Nebenkostenerhöhung trotz Rückzahlung

Hallo … ich hoffe jemand, kann mit weiter helfen … da das Amt und mein Vermieter meinen beide sie sind im Recht.

Ich bekomme Erwerbsunfähigkeitsrente und den Rest vom Amt zur Grundsicherung.

Ich habe bei den letzten beiden Nebenkostenjahresabrechnungen eine Rückzahlung erhalten, aber auch gleichzeitig eine Nebenkostenerhöhung.

Das Amt weigert sich die Anzuerkennen und zahlt sie nicht bzw. rechnet sie nicht an … mein Vermieter sagt, er darf die Mehrkosten auf die Mieter umlegen und ich muss zahlen oder ausziehen.

Ich will meine Wohnung nicht verlieren, kann aber auch die inzwischen schon 40 € Heizkostenerhöhung im Monat nicht aus eigener Tasche zahlen, auch wenn ich sie am Ende vom Jahr wieder bekomme … beim Hartz4 Satz wo ich auch bei liege sind 40€ viel, wenn die fehlen.

Was kann ich tun ??? … Wer hat jetzt Recht ??? Weiß jemand weiter ???

Vielen Dank schon mal für Hilfreiche Vorschläge.

Gruß Syna

Hallo Syna,

dass sich die Nebenkosten von Jahr zu Jahr ständig erhöhen und diese Kosten dann auch auf die Mieter umgelegt werden, ist ein normaler Vorgang und der Vermieter hat Anspruch auf diese Zahlungen.
Ob das Amt diese Kosten nun übernimmt oder sogar übernehmen muss,entzieht sich meinen Kenntnissen.
Legen Sie dem Amt die erhöhte Nebenkostenabrechnung
vor und weisen Sie auf Ihre ernste Situation hin.
Mehr kann ich Ihnen in dieser Angelegenheit nicht
raten.
Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel