nebenkostenerhöhung nach eigentümerwechsel

Hallo,

die Miete an sich bleibt ja auch unverändert. Es ändert sich nur die Nebenkostenvorauszahlung. Die genauen Zahlen werden sich bei der Nebenkostenabrechnung im nächsten Jahr herausstellen und dann einen neuen Abschlag ergeben.

Und leider ist es möglich, die Nebenkosten nach QM aufzuteilen. Macht aus meiner Sicht auch nicht immer Sinn, aber zulässig ist es.

Vielleicht können Sie mit dem Vermieter über einen reduzierten Abschlag verhandeln.

Viel Erfolg

Hallo, da Ihr ja jetzt beim Anwalt seid,
wird dieser euch entsprechend beraten.

Hallo,

habt Ihr vorher immer eine detaillierte Nebenkostenabrechnung bekommen? Wie kommt es, dass der neue Vermieter gleich nach zwei Monaten eine Nebenkosten-abrechnung
macht? Ist für das Jahr 2012 noch keine Nebenkostenabrechnung gemacht worden? Man kann ja erst genau auflisten, was verbraucht wurde, wenn das Jahr um ist. Außerdem hat der neue Vermieter aufgrund der Tatsache, dass keine neuen Mietverträge geschlossen wurden, keine rechtliche Grundlage.
Er kann also nicht einfach die Nebenostenpauschale erhöhen.
Setzt euch auch mit den anderen Mietern (wenn es welche gibt) zusammen und widerspercht gemeinsam dieser Erhöhung. Erst nach einem Jahr können die Neben-
kosten konkret abgerechnet werden.
Dann ist es eben so, dass man nachzahlen muss oder ein Guthaben bekommt. Ich an euerer Stelle würde diese Erhöhung nicht so hinnehmen.
Hoffe, damit etwas geholfen zu haben.
MfG
Sabine Kruse

Hallo,

mit so einer Angelegenheit würde ich mich direkt an den Mieterverein wenden.

Die Erhöhung um 120 % erscheint mir sehr sehr hoch und unangemessen, deswegen ist eine Überprüfung durch den Mieterverein sehr sinnvoll.

Mfg

petra0801

Hallo Krümel 31011,
schau bezüglich der Nebenkosten in Deinen Mietvertrag. Da sollten die umlegbaren Kosten aufgeführt sein. Wasser und Müll nuß nach anzahl der Personen, der Rest nach Wohnfläche abgerechnet werden.
Aber schau auch mal in die vorherige Nebenkostenabrechnung ob denn da auch die jetzt aufgeführten Kosten abgerechnet sind. So kannst Du feststellen, ob die „Anpassung“ gerechtfertigt ist.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Lieber Ratsuchender, der neue Eigentümer und Vermieter muß sich an den vorhandenen Mietvertrag halten. Dort steht, welche Nebenkosten er abrechnen kann und wie sie umgelegt werden (Wohnfläche, Verbrauch, Personenzahl). Er darf nicht einfach so den Verteilungsschlüssel verändern. Die Vorauszahlung darf im Rahmen von erwarteteten Kostensteigerungen erhöht werden. War die frühere Vorauszahlung vielleicht zu niedrig gewesen?
Viel Glück!

Hallo,

der neue Eigentümer übernimmt den alten Mietvertrag i.d.R. mit allen Rechten und Pflichten. Also hätte er auch die Art der Nebenkostenabrechnung beibehalten müssen. Scheinbar sieht er die Chance, jetzt mehr an Nebenkosten geltend machen zu können. Das hätte er Ihnen aber in einem neuen Mietvertrag mitteilen müssen, quasi eine Änderungskündigung schreiben und dann einen neuen Mietvertrag aufsetzen müssen.

Was die Nebenkosten nach qm. angeht - das ist durchaus zulässig. In meiner Kommune ist es so, dass es zum einen die Müllgrundgebühr pro Person gibt und dann noch eine Gebühr pro Abholung Restmülltonne. Wenn jetzt mehrere Parteien ihren Müll in diese Tonne werfen, ist es zulässig, diese Gebühren pro m² abzurechen, ebenso wie die Gebühren für Heizung oder Warmwasser.

Alles Gute

Micha