Nebenkostenabrechnung zu spät?

Hallo,wir sind am 1.07.2008 aus einer Wohnung ausgezogen und haben im Dezember 2009 die Abrechnung für Januar 08 bis 1.Juli 08 erhalten ist das rechtens?
Müssen wir sie noch bezahlen?Bitte helft mir.
LG SZ 83

Hallo,

dies ist keine Rechtsberatung, sondern lediglich die
Wiedergabe meiner Meinung, angelehnt an den mir
bekannten Stand der Rechtsprechung und der Gesetzeslage.

Aus dem Sachverhalt geht nicht hervor, wie das
Wirtschaftsjahr der Hausgeldabrechnung lautet, ich nehme
an, es entspricht dem Kalenderjahr - vom 01.01.- bis
31.12.

Grundsätzlich hat der Vermieter bis zu ein Jahr Zeit,
nach ende der Abrechnungsperiode die Abrechnung zu
erstellen, so wäre für das Jahr 2008 bis spätestens
31.12.2009 die Abrechnung zuzustellen. Dies ist nur dan
nicht der Fall, wenn der Eigentümer nicht die verspätete
Zustellung zu vertreten hätte (abstruse Vorstellung:
Heizkostenabrechnung musste mehrfach korrigiert werden,
Unterlagen sind in der Hausverwaltung abgefackelt,
mussten erneut von HV erstellt werden, etc…).

Es gibt Gerichtsurteile, die verlangen, dass die
Abrechnung möglichst Zeitnahe nach Auszug erstellt
werden muss, rein technisch aber garnicht machbar ist,
da nur über ein volles Jahr abgerechnet werden kann
(Heizkosten werden auch gerne mal zeitanteilig begrenzt,
wie in Deinem Fall), aber das ist nur bei Abrechnung
eines ganzen Jahres möglich (Strom und Wasser aber auch
andere Kosten werden nur einmal im Jahr durch Stadtwerke
oder sonstiger Versorger abgerechnet). Dami ist es
utopisch, für Januar bis Juli im August-Dezember eine
Abrechnung zu erstellen, ausser das Wirtschaftsjahr
endet am 30.06. (nennt man abweichendes Wirtschaftsjahr,
welches dann aber schon am 01.07 des Vorjahres begonnen
haben sollte - in diesem Falle aber wäre der letzte
Termin für die rechtzeitige Zustellung der 30.06.2009).

Kurze Antwort zu deiner Frage: ja, es ist rechtens, ja,
ihr müsst bezahlen, sofern die Abrechnung richtig ist.

Freundliche Grüße,

JL

Hallo,wir sind am 1.07.2008 aus einer Wohnung ausgezogen und
haben im Dezember 2009 die Abrechnung für Januar 08 bis 1.Juli
08 erhalten ist das rechtens?
Müssen wir sie noch bezahlen?Bitte helft mir.
LG SZ 83

Hallo SZ 83,

„wird die Abrechnung dem Mieter nicht bis spätestens zum Ablauf des zwölften
Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt, so ist nach Ablauf dieser
Frist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter
ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung
nicht zu vertreten.“

Also: Der Abrechnungszeitraum Ihres Vermieters geht offensichtlich von 1.1.08-
31.12.08. Die Abrechnung muss dementsprechend bis zum 31.12.09 eintreffen.
Ergo: Alles ist korrekt und muss bezahlt werden.

Gruß
Mary

Hallo,wir sind am 1.07.2008 aus einer Wohnung ausgezogen und
haben im Dezember 2009 die Abrechnung für Januar 08 bis 1.Juli
08 erhalten ist das rechtens?
Müssen wir sie noch bezahlen?Bitte helft mir.
LG SZ 83

Hallo,
leider muss die Nebenkostenabrechnung bezahlt werden da der Vermieter noch vor Fristablauf, wäre der 31.12.2009 gewesen) die Abrechnung geschickt hat.
Der Vermieter muss bestimmte Fristen beachten bei der Nebenkostenabrechnung. Da Sie im Jahr 2008 ausgezogen sind, hatte der Vermieter als Frist den 31.12.2009, also immer das darauf folgende Jahr Zeit um die Nebenkosten zu erstellen. Wenn er diese Frist nicht eingehalten hätte und die Abrechnung erst im Januar 2010 geschickt hätte, wäre die Frist abgelaufen. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Antwort geben kann.
Mit freundlichen Grüßen Memorys

Hallo,wir sind am 1.07.2008 aus einer Wohnung ausgezogen und
haben im Dezember 2009 die Abrechnung für Januar 08 bis 1.Juli
08 erhalten ist das rechtens?
Müssen wir sie noch bezahlen?Bitte helft mir.
LG SZ 83

Hallo,
da ich vermute, dass die Abrechnung generell für den Zeitraum Jan08-Dez08 erstellt wurde, wäre diese noch bis zum 31.12.2009 einzureichen, also ist meines Erachtens alles gesetzeskonform.

MfG
Mustafa

Hallo,

ich denke, so wie es nach der Rechtslage aussieht, müsst ihr zahlen, da ein Auszug des Mieters während der laufenden Abrechnungsperiode nicht den Abrechnungszeitraum verkürzt. Also hat der Vermieter die Abrechnung gerade noch rechtzeitig vorgelegt. (Vgl. § 556 Abs. 3 S. 1 BGB oder AG Wetzlar, Urteil v. 8.9.2005, 38 C 968/05, NZM 2006, 260).

Gruß, Anna

Hallo,wir sind am 1.07.2008 aus einer Wohnung ausgezogen und
haben im Dezember 2009 die Abrechnung für Januar 08 bis 1.Juli
08 erhalten ist das rechtens?
Müssen wir sie noch bezahlen?Bitte helft mir.
LG SZ 83