Nebenkostenabrechung-mietrecht

Guten Tag,
wir stehen vor gericht wegen nebenkostenabrechnung mit dem vermieter
wir waren 3 jahre in seiner wohnung jetzt bereits mehr alS 1 jahr aUSgezogen
Wir klagen nicht erstattete kaution plus für 1,5 jahre geleistete vorauszahlungen
die restlichen haben wir einbehalten.
Der vermieter versucht zu erklären daß er immer die jahre problem mit WEG hausverwaltung hatte und deswegen keine Abrechnungen bekommen hat also unter dem motto
nicht mein Schuld !
welche rechte haben wir ja hier ?
gesetzlich könnwen wir allse zurückfordern
wir als mieter haben doch nichts mit vermieter und sein problem mit WEG zu tun ?

Hallo,

wenn ich Sie richtig verstanden habe geht es bei Ihrem Problem darum, dass Sie aufgrund des verspäteten Zugangs (über ein Jahr nach Ablauf der Abrechnungsperiode)der Abrechnung die daraus resultierende Nachzahlung nicht bezahlen möchten.
Wenn Ihr Vermieter nachweisbar keine Abrechnungsunterlagen zusenden konnte, weil ihm diese durch Fremdverschulden nicht zugänglich gemacht wurden, ist dies zwar nicht „Ihr Problem“, vor dem Gesetz jedoch ein sehr guter Grund die Abrechnung auch verspätet noch geltend zu machen.
Ihre Vorauszahlung können Sie nur dann zurückbehalten wenn GAR KEINE Abrechnung erstellt wurde und auch künftig nicht vorgelegt werden kann und dies scheint ja nun erfolgt zu sein.
Leider muss ich Ihnen daher mitteilen, dass aufgrund meiner Einschätzung Ihr Vermieter im Recht ist.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Einschätzung geholfen zu haben.

Guten Tag,
ich bin derzeit im Urlaub und kann in keinen Unterlagen nachsehen.

In der Regel ist es so, dass der Vermieter jaehrlich ein Nebenkostenabrechnung machen muss. Wenn Sie zuviel voraus bezahlt haben bekommen sie das erstattet. Wenn Sie zu wenig bezahlt haben muessen Sie nachzahlen.

Es gibt bereits Gerichtsurteile, dass wenn ein Vermieter nicht in einer gewissen Zeit die Nebenkostenabrechnung macht, man die ganzen Vorauszahlungen zurueckfordern kann.

Ich empfehle Ihnen ein Einschreiben mit dem dringenden Hinweis alle Nebenkostenabrechnungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen vorzulegen, andernfalls werden Sie gerichtliche Schritte einleiten. Dazu empfehle ich Ihnen dann einen Anwalt zu nehmen.

Viel Glueck