Hallo,
seit einem Jahr habe ich einen neuen Vermieter. Der vorherige hatte sich nie die Arbeit gemacht, eine Nebenkostenabrechnung aufzustellen. Jetzt habe ich die erste bekommen mit einer Nachzahlungsforderung von über 300.- Das kann ja auch sein. Nur ich bekomme ein Blatt Papier wo halt nur meine anteilmäßigen Kosten für die Wohnung aufgelistet sind. Ich habe keine Möglichkeit herauszufinden wie hoch die Gegüren wirklich sind. Kann der Vermieter es sich so einfach machen? Ein Stück Papier kann ich schließlich auch selber schreiben. Welche Angaben kann ich anfordern (Kopien der Abrechnungne,…) oder sollte ich mich an den Hausverwalter wenden?
Hallo Markus,
folgendes habe ich zur Nebenkostenabrechnung gefunden:
Wie muß eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung aussehen?
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil (WM 82, 207) nochmals auf das Gesetz verwiesen: „Die Abrechnung muß eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten (§ 259 BGB)."
„Geordnete Zusammenstellung", das heißt, die Abrechnung muß übersichtlich gegliedert und auch für einen Durchschnittsmieter, der nicht täglich mit diesen Dingen zu tun hat, verständlich sein. Die einzelnen Kostenarten, die Gesamtbeträge hierfür, der Verteilerschlüssel und die Kosten des einzelnen Haushaltes gehören hierzu. Bei verbrauchsabhängigen Kosten können auch Menge, Wert und Rechnungsdatum gefordert werden. Gegen die Eigentumsgarantie verstößt dies nicht (BVerfG WM 94, 140). Insbesondere auch bei großen Wohnanlagen kann sich der Vermieter nicht darauf berufen, eine Abrechnung sei „zu kompliziert" (BVerfG WM 94, 140).
Grüße
Michael
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Hi Markus,
was Michael sagt, ist vollkommen richtig. Zusätzlich zu dieser detaillierten Aufstellung kannst du die Belege zu den einzelnen Positionen beim Vermieter einsehen. Auf dein Verlangen hin muß er dir von allen Belegen Kopien erstellen und zusenden. Allerdings kann er von dir die Erstattung der Kosten für die Kopien verlangen.
Gruß,
Francesco