Guten Tag, ich bin Ende Okt.08 ausgezogen. Jahresabrechnung kam im Juli 09. Auf schriftliche Anfrage, wann ich mit der Nebenkostenendabrechnung (für Sept./Okt. 08) rechnen könnte wurde mir mitgetielt, dass dies im Januar 2010 sein würde. Ist dies rechtens?
Danke im voraus Erdhoernchen
Hallo,
eine Abrechnung für das Jahr 2008 wäre bis 31.12.2009 fällig !
Also immer einjährige Frist.
Eine Forderung muss du dann nach dem Stichtag nicht begleichen, ein Guthaben jedoch musst du ausgezahlt bekommen.
PS Welchen Abrechnungszeitraum hatte den die Nebenkostenabrechnung die du Juli 2009 bekommen hast?
LG Aileen
Hallo,
Auch hallo,
eine Abrechnung für das Jahr 2008 wäre bis 31.12.2009 fällig !
Das kann man so pauschal aber nicht sagen.
Also immer einjährige Frist.
Das stimmt wieder, aber der Abrechnungszeitraum kann variieren (bei uns war es z.B. 1.4. - 31.3.).
PS Welchen Abrechnungszeitraum hatte denn die
Nebenkostenabrechnung die du Juli 2009 bekommen hast?
Genau das ist die Frage, um eine ordentliche Antwort geben zu können.
LG Aileen
Grüße
Hi,
Da dies eine häufig gestellt Frage ist (neudeutsch FAQ)
gilt FAQ:1253 :
http://www.wer-weiss-was.de/app/service/board_navi?G…
Manchmal braucht ein Neugieriger nur waren bis mal wieder hier so alle paar Tage auftacht, man spart sich enfach mal eine Fragestellung…
Vielleicht merken auch mal bei Gelegenheit die Experten das es hier FAQ gibt…die zu lesen es wert sind!
vlg MC
Hallo,
PS Welchen Abrechnungszeitraum hatte den die
Nebenkostenabrechnung die du Juli 2009 bekommen hast?
das steht doch im Ursprungsposting. Man muß allerdings etwas genauer hinschauen, da verklausuliert: 01.09.07 bis 31.08.08.
Ergo ist die nächste Abrechnung bis spätestens 31.08.10 fällig.
Gruß Gudrun