Nebenkostenabrechnung wird nicht bezahlt

Guten Tag zusammen,
man stelle sich mal folgenden Fall vor.
Für eine vermietete Einliegerwohnung fällt für 2008 eine Nebenkostennachzahlung von 500 Euro an. Die Abrechnung wurde an den Mieter im Jan. 2009 überreicht. Auf Verlangen des Mieters wurden die Abrechnungen von EWE etc. persönlich vom VM vorgelegt.Der VM bittet den Mieter um Erhöhung der Nebenkostenpauschale von 50 auf 100 Euro, da dies auch dem tatsächlich verbrauchten Wert darstellt und damit sich das gleiche nicht Ende 2009 wiederholt.
Der Mieter verspricht Ratenzahlung der NK Abrechnung und Erhöhung der NK Pauschale.
Es wird Febr.09 nichts passiert,Vermieter schreibt kleinen Erringerungszettel (man lebt im gleichen Haus)und legt diesen auf die Treppe.Keine Reaktion, dafür steht Anfang März ein Jahreswagen vor der Tür. Es folgt persönliche Ansprache,vom Mieter wird Ratenzahlung versprochen, aber leider kommt kein Geld.
Welche Möglichkeiten gibt es an das Geld der NK-Abrechnung zu kommen?Muß der Vermieter einen Anwalt einschalten? was passiert,wenn der Mieter dann gar nichts mehr zahlt? Der Vermieter hat ein Sonderkündigungrecht von 6 Monaten, aber was passiert, wenn er den Mieter los ist aber die NK-Rechnung plus die für die Zeit in 2009 dann offen ist, oder ist es sinnvoll sofort einen Mahnbescheid durch einen Anwalt zu beantragen? Der Mieter soll auf jeden Fall ausziehen,da das Vertrauen seitens des Vermieters zerstörrt ist.Kann man säumige Mieter auch schneller als 6 Monate loswerden?

Viele Fragen, aber vielleicht kennt sich jemand aus
danke im vorraus von
Daisyer

Hallo,

es gibt drei goldene Regeln hierfür: mahnen, mahnen und mahnen.
Kein Zettel auf der Treppe sondern per Brief in Form und unter Zeugen einwerfen oder unter der Tür durchschieben.
Absprachen sind nichtig !
Also gleich ne Mahnung schrieben, die Forderung bekannt geben, 10 Eur Mahngebürhen dazu addieren, und heute noch einwerfen.
Als Zahlungsziel 7 Tage festsetzen.
Sollte das nicht wirken nach 8 Tagen das selbe, nur böser und unter Androhung von Anwalt und den damit verbundenen Kosten, und wieder Mahngebühren drauf.
Nützt das auch nichts, dann sofort zum Anwalt damit damit der Schade nicht höher wird…

Grüße

Hi,

Kein Zettel auf der Treppe sondern per Brief in Form und unter
Zeugen einwerfen oder unter der Tür durchschieben.

aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht

Absprachen sind nichtig !

leider

Also gleich ne Mahnung schrieben, die Forderung bekannt geben,
10 Eur Mahngebürhen dazu addieren, und heute noch einwerfen.
Als Zahlungsziel 7 Tage festsetzen.

Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?

Sollte das nicht wirken nach 8 Tagen das selbe, nur böser und
unter Androhung von Anwalt und den damit verbundenen Kosten,
und wieder Mahngebühren drauf.
Nützt das auch nichts, dann sofort zum Anwalt damit damit der
Schade nicht höher wird…

Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur 23,-€

vlg MC

Hallo,

aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht

Nein, man kann lediglich ein Interesse am positiven Ausgang des Verfahrens unterstellen, aber Family wird genau so als Zeuge angesehen wie jemand anders.

Absprachen sind nichtig !

leider

Gott-sei-Dank… Was würde passieren wenn das Gericht auch noch das prüfen müsste!?!

Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?

Das BHB hält es offen, und diese müssen angemessen sein. Dürfen zb nicht höher als die Forderung sein.

Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur
23,-€

Kommt auf die Absicht an, ich persönlich werfe nicht zahlungswillige Leute lieber raus, als mehrere Jahre mich zu ärgern.
Da Poster unrichtig mahnt ist ihm auch alle male der Weg zum RA sehr ans Herz zu legen.

