Nebenkostenabrechnung zu spät?

Hallöchen @ all ^^

Wenn in einem Mietvertrag steht, dass die Betriebskosten jährlich zum 30.09. mit dem Mieter abgerechnet werden und der Mieter die Nebenkostenabrechnung erst am 27.12. erhält, ist das dann noch fristgerecht?

Und könnte man, wenn die Abrechnung NICHT fristgerecht war, statt über einzelne Positionen zu streiten, eine Vergleichszahlung anbieten?

Über eine Antwort würde ich mich freuen,
lg

Hallo!

Die Abrechnung muss spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode eintreffen,sonst kann eine Nachforderung bereits verjährt sein.
Aber wenn sie einfach nur ein halbes Jahr später kommt als vereinbart,was will man da anderes machen als anfordern oder abwarten.
Ein Schaden entsteht einem doch nicht,oder ?

Im Vertrag steht der Termin,zu dem der Jahresabschluss gemacht wird. Aber es bedeutet nicht,da muss die Abrechnung bereits vorliegen. Da hat der Vermieter bestenfalls erst alle Daten vorliegen(evtl. noch nicht einmal!) und beginnt mit der Abrechnung. Das darf schon dauern.

Deswegen die Rechnung zu kürzen ?
Kann man ja immer versuchen,aber nicht rechtlich durchsetzen.

MfG
duck313

Hi

es geht nicht darum, Rechnungen zu kürzen, es geht um Fristen.

Die Frage war, ob die Abrechnung, die erst am 27.12. eingetroffen ist, noch fristgemäß war, wenn im Mietvertrag steht, dass jährlich zum 30.09.die Nebenkosten mit dem Mieter abgerechnet werden.

Und es wäre schön, wenn jemand diese Frage beantworten könnte.

MfG,
Desaster

Um welchen Abrechnungszeitraum soll es sich denn handeln?

vnA

Hallo Desaster,

wurde der Zeitraum 01.10.2010 - 30.09.2011 abgerechnet ist die Abrechnungsfrist überschritten, d. h. Guthaben muss an den Mieter ausgezahlt werden. Nachzahlung ist verwirkt und muss vom Mieter nicht geleistet werden.

Wurde der Zeitraum 01.10.2011 - 30.09.2012 abgerechnet, erfolgte die Abrechnung fristgemäß.

MfG
Autsch

Huhu Autschbaby,

lt. Mietvertrag werden Nebenkosten jährlich zum 30.09. mit dem Mieter abgerechnet, so lautet die exakte Formulierung im Mietvertrag…

Diese Abrechnung ist für 2011, wobei die für 2010 im August eingetrudelt ist, eindeutig fristgemäß.

Aus dem Mietvertrag ergibt sich kein Abrechnungszeitraum, die erste Nebenkostenabrechnung überhaupt wurde für 2010 erstellt und vom 01.01. - 31.12. 2010 abgerechnet.

Die 2011 Nebenkostenabrechnung wurde wieder für den Zeitraum 01.01. - 31.12.2011 erstellt und wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich der 30.09. stehen würde, hätte niemand nach der Frist gefragt…

MfG Desaster

Huhu von nix Ahnung,

es handelt sich um den abgerechneten Zeitraum 01.01. - 31.12.2011
und würde im Mietvertrag nicht ausdrücklich stehen, dass die Nebenkosten mit dem Mieter jährlich zum 30.09. abgerechnet würden,
hätte sich die Frage nach der fristgemäßen Nebenkostenabrechnung erst garnicht gestellt.

Diese Abrechnung ist erst die 2 te, die überhaupt erstellt wurde, die für 2010 wurde in jedem Fall fristgerecht im August 2011 abgerechnet.

MfG Desaster