auch kein Hi,
aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht
Nein, man kann lediglich ein Interesse am positiven Ausgang
des Verfahrens unterstellen, aber Family wird genau so als
Zeuge angesehen wie jemand anders.
Ich verlasse mich nicht darauf…
Ist jedem selbst überlassen, aber Deine Aussage ist dessen
ungeachtet worauf du dich verlässt, unrichtig.
anyway
Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?
Das BHB hält es offen, und diese müssen angemessen sein.
Dürfen zb nicht höher als die Forderung sein.
BHB?
Tippfehler, hier ist Natürlich das BGB gemeint…
Geht es auch genauer? Auch gerne mit §.
Alles was offen ist kann daneben gehen.
Schaust Du einfach mal bei wikipedia, und damit Du auch noch
Übrigens waren wir nocch nicht beim Du!
Liest mal Spielregeln bevor Ja gedrückt wird:
Achtung
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.
Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).
Ausführliche Informationen unter FAQ:1129
das tippen sparen kannst klickst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung
hier der Auszug vom Link (ohne tippen):
Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, muss er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht tragen. Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen.
Sofern Mahnkosten überhaupt anerkannt werden (s. o.), ist noch problematisch, in welcher Höhe der Gläubiger für die jeweilige Mahnung selbst Kosten berechnen darf. Diese Grenze wird in der deutschen Rechtsprechung je nach dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichtes (OLG) unterschiedlich bestimmt. Zumindest ist es einhellige Meinung, dass eine Obergrenze besteht. Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 30 DM pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet. [2]. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht führte dazu unter Verweis auf unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus: „Die […] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung […] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550).“[2]
Dabei fällt auf, das Mahngebühren problematisch sind. Dabei wurde eingangs anderes behauptet!
Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur
23,-€
Kommt auf die Absicht an, ich persönlich werfe nicht
zahlungswillige Leute lieber raus, als mehrere Jahre mich zu
ärgern.
Gebe doch mal ein Beispiel.
Wofür, für ne fristlose Kündigung mit zwei Monatsmieten
rückstand?
Äpfel und Birnen sind zwar Obst, aber immer noch ein Unterschied. Genauso wie eine Kündigung etwas anderes ist als an den Mietrückstant zu kommen.
Da Poster unrichtig mahnt ist ihm auch alle male der Weg zum
RA sehr ans Herz zu legen.
Wer mahnt hier unrichtig?
Wegen Mahngebühren?
so. o.
vlg MC
auch keinen weitern Gruß MC