Grüße

Hallo,

vielen Dank für die Tips. Es wurde schon ein Schreiben verfaßt und die Frist von 7 Tagen genommen.Leider meint der Teil der Vermieter, der den Mieter seit längerem kennt, man solle noch bis zum 31.3. warten, da ja ein mündliches Versprechen zu zahlen, vorliegt. Der andere Teil, der hier schreibt hat Zähneknirschend zugestimmt!!
Die Mieter haben doch tatsächlich gestern versucht eine Erlaubnis zur Haltung von Nymphensittichen zu erhalten. Des Mieters Freundin hat solche Tierchen, die gerne miteinziehen würden!!natürlich abgelehnt.
Kann man eigentlich verbieten das die Freundin überhaupt miteinzieht?
Die Wohnung ist groß genug für 2 Pers., ca. 65 Qm

Mal sehen, was noch so passiert!!?
Es bleibt allso spannend…

Werde alle auf dem Laufendem halten

Anwalt schon kontaktiert und Termin für nä. Woche vereinbart

Trotzdem wird sich über jeden Tip gefreut, der rasch hilft,den Mieter loszuwerden und vorher noch ans Geld zukommen.
Danke und noch einen schönen Abend

Hallo,

Der andere Teil, der hier schreibt hat
Zähneknirschend zugestimmt!!

Okay, das ist dann meist keine einfache Lage…

Die Mieter haben doch tatsächlich gestern versucht eine
Erlaubnis zur Haltung von Nymphensittichen zu erhalten. Des
Mieters Freundin hat solche Tierchen, die gerne miteinziehen
würden!!natürlich abgelehnt.

Prinzipiell kann man das aber nicht ablehnen, wenn M dagegen vorgeht würde er dem VM Probleme bereiten können.

Kann man eigentlich verbieten das die Freundin überhaupt
miteinzieht?
Die Wohnung ist groß genug für 2 Pers., ca. 65 Qm

Die Betruiebskosten sind anzupassen, fall statt einer Person zwei in der Wohnung leben.

Mal sehen, was noch so passiert!!?
Es bleibt allso spannend…

Ja, es gibt jeden Tag neue Erkenntnisse…

Anwalt schon kontaktiert und Termin für nä. Woche vereinbart

Ist immer besser, der nur der kann einen rechtsicheren Rat geben und beraten.

Grüße

Nachtrag
Evtl kann man die neue Mitbewohnerin mit in den Mietvertrag aufnehmen, dann hat man zwei Personen die belangbar für die Kosten sind…

Hi,

aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht

Nein, man kann lediglich ein Interesse am positiven Ausgang
des Verfahrens unterstellen, aber Family wird genau so als
Zeuge angesehen wie jemand anders.

Ich verlasse mich nicht darauf…

Absprachen sind nichtig !

leider

Gott-sei-Dank… Was würde passieren wenn das Gericht auch
noch das prüfen müsste!?!

Was so allss von M an Versprechungen und Zusagen kommt…
einzuhalten wären.
btw Was machen nun Atetisten, also die ohne G…? :wink:

Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?

Das BHB hält es offen, und diese müssen angemessen sein.
Dürfen zb nicht höher als die Forderung sein.

BHB?
Geht es auch genauer? Auch gerne mit §.
Alles was offen ist kann daneben gehen.

Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur
23,-€

Kommt auf die Absicht an, ich persönlich werfe nicht
zahlungswillige Leute lieber raus, als mehrere Jahre mich zu
ärgern.

Gebe doch mal ein Beispiel.

Da Poster unrichtig mahnt ist ihm auch alle male der Weg zum
RA sehr ans Herz zu legen.

Wer mahnt hier unrichtig?

vlg MC

Hi,

aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht

Nein, man kann lediglich ein Interesse am positiven Ausgang
des Verfahrens unterstellen, aber Family wird genau so als
Zeuge angesehen wie jemand anders.

Ich verlasse mich nicht darauf…

Ist jedem selbst überlassen, aber Deine Aussage ist dessen ungeachtet worauf du dich verlässt, unrichtig.

Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?

Das BHB hält es offen, und diese müssen angemessen sein.
Dürfen zb nicht höher als die Forderung sein.

BHB?

Tippfehler, hier ist Natürlich das BGB gemeint…

Geht es auch genauer? Auch gerne mit §.
Alles was offen ist kann daneben gehen.

Schaust Du einfach mal bei wikipedia, und damit Du auch noch das tippen sparen kannst klickst Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur
23,-€

Kommt auf die Absicht an, ich persönlich werfe nicht
zahlungswillige Leute lieber raus, als mehrere Jahre mich zu
ärgern.

