Kann ich eine Nebenkostenabrechnung einer Wohnung vom Vorjahr noch reklamieren, wenn der Vermieter meine monatlichen Vorauszahlungen falsch berechnet hat?
Leider ist es mir erst jetzt aufgefallen, bei der neuen Abrechnung, wo der gleiche Fehler passiert ist.
Servus,
was bedeutet „falsch berechnet“?
Wurden in der Abrechnung zu wenige Vorauszahlungen berücksichtigt, oder wurden neue Vorauszahlungen in einer Höhe festgesetzt, die Dir zu hoch vorkommt?
Schöne Grüße
MM
Hallo Aprilfisch,
Dankeschön, für die schnelle Antwort!
Es wurden anstatt monatlich 160,-€ nur 150,-€ berechnet, also für mich ein Minus von 120,-€.
Mittlerweile ist der Vermieter verstorben , der die Abrechnung gemacht hat und sein Sohn hat diese falschen Daten für 2014 übernommen.
Allerdings steht auf meinen Überweisung genau Miete 550€ und 160€ NK , so steht es auch im Mietsvertrag.
LG
Servus,
die Widerspruchsfrist von zwölf Monaten nach Zugang dürfte für die 2013er Abrechnung vorbei sein, das ist dann dumm gelaufen - bei einem so persönlichen, übersichtlichen Mietverhältnis gibt es allerdings immer die Möglichkeit, unabhängig von formalem Recht auf die offenbare Unrichtigkeit hinzuweisen. Wenn man das nicht mit schmetternden Fanfaren und „wie kann denn sowas passieren“? usw. tut, gibt es eine ganz gute Aussicht auf Erfolg.
Fragt sich allerdings, woher der Irrtum über den Rest der Zahlung kommt, also Verbuchung von 560 € statt 550 € als Miete. Gab es da vielleicht eine Erhöhung? Eine Mietminderung?
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Es gibt doch aber eine ungleiche Verjährungsfrist. Der Mieter kann bis 3 Jahre rückwirkend Fehler zu seinen Lasten korrigieren lassen.
Der Vermieter allerdings nur 1 Jahr Mehrforderungen stellen.
MfG
duck313
Servus,
vorliegend geht es nicht um die Verjährung einer Forderung, sondern um Einwendungen gegen die Abrechnung im Sinn von § 556 Abs. 3 S. 5 BGB. Da gilt zwölfter Monat nach Zugang.
Schöne Grüße
MM
Hallo zusammen,
vielen lieben Dank für die Hilfe hier!
Nun liegt mein Anliegen bei einer Immobilienfirma, welche jetzt die Nebenkostabrechnung macht.
Mal schauen ob der Vermieter kulant ist und das verrechnen lässt, nachweislich Vermieter Fehler.
LG Claudia
Hallo zusammen,
mittlerweile hat sich alles geklärt, die falsche Berechnung wurde nachträglich verrechnet!
Nochmals Danke, für die schnelle und nette Hilfe hier!