Nebenkostenabrechung, Verteilerschlüssel

Hallo,

-mal angenommen im Mietvertrag werden nur die Nebenkosten genannt, nicht aber die Verteilerschlüssel.
Muss der VM dann unbedingt nach Wohnflähenanteil abrechnen? Oder kann er sich auch andere Verteilerschlüssel heraussuchen die ihm gerechter scheinen?

Ist der Mieteigentaumsanteil eine geeignete Kenngrösse dafür?

-Wasser wird in der NK Abrechnung nach Verbrauch abgerechnet, es ist auch ein Zähler vorhanden, wieder keiner Verteilerschlüssel angegeben. Kann der Mieter auf Berechnung nach Wohnfläche bestehen?

vielen Dank
Marv

Hallo Marv,

das ist in § 556a BGB ziemlich klar geregelt. Zwar gilt danach die Wohnfläche als Maßstab, wenn nichts anderes vereinbart wurde, aber es muss auch dem Verbrauch, bzw. der Verursachung Rechnung getragen werden.

Es wäre also nicht nur widersinnig, den bekannten Wasserverbrauch nach Wohnfläche zu berechnen, sondern schlichtweg ein Verstoß gegen § 556a.

http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Gruß!

Horst

-Wasser wird in der NK Abrechnung nach Verbrauch abgerechnet,
es ist auch ein Zähler vorhanden, wieder keiner
Verteilerschlüssel angegeben. Kann der Mieter auf Berechnung
nach Wohnfläche bestehen?

Hi, Zähler = Wasseruhr, in jeder Wohnung oder eine fürs ganze Mehrfamilienhaus?
MfG ramses90

vielen Dank
Marv

Danke für den Hinweis!
Kann man der Kehrwoche von einem erfassten Verursachung ausgehen wenn durch die Anz. der Mietparteien geteilt wird?

Bei Müll wohl kaum wenn Gemeinschaftstonnen zur verfügung stehen?