudia backmann und wg

Hallo Claudia,

wenn Dir jemand eine Rechnung schreibt, dann gilt diese. Wenn der Vermieter eine neue Rechnugn schreibt wegen eines Ablesefehlers - Pech gehabt für den Vermieter.

Ich würde einen kurzen Brief schreiben, indem ich miteile, daß die Nebenkostenabrechnung vom … für beide Seiten verbindlich ist, da auf Grund der Zahlung vom … diese Nebenkostenabrechnung durch Euch anerkannt wurde.

Erstens: Soll sich doch der Vermieter einen Kopf machen wie er an Dein Geld kommt.

Zweitens: Minderablesemenge werden im Folgejahr durch die neue Ablesung sowieso wieder verrechnet.

Christian