Nebenkostenabrechung... was darf rein?

Sehr geehrte Experten,

ist es erlaubt, angenommen ein Vermieter würde in der Nebenkostenabrechnung folgendes abrechnen:

4x p.a. einen Kaminkehrer ???
Grundsteuer ?
Hausversicherung ?
Brand-Versicherung ?
Haftpflicht-Versicherung ?

Was macht ein Mieter, wenn er sich dagegen wehren will, aber keinen Anwalt zahlen kann?

Kann man als Mieter verlangen, dass der Vermieter das Heizöl zu Zeiten kauft, wenn es billiger ist, statt einfach wenn der Tank leer ist, was dann meist im „teuren“ Winter der Fall ist?

Besten Dank für Hilfe im voraus!!!
Bernd

Moin,

ist es erlaubt, angenommen ein Vermieter würde in der
Nebenkostenabrechnung folgendes abrechnen:

4x p.a. einen Kaminkehrer ???
Grundsteuer ?
Hausversicherung ?
Brand-Versicherung ?
Haftpflicht-Versicherung ?

Das steht im Mietvertrag. Wenn die einzelnen Positionen aufgelistet sind oder wenn ein Bezug zur II BV hergestellt ist, dann ja.

Was macht ein Mieter, wenn er sich dagegen wehren will, aber
keinen Anwalt zahlen kann?

Mit dem V sprechen.

Kann man als Mieter verlangen, dass der Vermieter das Heizöl
zu Zeiten kauft, wenn es billiger ist, statt einfach wenn der
Tank leer ist, was dann meist im „teuren“ Winter der Fall ist?

Ich vermute mal ‚nein‘, wobei auch der V gehalten ist kostensparend zu handeln. Google mal nach Mieterverein und Betriebskosten, da wirst du sicher fündig.

Besten Dank für Hilfe im voraus!!!
Bernd

keine Ursache
Hi

Nach Ansicht von Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund können Mieter nicht von ihrem Vermieter verlangen, dass er unbedingt den günstigsten Zeitpunkt zum Nachkauf von Heizöl abpasst. Zeigt sich der Hausbesitzer allerdings überhaupt nicht kostenbewusst beim Ölkauf, kann ihn der Mieter sehr wohl im Nachhinein bei Vorlage der Nebenkostenabrechnung zur Rechenschaft ziehen. Ein Vermieter ist grundsätzlich zum wirtschaftlichen Handeln verpflichtet. „Man kann als Mieter ja außerdem anregen, dass sich der Vermieter Sammelbestellungen anschließt“, empfiehlt Hörmann. Einen Anspruch darauf hat man jedoch nicht.
Quelle: http://www.welt.de/finanzen/article1286682/Wie_Verbr…

Hallo,

hier eine Liste der umlagefähigen Positionen:
http://www.luebeckonline.com/steuern/sonstiges/check…

hth
Gruß
Maja

Hallo

wenn diese Positionen im Mietvertrag aufgeführt sind, können diese abgerechnet werden, denn sie gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.
4 x im Jahr Kaminkehrer halte ich allerdings für übertrieben.

Und zum Öltanken - vorschreiben kann man es dem Vermieter nicht.