Liebe® wer-weiss-was Experte(-in),
meine wg und ich haben folgendes problem:
unser vermieter hat uns vor genau einem monat die
betriebskostenabrechnung geschickt, in der er eine nachzahlung
forderte. diese wurde auch beglichen.
nun kam genau einen monat später eine korrektur der
betriebskostenabrechnung. aufgrund eines ablesefehlers sollen wir nun fast doppelt so viel zahlen.
nun habe ich mir das ganze mal angesehen und werde aus beiden
rechnungen nicht schlau.
meine frage nun: wie begründen wir am plausibelsten unseren einspruch zu diesem schreiben?
gibt es da so eine art musterbrief?
darf der vermieter einfach nach beglichener rechnung die abrechnung korrigieren?
vielen dank im voraus,
claudia backmann und wg