Hallo liebe Gemeinde!
Ich bin neu hier und ich habe eine Frage zu folgendem Problem:
Mein Ex-Vermieter (Auszug 11/2009) hat mir die Nebenkostenabrechnung an die alte Wohnadresse geschickt (im Dezember 2010) - da hier jetzt mein Schwager wohnt habe ich sie natürlich erhalten (er hat sie weitergereicht).
Im Netz hab ich mich schlaugemacht bzgl Verjährung und Zustellung der NK-Abrechnung.
Wenn ich das auf diversen Seiten richtig verstanden habe, dann ist der Vermieter in der Pflicht die neue Adresse herauszufinden (irgendein Urteil des BGH von 2007) und es gilt eine 1jährige Frist nach Ablauf des Abrechnungszeitraumes.
Muss ich die Abrechnung zahlen? Oder kann ich die Schreiben so lange ignorieren, wie sie nicht an meine Adresse kommen? Dann wäre ja auch inzwischen die Jahresfrist verstrichen 
Zusätzlich:
Im Briefkopf steht auch nicht mein Name, sondern der Vorname meines Schwagers und als Nachname ein Kauderwelsch, das meinem Namen und dem (Mädchen-)Namen meiner Frau ähnelt.
-> Der Vermieter hat damals meinen Ausweis kopiert, ich bin der Meinung dann kann man sich wenigstens die Mühe machen und den Namen nachschauen…
Ich danke euch schon mal im Voraus für die Antworten!
Gruß
Stefan
Hallo Stefan,
vorab: die Grundhaltung ist schon etwas befremdlich. 11 Monate hast Du im Jahr 2009 in einer Wohnung gewohnt und offenbar monatlich aufgrund des Entgegenkommens des Vermieters zu niedrige Nebenkosten gezahlt. Jetzt suchst Du einen Weg aus Deinen Verpflichtungen raus zu kommen; das ist schon eine ziemlich seltsame Einstellung.
Hätte der Vermieter eine Mietkaution von Dir einbehalten, wärst Du wahrscheinlich der Erste, der hier die Frage stellt, mit welchen Mitteln Du die schnellstens zurückbekommen könntest, oder?
Zu Deiner Frage:
Du kannst nur auf das reagieren, was in Deine Verfügungsgewalt gelangt ist. Hätte Dein Schwager die Abrechnung einfach an den Vermieter zurückgegeben mit dem Hinweis, dass Du nicht mehr dort wohnst und er auch nicht weiß, wo Du jetzt wohnst, dann wäre die Abrechnung Dir auch nicht zugegangen.
Du hast Sie aber jetzt in Händen und es stellt sich somit nicht mehr die Frage, an wen Sie adressiert war oder ob der Name nicht ganz korrekt geschrieben war.
Sofern Dein Schwager dem Vermieter oder später ggf. vor Gericht bestätigt, dass er den Brief weitergegeben hat, dann wäre das ausreichend und Du müsstest zahlen.
Die Verjährungsfrist für die Nebenkosten beträgt übrigends 3 Jahre und sofern der Vermieter Deinen neuen Wohnsitz nicht kennt und Du ihn nicht mitgeteilt hast, dann erst nach 10 Jahren. D.h., ganz so schnell wirst Du diese Forderungen noch nicht loswerden.
Ulrich
Nur am Rande bemerkt: Sofern man selbst oder der Schwager später im Prozess den Zugang des Schreibens bestreiten sollte, wäre das ein strafbarer Prozessbetrug. Ob sich das lohnt wegen ein paar hundert Euro sei mal dahingestellt.
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Ob es moralisch zu vertreten ist, das ist die eine Sache, mir geht es aber eher darum, was „Erfahrene“ zu dem rein rechtlichen Teil sagen (ich weiß, dass das hier keine REchtsberatung ist…)
neue Frage:
ist die NK-Abrechnung nicht formal falsch wenn sie nicht an mich adressiert ist?
Man kann ja nicht „Hans Bambel“ in den Briefkopf schreiben und dann sagen „das ist ja ihr Schwager, da können sie den Brief ja weiterleiten“. Ich finde das ja schon irgendwie unverschämt.
Dann wäre die NK-Abrechnung ja „verwirkt“ (verjährt gibts ja nicht)wegen der 12 Monats-Zustell-Frist.
Außerdem sind einige Posten auch falsch berechnet, andere sind erst gar nicht absetzbar, aber aufgeführt.
Ich habe die letzten 3 Jahre (im Nachhinein gemerkt) immer zu hohe NK bezahlt, da will ich mir diesmal die Sache genau angucken…