Nebenkostenerstattung

Im März 2012 habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2011 erhalten.
Im August 2012 bin ich aus meiner Mietwohnung ausgezogen, der Vermieter weigert sich jedoch mir die Nebenkostenrückerstattung auszuzahlen.
Er will diese einbehalten für die Abrechnung von 2012.
Darf er nur weil ich Ausgezogen bin einfach die Nebenkosten des vorjahres einbehalten?
Ich muss dazu sagen das ich nie in Mietzahlungsverzug gekommen bin und meine Wohnung sauber und ordentlich zurück gegeben habe und meine Kaution habe ich schon ausgezahlt bekommen nur bei den Nebenkosten stellt er sich quer.

LG Helen

Hallo Helen,

wenn zwischen Ihnen und dem Vermieter alle Kosten ausgeglichen sind und Sie eine Rückzahlung für 2011 zu erwarten haben, dann muss dieser Betrag auch an Sie ausgezahlt werden.
Ich gehe davon aus, dass Sie von Januar bis August 2012
zusammen mit der Miete, eine monatliche Nebenkostenvorauszahlung geleistet haben, die der Vermieter für die Abrechnung 2012, die ja erst 2013 erfolgt, einsetzt und dann berechnet ob Sie noch etwas nachzahlen müssen oder wieder einen Betrag guthaben, weil Ihre Vorauszahlung zu hoch war.
Das hat nichts mit der Abrechnung für 2011 zu tun und somit haben Sie ein Anrecht auf die Auszahlung für 2011.
Also mahnen Sie Ihre Forderung bei dem Vermieter an.

Herzliche Grüße sendet Ihnen

Heinz Brassel