Wenn in einem Haus eine Tiefgarage ist, dürfen in der Nebenkostenabrechnung die Wartungskosten des Rolltores abgesetzt werden?
Darf die Gebäudeversicherung abgesetzt werden, der Allgemeinstrom, Frischwasser, Abwasserbeseitigung (Kaltwasserverbrauch) (Warmwasserverbrauch), Grundsteuer.
Ich würde mich über eine Antwort freuen
Gruß Sandra
Hallo Sandra,
steht alles im Mietvertrag. Das meiste hier erwähnte gehört üblicherweise in die Nebenkosten. Rolltor Tiefgarage ist natürlich nicht Standart.
Grundsatz ist: Was NICHT im Mietvertrag steht, gehört nicht dazu, was drin steht, muss im Einzelfall geprüft werden.
Gruß!
Horst
Hallo, alles Erwähnte darf als Nebenkosten abgerechnet werden und
noch Hausmeisterkosten. wenn angefallen, und Grundstückspflege-
kosten. Gruß
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Moin,
‚kassiert‘ werden darf gar nichts.
Entstandene Kosten dürfen, sofern es im Mietvertrag geregelt ist, umgelegt werden.
vnA