Hallo,
wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten.
Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 01.10 (unser Einzugsdatum) bis 31.12. Die Zählerstäne wurden jedoch am 29.03 abgelesen und liegen auch dieser Abrechnung zugrunde. Als Vorauszahlung wurden jedoch nur die 3 Monate bis 31.12 genommen. Somit entsteht eine Nachzahlung von über 500 Euro.
Kann ich dieser Abrechnung wiedersprechen und verlangen, dass die Vorauszahlung bis 29.03 zugrunde genommen wird?
Hallo wenn der Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr geht ist der Ablesezeitpunkt eindeutig zu spät und das ist ein Grund gegen die Abrechnung in Widerspruch zugehen. Info-nebenkosten.de
Hallo Kai,
diese Angaben sind leider zu ungenau, um einen Rat zu geben. Welche Zählerstände wurden am 29.3. abgelesen? Wann wurden andere Ablesungen vorgenommen? Wurde für die drei Winter-Monate des letzten Jahres die Gradtag tabelle zugrundegelegt?
Sicher haben Sie schon mit dem Vermieter über die NKA gesprochen, wie ist seine Auffassung? Wenn nicht, ist das der erste Schritt. Alle Unterlagen können eingesehen werden.
Die drei letzten Monate des Jahres sind die heizintensievsten Monate und damit auch tuere Monate, I. d. R. werden diese durch die Nebenkostenpauchalen der Sommermonate vorfinanziert. Da Sie erst im Oktober eingezogen sind, ist in jedem Falle mit einer satten Nachzahlung zu rechnen, besonders auch auf grund der exorbitanten Steiegrung der Energiekosten. Die Höhe der Steiegrung ist abhängig von der Art der Wohnung.
Gruß
mary
Hallo,
danke für die Antwort. Der Vermieter hat nur unsere Abschläge bis Dezember berücksichtigt.
Ablesedaten aber erst Ende März erhoben. Wenn alle Abschläge berücksichtigt sind werden aus 900€ Nachzahlung nur noch 327€. Somit sind wir auch mit der Höhe der Abschläge über 12 Monate im grünen Bereich. Wir haben Einspruch eingelegt, der Vermieter soll alle von uns gezahlten Abschläge verrechnen, und dann zahlen wir die 327€.
Danke für die Antwort
Kai
Hallo,
vielen Dank für die Antwort, wir haben Einspruch eingelegt!
Zumal unsere Abschläge nur bis 31.12.2011 berücksichtigt wurden, Die Ablesedaten aber bis Ende März.
Gruss Kai Engermann
Hallo wenn der Abrechnungszeitraum über das Kalenderjahr geht
ist der Ablesezeitpunkt eindeutig zu spät und das ist ein
Grund gegen die Abrechnung in Widerspruch zugehen.
Info-nebenkosten.de