Nebenkostenerhöhung bei Geburt

Wir erwarten in naher Zukunft ein Kind. Wann kann der Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Hallo Shiggidai,

Es kommt darauf an, wie die Nebenkosten geschlüsselt sind. Wasser, Heizung, etc. sind Verbrauchskosten, die normalerweise mit „Zählern“ erfasst werden, d.h. ihr zahlt die tatsächlichen Kosten.
Anders verhält es sich bei der Müllbeseitigung. Da man da die Mengen nicht „abwiegen kann“ werden sie entweder auf die Anzahl der Wohnungen des Hauses aufgeteilt, oder aber auf die einzelnen Bewohner umgelegt: Wenn in einem Haus 10 Leute wohnen bezahlt jeder 1/10 der gesamten Müllkosten (steht in der Nebenkostenabrechnung) - ein Haushalt mit 3 Personen müsste dann 3/10 (0,3) bezahlen. Kommt ein Erdenneuling dazu, wohnen von da an 11 Leute im Haus, der Haushalt hat jetzt 4 mitglieder und bezahlt von da an 4/11 (0,363) das sind also 6,3% mehr - in diesem Beispiel.

Doch das erkennst du alles an deiner (letzten) Nebenkostenabrechnung. Da muß das alles deutlich geschlüsselt werden.

Gruß,
Michael

Wir erwarten in naher Zukunft ein Kind. Wann kann der
Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

Warum sollte der Vermieter ! die Nebenkosten erhöhen ? Du hast evtl. eien höheren Wasserverbrauch, der schlägt sich dann in der Abrechnung des Wasserwerkes nieder. Ob das Baby soo viel mehr Strom verbraucht, daß es in der Abrechnung spürbar wird, bezweifel ich stark. Die Bedenken hätte ich eher, wenn die Pubertät beginnt : Stereoanlage, Computer, Fernseher und nicht zu vergessen die Telefonrechnungen.
Und da Du werdende Mutter bist, werde ich Dich nur lieb bitten, unsere Nettiquette ebenfalls anzuwenden, als da wären Anrede, Dank und Grußformel.

Viel Spaß später mit eurem „Rotzer“

Sabine

Wir erwarten in naher Zukunft ein Kind. Wann kann der
Vermieter die Nebenkosten erhöhen?

hallo Corinna,

der Vermieter kann die Nebenkosten nicht nach Geburt eines Kinder erhöhen. Sind jedoch die Wasserkosten nach Personen abzurechnen, darf er ab dem Monat, an dem das Kind zur Welt kommt, eine weitere Person für den Haushalt anrechnen. Für Müll - wie an anderer Stelle ( von einem anderen User hingewiesen ) - darf der Vermieter nur auf Personen verteilen und den Säugling anrechnen, wenn durch die Kommune ein Nachbeitrag verlangt wird.

Gruss Günter