Nebenkostenavrechnung zu niedrig abgeschätzt

Hallo,

darf der Vermieter überhaupt so machen, dass die Nebenkosten ( Betriebskosten ) auf einer niedrigen Wert in dem Vertrag setzen obwohl er im Voraus Bescheid weiß dass der Mieter das Geld nachzahlen muss?

Jemand ist im Feb 2011 in einer Wohnung eingezogen. Der Nebenkosten steht auf 100 Euro ( 50 Euro Betriebskosten und 50 Euro Heizkosten ) in dem Mietvertrag.

Jetzt hat man eine Nebenkostenabrechnung bekommen wo alleine die Betriebskosten ( Lohn, Gebäude etc. ) auf 70 Euro sind und die Heizkosten auf 60 Euro. Also 30 Euro pro Monat zu viel. Von vorherige Nebenkostenabrechnung hat man festgestellt dass es immer der Fall war und man hat jedes mal nachzahlen müssen. Die 100 Euro sind einen Witz und ist nur den neuen Mietern mit niedrigen Kosten anzulocken gedacht.

Kann man hier überhaupt was machen?

Grüße

Moin,

Kann man hier überhaupt was machen?

man kann für die Zukunft eine höhere Vorauszahlung vereinbaren.

Vor dem Unterschreiben hätte man sich die alten Nebenkostenabrechnungen zeigen lassen können - nu isses zu spät.

Gruß Ralf

hab was interessantes gefunden … Also doch kann man was machen :

Vorvertragliche Pflichtverletzung: Eine bewusst zu niedrige Vorauszahlungsforderung des Vermieters kann entprechende Schadensersatzanspüche des Mieters bei späteren hohen Betriebskostennachzahlungen auslösen.

Vor allem bei Neuvermietungen kommt es immer wieder dazu, dass Vermieter bewusst eine Betriebskostenvorauszahlung fordern, die die voraussichtlichen anteiligen Kosten nicht decken wird. Diese Vermieter gehen das Risiko der Durchsetzbarkeit der bereits absehbaren Betriebskostennachzahlung des Mieters ein, um bei Vertragsschluss eine akzeptable Gesamtmiete vereinbaren zu können. Im Einzelfall ist in diesen Fällen jeweils zu prüfen, ob dem Vermieter eine Pflichtverletzung zur Last fällt. Zu der bisher in der Rechtsprechung umstritten Frage hat der BGH, Urteil vom 11.02.2004 Az VII ZR 195/03 jetzt wie folgt Stellung genommen:

http://www.mietrechtslexikon.de/ - Elektronisch suche nach „Nebenkosten“

Nebenkostennachzahlung wegen kleiner Vorauszahlung
Hallo,

Vor allem bei Neuvermietungen kommt es immer wieder dazu, dass
Vermieter bewusst eine Betriebskostenvorauszahlung fordern,
die die voraussichtlichen anteiligen Kosten nicht decken wird.
Diese Vermieter gehen das Risiko der Durchsetzbarkeit der
bereits absehbaren Betriebskostennachzahlung des Mieters ein,
um bei Vertragsschluss eine akzeptable Gesamtmiete vereinbaren
zu können. Im Einzelfall ist in diesen Fällen jeweils zu
prüfen, ob dem Vermieter eine Pflichtverletzung zur Last
fällt. Zu der bisher in der Rechtsprechung umstritten Frage
hat der BGH, Urteil vom 11.02.2004 Az VII ZR 195/03 jetzt wie
folgt Stellung genommen:

Zunachst zum Urteil: Richtiges Az: VIII ZR 195/03

Zwei Dinge darf der Vermieter nicht:

  1. Eine explizite Zusicherung geben, dass die Vorrauszahlungen ausreichen, um die Nebenkosten zu decken.

  2. Den Mieter bewusst mit einer viel zu niedrigen Vorrauszahlung zu einem Mietvertragsabschluß zu bewegen.
    (Wortlaut des BGHs: (die Vorauszahlungen)[…]bewusst zu niedrig bemessen hat, um den Mieter über den Umfang der tatsächlichen Mietbelastung zu täuschen und ihn auf diese Weise zur Begründung eines Mietverhältnisses zu veranlassen.)

Ersteres ist selbsterklärend, gab es eine solche Zusicherung, dann kann der Vermieter später nicht eine hohe Nachzahlung durchsetzen.

Für den zweiten Fall bedarf es schon etwas mehr als nur eine zu geringe Vorrauszahlung zu fordern.

Der BGH hat auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Vorauszahlung keinenfalls kostendeckend sein muß, ja sogar, dass gänzlich auf diese verzichtet werden kann. Vorauszahlungen dürfen nur nicht unangemessen hoch vereinbart werden.

Gruß

Joschi

Danke für den ausführliche Antwort.

Was bedeutet es in der Situation wie oben in der ersten Eintrag dargestellt wurde?

Die letzten 4 Jahre Nebenkostenabrechnung zeigen dass die Betriebskosten immer nach gezahlt werden müssen . Mit den Betriebskosten ist ohne Heizkosten gemeint ( also den Grundpreis der Mieter bezahlt in dem Haus zu wohnen - z.b Hausmeisterlohn, Müllabführ usw. ).

Für den Vermieter war es bewusst, dass die gesamte Nebenkosten des Jahres auf keinem Fall ausreichend sein wird. Diese Information war selbstverständlich nicht während den VErtragsabschluß ausgedrückt sonst hätte den Mieter nie die Wohnung gemietet.

Gibt es eine Chance für den Mieter die Nachzahlung zu verzichten?

Wenn 30 €/mon mehr an Neben- und Heizkosten für den Mieter schon das Aus bedeuten, hat der Mieter eine zu teure Wohnung und sollte umgehend ausziehen. Meine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht hat für sämtliche Objekte mal gerade um 25% aufgeschlagen. Heizkosten haben sich verdoppelt. Grundsteuer schlägt deutschlandweit auf. So wird das weitergehen. Wenn dann 30€ schon das ko bedeuten, sollte man so schnell wie möglich
Ausziehen,
mehr verdienen,
mehr Geld für Wohnen investieren wollen oder
massiv Heizkosten sparen.

vnA

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