Nebenkostenabrechnung zu zahlen wenn Einschreiben mit dieser nicht abgeholt wurde?

Angenommen der Vermieter verschickt eine Nebenkostenabrechnung per Einschreiben mit Rückschein. Der Empfänger, also der Mieter erhält eine Benachrichtigung von der Post in seinen Briefkasten, dass ein Einschreiben mit Rückschein auf der Postfiliale zur Abholung bereit liegt.

Es ist kurz vor Jahreswechsel und somit stellt sich die Frage, ob wenn der Mieter die Abrechnung nicht abholt, die Frist zur in Rechnungsstellung der Kosten, da ja das neue Jahr beginnt, verstrichen ist oder ob dies unerheblich ist, da der Vermieter die Abrechnung innerhalb der Frist verschickt hat.

Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.

*g* Der Vermieter wird wissen, warum er mit Einschreiben/Rückschein schickt. Der Vermieter hat seinen TEil getan, die Rechnung rechtzeitig vor Ablauf der Abrechnungsfrist (falls diese das Kalenderjahr ist) dem Mieter zukommen zu lassen. Klar, vielleicht bisschen knapp, aber trotzdem …

Das ändert nichts an der Zahlungsverpflichtung des Mieters, wenn er das Schreiben ja rechtzeitig hätte haben bzw. abholen können.

Da gab es vor Kurzem eine längere Diskussion:
http://www.wer-weiss-was.de/mietrecht/vermieter-kuen…
Aber bitte zu Ende lesen und nicht dort aufhören wo man zu dem erwarteten/gewünschten Kommentar gekommen ist.

vnA

  1. ich habe den Eindruck hier will jemand das was er verbrauchte nicht bezahlen und sucht mit den experten einen Weg diesen Betrug zu legalisieren
  2. das Datum der Zustellung bzw. der Benachrichtigung bei Annahmeverweigerung oder Abwesenheit ist entscheident. Bis 31.12.13 müssen also alle Abrechnungen aus 2011 beim Zahlungspflichtigem sein.
    Sollte es sich um die Betriebs- und nebenkostenabrechnung von 2012 handeln hat der Vermieter bis 31.12.2014 Zeit, denn mit Ablauf des 12. Monats nach Ende der Abrechnungsperiode muss die Betriebskostenabrechnung beim Mieter sein.

Hallo,

die Nebenkostenabrechnung muß bis zum 31.12. zugegangen sein. Wann der Vermieter sie abschickt, ist sein Problem.

Und natürlich ist niemand gezwungen, einen Einschreibebrief bei der Post abzuholen. Wenn er innerhalb einer Woche nicht abgeholt wird, wird er einfach an den Absender wieder zurückgeschickt. Dann ist es genauso, als wäre er nie abgeschickt worden.

Deshalb verschicke ich grundsätzlich „Einwurf-Einschreiben“. Dann bekomme ich von der Post eine Bestätigung, wann der Brief zugegangen ist. Dann ist es Sache des Empfängers, wann er den Brief liest. Er hat ihn auf jeden Fall nachweislich erhalten.

Gruß Ebi

Hallo Expertin,

das, was Du da schreibst, ist kompletter Unfug.

Wenn man von jedem Deiner Sätze das Gegenteil nimmt, ist es richtig.

Si tacuisses, philosophus mansisses!

Gruß Ebi

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