Nebenkostenabrechnung zu früh

Mal angenommen ein Vermieter würde eine Abrechnung für den Zeitraum 1.09-31.12.2006 erstellen, da Mietbeginn 1.9.2006 war und der Mieter zieht Ende September 2007 dann wieder aus. Könnte ein Vermieter dann mitten im Jahr eine Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2007 -31.09.2007 erstellen???

Im Prinzip schon, wenn alle Rechnungen bereits vorliegen. Ist aber ungewöhnlich.

Hallo

das passende wurde ja bereits erwähnt.

Konkreter:

Im Prinzip ja ,allerdings rechnerisch nicht für das Jahr 2007 wenn man
als Grundlage die Abrechnung vom 01.09.2006 – 31.12.2006 als richtig ansieht,
soll heißen Abrechnungsjahr 01.01.2006 – 31.12.2006.

Sofern Abrechnungsperiode für 2006 richtig ist müsste diese bis ende 2007 zugegangen sein.

Für 2007 gilt dann Abrechnungsperiode muss ende 2007 sein somit kann eine Abrechnung
in 2007 schon gar nicht möglich sein.
Abrechnung kann hier rechnerisch erst 2008 erstellt werden.

Möglich ist lediglich die Zwischenablesung auf der sich aber noch keine Jahresabrechnung erstellen lässt,da ja alle Zählerstände erfasst sein müssten,sowie keine weiteren Betriebskosten durch Zukauf bis zum Ablesetag anfallen dürften.
Das erscheint mir aber sehr fragwürdig.

Bsp.:

Abrechnungsjahr v. 01.01.2006 endet am 31.12.2006
Abrechnung wäre hier rechnerisch für 2006 korrekt was lediglich für den Zeitraum
zutreffend wäre.

oder Abrechnungsjahr 02.01.2006 endet am 01.01.2007
Schon in diesem Fall wäre eine Jahresabrechnung für 2006 nicht mehr korrekt.

Abrechnungsjahr 01.02.2006 endet am 31.01.2007
Abrechnungsjahr 01.09.2006 endet am 31.08.2007

Maßgebend für die Abrechnung ist der Zeitraum von einem Jahr ( 365/366 Tage )
Wirtschafts- oder Abrechnungsjahr.
Dieser sollte und muss in der Regel in der Abrechnung ersichtlich sein.

Es wäre natürlich auch noch die Möglichkeit gegeben:
Abrechnungsjahr 02.09.2005 endet am 01.09.2006
Oder
Abrechnungsjahr 31.12.2005 endet am 30.12.2006
Auch hier wäre eine Abrechnung anteilmäßig für den Zeitraum jeweils konform.

Wie man ersehen kann wäre es durchaus möglich das die Abrechnung für 2006
durchaus innerhalb eines Jahreszeitraumes liegt der auch genau ein Jahr erfasst,jedoch
bei der Angabe für bis 31.12.2006 kann die Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01.2007
bis 31.09.2007 nur bezweifelt werden…

Gruß

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Das wird er wohl mit Sicherheit nicht, da er bei seinen Versorgern etc. unter der Zeit nicht abrechnen lassen wird, da dies sicherlich zu hohen Kosten führen würde

lG
Der Mikesch

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und der Mieter zieht Ende September 2007 dann wieder aus.
Könnte ein Vermieter dann mitten im Jahr eine
Nebenkostenabrechnung für den Zeitraum 1.1.2007 -31.09.2007
erstellen???

Hallo,
es wird sicher eine Nebenkostenabrechnung fuer den Zeitraum 1.1. bis 31.9. erstellt. Unwahrscheinlich ist, diese vor dem Feb 2008 zu haben, denn erst muessen doch alle Rechnungen und daraus resultierende Berechnungen erstellt werden.
Gruss Helmut

Hallo,

ich denke da muss dem Verständnis nach etwas richtig gestellt werden:

Nebenkostenabrechnung - Fälligkeit

Man kann nicht davon ausgehen das alle Nebenkostenabrechnungen
v. 01.01 – 31.12 laufen daher ist auch die Fälligkeit einer rechtlich zugestellten
Nebenkostenabrechnung nicht darauf abzustellen.

Nach dem Gesetz ist der Vermieter seit 1.9.2001 verpflichtet, innerhalb eines Jahres nach Abschluss der Abrechnungsperiode dem Mieter eine Betriebskostenabrechnung zu erteilen.
Danach kann es sein das Vermieter seinen Anspruch verliert wenn er die verspätete Nebenkosten oder Betriebskostenabrechnung nicht begründen kann,wobei die Begründung nur darin liegen kann, in der
Unmöglichkeit der Abrechnung.
Allerdings gibt es Gründe die es rechtfertigen könnten.

Als Bsp.

Im Juni 2006 ersteht ein Neubau mit X Wohnungen.
Eine Abrechnung wie hier schon faktisch als korrekt angesehen würde v schon aus dem Grund
abgelehnt werden weil müssen weil die Abrechnungsperiode eben keinen Zeitraum von 12-Monaten umfassen würde,
was ja auch die Rechtssprechung verlangt.

Gruß

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