Guten Abend,
könnte bei einer Gasheizung auch der Bereitstellungspreis, den die Gasfirma für die Heizung verlangt, an die Mieter weitergegeben werden? Oder wäre nur der Arbeitspreis für das tatsächlich verbrauchte Gas der einzelnen Mieteinheiten korrekt?
Vielen Dank und viele Grüße
Sereina76
Als Mieterin habe ich bei der jährlichen NK-Abrechnung auch den Bereitstellungspreis aufgeführt, den ich dann auch immer zahlen muss.
Mal schauen, was die anderen schreiben.
Gruß
Claudia
Hallo
alle Kosten, die für die Heizung notwenig sind, können auf den Mieter umgelegt werden.
Gruß
vielen Dank für eure Antworten. Bis denne Sereina 76