Guten Tag.
nehmen wir mal an ein Mieter (1 Mann Gewerbebetrieb) mit 2 Teilzeitkräften die ab und zu (im 2. Halbjahr etwas öffters (max 3h am Werktag) hat von seinem VM die Nebenkostenabrechnung bekommen.
Ihm wird nun die Nebenkostenabrechnung vorgelegt.
Ihm wird nun ein Wasserverbrauch von 191qm zur Last gelegt.
In dem angemieteten Büro gibt es weder einen swimming pool noch eine Badewanne noch eine Dusche.
Der VM sagt nun dass diese Kosten ja normal seien da er (der M) nun ja „Angestellte“ habe.
das Büro wird wie ein Büro genutzt und am Wochenende wird meist nicht gearbeitet. Da das Wasser (aus dem Hahn) recht schlecht ist nutzt der M für den Kaffee und das Essen (in einer kleinen Küche ohne Spülmaschiene und Waschbecken (Toiletten Waschbecken wird genutzt) nur Mineralwasser.
Der Verbauch kann nur vom Blumengießen ( 2 Blumentöpfe) und vom Toiletten gehn kommen.
Aus meiner Sicht unvorstellbar.
Wie würded ihr raten das der M in meinem Beispiel dem VM vorgehen soll.
Interessant an der Sache ist dass der VM behauptet der Verbrauch sei an Ableseuhren nachweisbar, dass es diese Uhren gibt war dem M nicht bekannt, er kannte also auch keine Zählerstände.
Trotzdem ist ein derartiger Verbrauch absolut unmöglich…
Was wäre wenn es
In dem betreffenden Büro 4 Toiletten gäbe die alle etwas laufen, was dem VM jedoch schon mehrfach mündlich mitgeteilt wurde er aber nichts macht…
Viele Grüße und schönes Wochenende
Daniel