Hallo gw26,
es ist richtig, dass bei einer Nebenkostenabrechnung nach dem Kalenderjahr, die Abrechnung für 2011 bis spätestens zum 31.12.2012 beim Mieter eingegangen sein muss.
Welches Datum auf dem Dokument steht ist dabei unwichtig, denn entscheidend ist das Zustellungsdatum,dass durch den Poststempel auf dem Briefumschlag ersichtlich ist.
Sie müssen dann eventuell den Beweis erbringen, dass diese Post erst im Januar in Ihrem Briefkasten lag.
Ich rate daher jedem Vermieter diese Post als Einschreiben mit Rückschein zu verschicken, dann ist er auf der sicheren Seite.
Herzliche Grüße sendet Ihnen
Heinz Brassel