Hallo zusammen,
ich habe die Nebenkostenabrechnung von meinen Vermietern erhalten…
Darin steht unter Bemerkung:
„Hausversicherung und Grundabgaben der Stadt werden durch 14 Einheiten aufgeteilt. Die Einheiten errechnen sich pro Zimmer, pro Person.
Somit ergibt sich: Untergeschoss 5 Einheiten, Obergeschoss 9 Einheiten.“
Soviel dazu. Nun noch eine kurze Erklärung meines Wohnverhältnisses:
Ich wohne mit meinen Vermietern in einem 2-Familien-Haus. Im EG ich alleine mit meinen o.g. 5 Einheiten (Flur, Küche, Wohnzimmer, Schlafzimmer, Bad) und im OG+DG die beiden Alten mit ihren neun Einheiten. Ergibt insgesamt 14 Einheiten im Haus.
Nun zu meiner Frage: ist so eine Abrechnung auf Basis von „Einheiten“ überhaupt zulässig und müssen die Grundabgaben und Hausversicherung dann nicht durch 3 Personen geteilt und dann mit den „Einheiten“ multipliziert werden? Die sind zu zweit, ich bin alleine. Ich verstehe nämlich den Satz: „Die Einheiten errechnen sich pro Zimmer, pro Person“ nicht…
Deren Berechnung bei den Grundabgaben der Stadt sieht z. B. wie folgt aus:
394,88 Euro : 14 Einheiten = 28,21 Euro x 5 Einheiten = 128,96 Euro.
Wenn da schon unter Bemerkung was von „pro Zimmer, pro Person“ steht, dann gilt für mich folgende Berechnung:
394,88 Euro : 3 Personen = 131,33 Euro : 14 Einheiten = 9,38 Euro x 5 Einheiten = 46,90 Euro.
Auh Backe, schauen wir mal, ob sich jemand mit meinem Anliegen auskennt… Für Antworten, andere Denkweisen oder was auch immer bin ich sehr dankbar!
Viele Grüße
die Kühle-Blonde