Angenommen der Vermieter verschickt eine Nebenkostenabrechnung per Einschreiben mit Rückschein. Der Empfänger, also der Mieter erhält eine Benachrichtigung von der Post in seinen Briefkasten, dass ein Einschreiben mit Rückschein auf der Postfiliale zur Abholung bereit liegt.
Es ist kurz vor Jahreswechsel und somit stellt sich die Frage, ob wenn der Mieter die Abrechnung nicht abholt, die Frist zur in Rechnungsstellung der Kosten, da ja das neue Jahr beginnt, verstrichen ist oder ob dies unerheblich ist, da der Vermieter die Abrechnung innerhalb der Frist verschickt hat.
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.