Gebe doch mal ein Beispiel.

Wofür, für ne fristlose Kündigung mit zwei Monatsmieten rückstand?

Da Poster unrichtig mahnt ist ihm auch alle male der Weg zum
RA sehr ans Herz zu legen.

Wer mahnt hier unrichtig?

Wegen Mahngebühren?

vlg MC

auch kein Hi,

aber bitte mit Zeugen, Familie gilt nicht

Nein, man kann lediglich ein Interesse am positiven Ausgang
des Verfahrens unterstellen, aber Family wird genau so als
Zeuge angesehen wie jemand anders.

Ich verlasse mich nicht darauf…

Ist jedem selbst überlassen, aber Deine Aussage ist dessen
ungeachtet worauf du dich verlässt, unrichtig.

anyway

Gibt es ein Quelle, die die Mahngebühren als zulassig ansieht?

Das BHB hält es offen, und diese müssen angemessen sein.
Dürfen zb nicht höher als die Forderung sein.

BHB?

Tippfehler, hier ist Natürlich das BGB gemeint…

Geht es auch genauer? Auch gerne mit §.
Alles was offen ist kann daneben gehen.

Schaust Du einfach mal bei wikipedia, und damit Du auch noch

Übrigens waren wir nocch nicht beim Du!
Liest mal Spielregeln bevor Ja gedrückt wird:

Achtung
Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Entsprechende Anfragen werden von unseren Moderatoren gelöscht.

Erlaubt ist die Behandlung abstrakter Fragen.
Bitte stelle deshalb keine Fragen zu persönlichen Fällen (in ich-Form).

Ausführliche Informationen unter FAQ:1129

das tippen sparen kannst klickst Du hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnung

hier der Auszug vom Link (ohne tippen):
Wenn der Schuldner erst durch die Mahnung in Verzug kommt, muss er die dafür dem Gläubiger etwa entstehenden Kosten, zum Beispiel Gebühren eines Rechtsanwalts oder einer Inkassofirma, nicht tragen. Erst die danach anfallenden Kosten weiterer Zahlungsaufforderungen oder anderer Maßnahmen hat er als Verzugsschaden dem Gläubiger zu ersetzen.

Sofern Mahnkosten überhaupt anerkannt werden (s. o.), ist noch problematisch, in welcher Höhe der Gläubiger für die jeweilige Mahnung selbst Kosten berechnen darf. Diese Grenze wird in der deutschen Rechtsprechung je nach dem Bezirk des jeweiligen Oberlandesgerichtes (OLG) unterschiedlich bestimmt. Zumindest ist es einhellige Meinung, dass eine Obergrenze besteht. Eine durch Allgemeine Geschäftsbedingungen festgesetzte Pauschale von 30 DM pro Mahnschreiben wird jedenfalls ohne den Beweis besonderer kostensteigernder Umstände für unangemessen und somit unwirksam erachtet. [2]. Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Zivilgericht führte dazu unter Verweis auf unterschiedliche Entscheidungen der Oberlandesgerichte aus: „Die […] Höhe der Schadenspauschale von 30 DM je Mahnung […] ist ungewöhnlich hoch. So ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte bereits streitig, ob eine Pauschale von 5 DM je Mahnung noch angemessen ist (verneinend OLG Karlsruhe ZIP 1985, 603/ 607; OLG Frankfurt WM 1985, 938; OLG Hamm NJW-RR 1992, 242/ 243; bejahend OLG Düsseldorf WM 1985, 17/ 18; OLG Köln WM 1987, 1548/ 1550).“[2]

Dabei fällt auf, das Mahngebühren problematisch sind. Dabei wurde eingangs anderes behauptet!

Ein Mahrverfahren könnte es auch tun, das kostet ersteinal nur
23,-€

Kommt auf die Absicht an, ich persönlich werfe nicht
zahlungswillige Leute lieber raus, als mehrere Jahre mich zu
ärgern.

Gebe doch mal ein Beispiel.

Wofür, für ne fristlose Kündigung mit zwei Monatsmieten
rückstand?

Äpfel und Birnen sind zwar Obst, aber immer noch ein Unterschied. Genauso wie eine Kündigung etwas anderes ist als an den Mietrückstant zu kommen.

Da Poster unrichtig mahnt ist ihm auch alle male der Weg zum
RA sehr ans Herz zu legen.

Wer mahnt hier unrichtig?

Wegen Mahngebühren?

so. o.

vlg MC

auch keinen weitern Gruß MC