Nebenkostenabschlag erhöht, Mieter zahlt nicht

Guten Morgen,

vielleicht kann jemand einen Tip geben???

Nehmen wir allso mal an Folgendes hätte sich abgespielt:

Die Nebenkostenabrechnung für 2008 hat ergeben, daß der Abschlag zu gering war (50 €), da eine erhebliche Nachforderung entstanden ist.

Der Vermieter gibt dem Mieter schriftlich die Aufforderung ab sofort
100 € zu zahlen, damit nicht wieder eine so große Nachzahlung Ende des Jahres fällig wird.Die 100€ entsprechen auch dem tatsächlichen monatlichen Vebrauch.

Der Mieter zahlt diesen Betrag jedoch nicht sondern weiterhin nur die 50 €. Die Nachzahlung für 2008 zahlt er ebenfalls bisher nicht.Begründung Mieter:smiley:er Wasserverbrauch wäre nicht nachvollziebar, obwohl extra Uhren vorhanden sind !!

Kann der VM ihn deswegen mit 3 monatiger Frist kündigen?

Der VM wohnt mit im Haus. Die Einliegerwohnung ist vermietet.

Danke schon einmal im vorraus !

Hallo,

Der Vermieter gibt dem Mieter schriftlich die Aufforderung ab
sofort
100 € zu zahlen, damit nicht wieder eine so große Nachzahlung
Ende des Jahres fällig wird.Die 100€ entsprechen auch dem
tatsächlichen monatlichen Vebrauch.

was steht denn dazu im Mietvertrag, wurde dort die Option auf Anpassung der Betriebskostenvorauszahlung vertraglich festgehalten?
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Der Mieter zahlt diesen Betrag jedoch nicht sondern weiterhin
nur die 50 €. Die Nachzahlung für 2008 zahlt er ebenfalls
bisher nicht.Begründung Mieter:smiley:er Wasserverbrauch wäre nicht
nachvollziebar, obwohl extra Uhren vorhanden sind !!

Hat M eine detaillierte Abrechnung erhalten? Dem Mieter die Möglichkeit geben, die Abrechnungsunterlagen einzusehen. Etwaige Kopien muß der M allerdings selbst tragen.

Der VM kann einen Mahnbescheid beantragen:
http://www.misterinfo.de/071017/mahnbescheid-beantragen
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Kann der VM ihn deswegen mit 3 monatiger Frist kündigen?

Der VM wohnt mit im Haus. Die Einliegerwohnung ist vermietet.

Das heißt es geht um eine Einliegerwohnung? Wenn die Voraussetzungen passen, dann gilt die erleichterte Kündigung:
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/…

Gruß
Maja

Hallo

hat der Mieter denn der Abrechnung widersprochen?

Wenn es Wasseruhren gibt und die Zählerstände korrekt sind, sollte der VM mahnen bzw. Mahnbescheid erlassen, dem Mieter ggf. vorher Unterlagen zur Prüfung geben und ihm die Abrechnung evtl. nochmals erläutern.

Die Erhöhung der Vorauszahlung auf das Doppelte zeigt, dass der VM die Kosten zu niedrig geschätzt hat, was eigentlich nicht passieren konnte, mancher Mieter fühlt sich da über den Tisch gezogen, denn 50 € mehr im Monat sind für manchen viel Geld.

Anmerkung
Hallo,

Die Erhöhung der Vorauszahlung auf das Doppelte zeigt, dass
der VM die Kosten zu niedrig geschätzt hat, was eigentlich
nicht passieren konnte,

Wenn man sich die gestiegenen Energiekosten anschaut oder bedenkt, dass es durchaus verschiedene Menschen gibt, die unterschiedlich heizen…

mancher Mieter fühlt sich da über den
Tisch gezogen, denn 50 € mehr im Monat sind für manchen viel
Geld.

Und für den Vermieter nicht?
Sorry, aber das ist doch kein Geld, das dem Vermieter zu gute kommt, das ist doch Geld, das beim Vermieter nur durchläuft und dessen Menge der Mieter selber in der Hand hat.
Gruß
loderunner (ianal)

Hai,

mancher Mieter fühlt sich da über den
Tisch gezogen, denn 50 € mehr im Monat sind für manchen viel
Geld.

Und für den Vermieter nicht?
Sorry, aber das ist doch kein Geld, das dem Vermieter zu gute
kommt, das ist doch Geld, das beim Vermieter nur durchläuft
und dessen Menge der Mieter selber in der Hand hat.

…noch schlimmer, denn der Vermieter hat das Geld für den reellen Verbrauch der Abrechnungsperiode ja idR schon verauslagt…er hat also die komplette Summe, was seine Mieter verbraucht haben an die Strom-/Gas-/Wasser-Lieferanten gezahlt und rechnet jetzt nur die Differenzen aus den monatlichen Abschlägen aus.

Gruß
Maja

Hallo

so habe ich das auch nicht gemeint.

Es soll ja Vermieter geben, die bewusst die NK niedrig ansetzen und jeder normale Mensch kann sich doch vorher ausrechnen was ungefähr bei den NK auszurechnen ist, zumal wenn Heizung enthalten, das meinte ich damit.

Gruß