Nebenkostenabrechnung ?

Wir sind September 99 aus der Wohnung ausgezogen, die seit kurz vorher eine neue Verwalterin hat. DIeser ist jetzt aufgefallen, dass wir jahrelang zu wenig Nebenkosten gezahlt hatten. Jetzt will sie für die vergangenen 2 Jahre knappe 1500 Mark wiederhaben.
Gerecht ???

Weiss ich leider nicht, aber meine Freundin hat ein ähnliches Problem, wenn auch nicht so gravierend: Sie soll 300.- für ein Jahr nachzahlen. Sie meint, sie hätte vor kurzem gehört, es dürfe nur ein bestimmter Betrag nachgefordert werden. Weiss jemand näheres?

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Hi Momo,

bin leider auch keine Expertin, hatte aber vor kurzem ähnliche Probleme.

Hier mal zwei Links, die mir sehr geholfen haben:
http://www.mieterbund.de
http://www.bmg.ipn.de/recht/stiwo.htm

Soweit ich mich erinnere, gibt es eine Verjährungsfrist. MÜsste aber zu Hause nachschlagen, wie lange die bei nicht mehr existierenden Mietverhälntissen ist. (bei existierenden 4 Jahre).

Nagle mich jetzt nicht fest, aber für 1998 bist Du wohl aus dem Schneider, weil diese Abrechnung als automatisch gültig anerkannt worden ist spätestens zu dem Zeitpunkt, als die Abrechnung für 1999 erstellt wurde.

Wie gesagt, das ist jetzt nur das, was ich so aus dem Gedächtnis zusammenkramen konnte. Wenn ich zu Hause mein Mietrechtbuch (Ha!) :wink: wälzen soll, dann gib mir Bescheid.

Viel Glück!
Gudrun

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Weiss ich leider nicht, aber meine
Freundin hat ein ähnliches Problem, wenn
auch nicht so gravierend: Sie soll 300.-
für ein Jahr nachzahlen. Sie meint, sie
hätte vor kurzem gehört, es dürfe nur ein
bestimmter Betrag nachgefordert werden.
Weiss jemand näheres?

Die gleiche Frage habe ich etwas weiter oben beantwortet.

Gruß
Werner