Nebenkostenabrechnung zu spät?

Guten Tag,

sehr geehrte Damen und Herren. Einige Fragen bzgl. meiner Nebenkostenabrechnungen beschäftigen mich. Eventuell kann mir jmd. weiterhelfen.

Kürzlich erhielt ich ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters. Er fordert mich auf die Nebenkosten für 2007 und 2008 nachzuzahlen. Für 2007 habe ich allerdings bis heute keine Abrechnung erhalten. In dem aktuellen Schreiben (November09) steht nur ein Betrag den ich für 2007 nachzahlen soll.

Bezüglich 2008 ist es so, dass ich bereits zum 31.03.2008 ausgezogen war. Muss dann die Nebenkostenabrechnung nicht bis 31.03.09 bei mir vorliegen? Kann der ehemalige Vermieter noch irgendwas durchsetzen? Hat er noch ein Recht auf die Forderungen aus 2007 und 2008?

Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Hallo GastABC,

durch die Fülle der Informationen im Netz verweise ich kurz auf folgende Web-
Site:

http://www.anwalt-mietrecht.de/aktuelles/fristen-bei-
nebenkostenabrechnungen.html

Hier steht alles Relevante. Nach der Darstellung der Anfrage hat der Vermieter
keine Ansprüche mehr. Dies sollte ihm mit Bezug auf die jeweiligen Paragrafen
schriftlich mitgeteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Mary

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung und auch nicht als solche zu verstehen, bitte im Zweifelsfalle an einen Rechtsanwalt wenden, ich gebe lediglich meine fachmännische Meinung nach meinen Kenntnissen der Gesetzesgebung.

Für 2007: Die Abrechnung kommt zu spät! Eine Mieterabrechnung muss spätestens vor Ablauf des 12ten Monats nach Ende des Wirtschaftsjahres erfolgen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht grob veschuldet (Beweislage Vermieter). In diesem Fall - Abrechnung 2007 - WJ wie Kalenderjahr - spätestens zum 31.12.2008 abgerechnet, danach kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr geltend machen, Mieterfreundlich: der Mieter hat Anrecht auf Rückzahlungen aus der NK-Abrechnung.

Für 2008: Die Abrechnung kann erst am Ende des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Selbst wenn Du am 31.03. ausgezogen bist, das Wirtschaftsjahr läuft weiter und wegen eines ausgezogenen Mieters kann die Hausverwaltung nicht nach 3 Monaten bereits eine Abrechnung für das gesamte Haus machen (die Abrechnung erfolgt in aller Regel über 12 Monate). Die Frist zur Abrechnung mit dem Mieter, sprich 12 Monate, beginnen mit dem Ablauf des Wirtschaftsjahres, sprich NACH dem 31.12.2008 - bis spätestens 31.12.2009. Ab Erhalt der Abrechnung hast Du in der Regel (steht meistens so im Mietvertrag drin) einen Monat Zeit, gegen die Abrechnung zu widersprechen. Wenn innerhalb dieser Monatsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde, dann ist die Abrechnung so angeommen und muss beglichen werden (Ausnahmen bestätigen die Regel, ein langer Streit vor Gericht ist vorgeplant).

Summa Sumarum:

2007: kein Anspruch mehr vom Vermieter
2008: Zeitanteilig für den Zeitraum bis 31.03. kann und muss abgerechnet werden, letztendlich zu 3/12 vom gesamten Jahresbetrag.

Ich hoffe, ich konnte damit helfen.

Freundliche Grüße,

J.L.

Hallo Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre schnelle und sehr ausführliche Antwort.
Wie gehe ich denn nun am besten vor? Soll ich ein Schreiben aufsetzen, dass ich 2007 nicht bezahle (wie genau begründe ich das?) und das ich die Abrechnung 2008 nicht korrekt finde? (Unter anderem sind Kosten für eine Zwischenabrechnung aufgeführt) Davon abgesehen ist die Nachzahlung recht hoch, obwohl ich nur noch 3 Monate in der Wohnung war, von denen ich die meiste Zeit unterwegs war.
Haben Sie einen Tip für mich, wo ich die NKA kostenfrei (oder zumindest sehr günstig) prüfen lassen kann? In diesem Zusammenhang. Es ist nur eine „billige Excel Datei“. Die aufgeführten Zahlen und Beträge sind nicht nachvollziehbar. Kann ich etwas detailliertes einfordern?

Vielen Dank nochmal für Ihre Mühe.

Beste Grüße

Hallo Mary,

vielen Dank für Ihre Mühe und ihre schnelle Rückmeldung.

Beste Grüße

Hallo, 2007 ist schon vorbei, da kann er nichts mehr verlangen.
für 2008 aber schon, denn er kann bis zum 31.12.2009 die abrechnung für 2008 noch einreichen.

Für 2007:
http://dejure.org/gesetze/BGB/556.html
§ 556 Abs III.

Für 2008:
Zusätzliche Kosten für Teilabrechnung dürfen nach BEtriebskostenverordnung nicht auferlegt werden, zumal ich mir nicht vorstellen kann, dass diese im Mietvertrag vereinbart sind.
Ggf. rate ich an der Stelle, sich an den Mieterschutz-Verein zu wenden. Die jährl. Mitgliedschaft kostet (unterschiedlich von Ort zu Ort) meist ca. 60-80 EUR, ist auf jeden Fall günstiger als eine Rechtsberatung. Sollte mehr rechtliche Beratung von Nöten sein, kommen Sie ohnehin nicht drum rum, einen Anwalt einzuschalten.

Sie haben auf jeden Fall anrecht, die Unterlagen einzusehen, ggf. gegen Kostenaufwand (Kopien, Porto) bei der Hausverwaltung über den Eigentümer einzufordern.

MfG,

J. L.

für die NK 2008 hat er bis 31.12.2009 zeit.
da zählt nicht der zeitpunkt des auszugs, sondern die abrechungsperiode.

Grundsätzlich ist es so, dass die Abrechnung innerhalb 12 Monaten im Anschluss an das Abrechnungsjahr erfolgen muss. Danach sind Ansprüche des Vermieters verjährt…Ansprüche des Mieters (Guthaben) allerdings nicht.
Also 01.01.2008 bis 31.12.2008 muss bis zum 31.12.2009 abgerechnet sein