Hallöchen @ all ^^
Wenn in einem Mietvertrag steht, dass die Betriebskosten jährlich zum 30.09. mit dem Mieter abgerechnet werden und der Mieter die Nebenkostenabrechnung erst am 27.12. erhält, ist das dann noch fristgerecht?
Und könnte man, wenn die Abrechnung NICHT fristgerecht war, statt über einzelne Positionen zu streiten, eine Vergleichszahlung anbieten?
Über eine Antwort würde ich mich freuen,
lg