Nebenkostenabrechnung: Wohnungsgröße falsch

Angenommen, ein Vermieter lässt die vermietete Dachgeschoss-Wohnung sanieren: es werden schallschluckende Verkleidungen an den Wänden (Gaupen) angebracht. Die Wohnfläche nimmt dadurch definitiv - wenn auch nur geringfügig - ab. Da der Vermieter bei Vertragsabschluss jedoch so kleinlich war und die Wohnfläche auf zwei Stellen genau hinter dem Komma eingetragen hat, darf man nun als Mieter doch erwarten, dass er diese Zahl korrigiert. Für die Nebenkostenabrechnung dürfte er die alte qm-Zahl jedenfalls nicht mehr heranziehen. Wie sehen das die Experten?

M.E. darf nur die tatsächliche effektive QM-Größe zur Berechnung herangezogen werden; würde aber selber einmal „haarlichstgenau“ mit Zollstock nachmessen; vielleicht hat sich der Vermieter verrechnet. Beachtet werden sollten auch evtl. Dachschrägen, Balkon, Terrasse etc.:wink:)
mfg
peter

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Hallo,

Da der Vermieter bei Vertragsabschluss jedoch so
kleinlich war und die Wohnfläche auf zwei Stellen genau hinter
dem Komma eingetragen hat, darf man nun als Mieter doch
erwarten, dass er diese Zahl korrigiert. Für die
Nebenkostenabrechnung dürfte er die alte qm-Zahl jedenfalls
nicht mehr heranziehen. Wie sehen das die Experten?

als Menssch sehe ich das so, dass die Kommaangaben nicht kleinlich waren, sondern einfach nur korrekt aus dem Grundriss übernommen wurden, und auf eine Reduzierung von vielleicht 0,5 qm in der NK-Abrechnung zu bestehen wirklich kleinlich wäre.

Rein faktisch könntest du vielleicht sogar dann Recht bekommen, wenn rein faktisch die Wohnfläche - welche aber wohl eher nach der Bodenfläche bemessen wird - tatsächlich reduziert wird.

‚schallschluckende Verkleidungen an den Wänden (Gaupen)‘ reduzieren aber wohl nicht die Bodenfläche, oder gehen die Gauben bis zum Boden? Und sei doch froh, es reduziert den Rauminhalt und spart dir Heizkosten :wink:

Abgeleitet davon, dass eine Mietminderung aber erst ab einer Abweichung der qm-Angabe von ca. 10 % (??) greift, würde ich meinen, dass eine Reduzierung von geschätzten 1 % wohl kaum zu einer geänderten Bezugsgröße der NK-Abrechnung reichen würde.

Aber ich bin kein Anwalt, fand deine Frage aber so kleinlich, dass ich mir meinen unnützen Kommentar einfach nicht verkneifen konnte.
Asche auf mein Haupt. Mea culpa, mea maxima culpa.

Gruß Marion

Sollte sich nun der Quadratmeterwohnraum mindern, so mindert sich auch die Nebenkostenabrechnung als auch die Kaltmiete. Es wurde bei SternTV einmal gut erläutert, dass viele Wohnungen generell zu groß deklariert sind. Der Grund liegt darin, dass meisst der Eigentümer die Grundfläche aus Bauplänen zu Grunde legt.

Meine Empfehlung ist, einfach selbst Nachmessen. Hier kann es bei DG Whg. problematisch sein. Ansonsten ein Gutachter beauftragen.

Besteht eine Differenz von m.E. von mind. 10% zum Mietvertrag so kann man kürzungen vornehmen.

Lg
Björn

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@Marion: Nicht die Gauben alleine, auch die Wände links und rechts davon. Bin kein Fachmann sonder nur ein armer Mieter und bitte eure Durchlaucht dafür untertänigst um Vergebung. Recht so, gnädige Frau? Sicher klingt das kleinlich, aber vor Gericht können solche „Kleinlichkeiten“ entscheidend sein. Im Grunde geht es darum, die NK-Abrechnung grundsätzlich in Frage zu stellen.

Hi Pater,

wenn ich Vermieter wäre, würde ich dem Mieter die Miete erhöhen - Modernisierungsmaßnahmen können auf 9 Jahre umgelegt werden - und gleichzeitig wunschgemäß die Flächenangabe im Mietvertrag ändern, auf dass die Nebenkosten gerecht verteilt werden.

Gruß Ralf

Hoi Peter,

Nicht die Gauben alleine, auch die Wände links und
rechts davon. Bin kein Fachmann sonder nur ein armer Mieter
und bitte eure Durchlaucht dafür untertänigst um Vergebung.
Recht so, gnädige Frau?

nö, finde ich nicht ok :wink:
Ich habe zwar gesagt, dass ich es kleinlich finde (gibst du ja selbst zu), wegen minimaler qm-Abweichung sich so einen Stress zu machen. Deine obige Formulierung stellt mich für mein Empfinden aber so dar, als hätte ich dich beleidigend oder herablassend behandelt und so getan, als wäre ich etwas besseres. Daher finde ich die Ausdrücke Eure Durchlaucht, untertänigst und gnädig unangemessen. Aber sei’s drum. Ist für hießige Verhältnisse recht harmlos und da kann man schon gnädigst vergeben :wink:

Sicher klingt das kleinlich, aber vor
Gericht können solche „Kleinlichkeiten“ entscheidend sein. Im
Grunde geht es darum, die NK-Abrechnung grundsätzlich in Frage
zu stellen.

Nunja, dazu habe ich dir meine Einschätzung ja gegeben -> Mietminderung erst bei Abweichung um ca. 10 %, was durch BGH-Urteil auch gestützt ist:
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/br-miet-1098…

Dies dürfte auch auf die NK anwendbar sein, da die Wohnfläche ja Bezugsgröße für die NK-Abrechnung ist.

Hier hast du einen qm-Rechner incl. Hinweisen zur korrekten Berechnung:
http://www.quadratmeter-rechner.de/

Bei einer von dir beschriebenen Maßnahme gehe ich davon aus, dass keine wesentliche Grundflächenreduzierung vorliegt.

Auch solltest du den wichtigen Hinweis von drambeldier beherzigen und überlegen, ob der VM die schallschluckende Verkleidung als eine Modernisierung ankündigte. (Nebenbei, wieso eigentlich schallschluckend, statt wärmeisolierend?)
Dann kann er die Kosten nämlich aufschlagen, sofern er die Modernisierung korrekt ankündigte.

http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.finanztip.de/d/mietrecht/Modernisierung.htm

Gnädigst Marion *lach*

Mist, und ich habe mir so Mühe gegeben, ihm nochmal zu antworten.

Vielleicht liest er es ja trotzdem.