Nebenkostenerhöhung

Hallo,
Angenommen X hat ein Haus mit mehreren Parteien. Bei der Nebenkostenabrechnung stellt sich heraus das Mieter Y nahezu 2000€ nachzahlen muss. Auch im letzten Jahr hatte Y hohe Nachzahlungen. Daraufhin wurde Y von X gebeten die Vorauszahlung zu erhöhen,was Y nicht tat (Y hat die gleiche Miete und NK gezahlt wie zuvor, und die Nachzahlung in Raten abgezahlt) Jetzt, in diesem Jahr wieder die extrem hohe Nachzahlung… Frage: Welche Möglichkeiten hat der Vermieter eine erhöhte Vorauszahlung durchzusetzen, bzw. hat er diese Möglichkeit überhaupt?

Danke Backs

Siehe hierzu § 560 BGB.

Das Vorgehen richtet sich nach dem Mietvertrag.
http://www.internetratgeber-recht.de/MietrechtAllgem…

Hallo,
In dem hypothetischen Fall würde es sich um eine Nebenkostenvorauszahlung handeln. Diese darf, nach dem von dir genannten Artikel erhöht werden und bedarf nicht der Zustimmung des Mieters.
ABER: Was kan der Vermieter tun, wenn derMieter diese Erhöhung nicht zahlt?
Gruss Backs

Kündigen. Pacta sunt servanda.

Wenn der Mieter die Übernahme der Betriebskosten vertraglich übernommen hat (was die Regel ist), aber nicht zahlt, verletzt er eine Pflicht aus dem Vertrag.
Mahnung der Forderung mit kalendarischer Fristsetzung
Wenn nicht gezahlt wird: kündigen.

Also Miete erhöhen (schriftlich) bis zum 15. des Monats für den Ersten des Folgemonats.
Höhe: so, dass die voraussichtlich zu erwartenden tatsächlichen Kosten in ausgeglichenem Verhältnis zur Vorauszahlung stehen.

Gruß

Hallo,

Also Miete erhöhen (schriftlich) bis zum 15. des Monats für
den Ersten des Folgemonats.

also bitte bloß nicht reinschreiben, dass die Miete erhöht wird. Was sich ändert ist die Abschlagszahlung für die Nebenkosten auf Grund der regelmäßig hohen Nachzahlungen!

Gruß, Niels

Hi,

Hallo,
In dem hypothetischen Fall würde es sich um eine
Nebenkostenvorauszahlung handeln. Diese darf, nach dem von dir
genannten Artikel erhöht werden und bedarf nicht der
Zustimmung des Mieters.

soistes

ABER: Was kan der Vermieter tun, wenn derMieter diese Erhöhung
nicht zahlt?

Zunächst eine Abmahnung scheiben. Dies kann selbst erfolgen, wenn dabei der Grund genannt wird.

Um das Prozedere danach für ein Erhöhungsverlangen genau einzuhalten, das wäre eine Vorausetzung für die Gültigkeit, wäre es sinnvoll sich darüber bei einem VM-Verband beraten zu lassen, zB den örtlichen Haus & Grund Eigentümerverband.

Soetwas kann und darf hier nicht geleistet werden.

Eine weitere Überlegung wäre zunächst die Nebenkosten nicht zu erhöhen, dann würde die Nachzahlung für den M eben höher ausfallen. Bei einer frühzeitigen NK-Abrechnung sollte dies dann erträglicher für den VM sein.

Eine eher härtere Möglichkeit wäre, die Anpassung der Nebenkosten mit einer Anpassung der Kalt-Miete auf das Mietenspiegelniveau etc. (nicht bei Staffelmiete) vor zu nehmen. Das wäre ein ähnliches Verfahren (wieder mit Rechtsbeistand!) und der VM schlägt zeitgleich 2 Fliegen mit einer Klappe.

Dann hätte der M die Geduld des VM eben überstrapaziert und zahlt auch ein wenig mehr Kaltmiete. Bei einer Kaltmieteerhöhung kann der M allerdings auch vorzeitig ausziehen, was manchem VM auch lieb sein kann…aber nicht muß, also abwägen!

vlg MC

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DANKE
an alle Antwortenden :smile:
Backs

Wo ist hier das Problem? Der Mieter kann Rücklagen bilden und dafür noch schön Zinsen kassieren.