Nebenkostenerstellung

Frage von - werostus -

Kosten für Erstellung der Nebenkostenabrechnung für Mieter und Eigentümer

Hallo Miteinander!
Konkret: es handelt sich um ein Mehrfamiliehaus mit Eigentumswohnungen, die zum Teil vermietet sind.

Ist es richtig wenn die Hausverwaltung eine Nebenkostenabrechnung für eine Wohnung, jeweils dem Eigentümer und dem Mieter erstellt und berechnet ?
Es fallen ja Berechnungen für den Mieter an ( Neben-kostenabrechnung ) und eine Abrechnung für den Eigentümer ( Rücklagenberechnung, Ausgaben für Haus und Garten, Kopien von den Abrechnungen der
Mieter usw. )
Der Eigentümer müßte dann für sich und für dem Mieter die Nebenkostenerstellung tragen.

z.B. Nebenkostenerstellung für den Eigentümer 150,00 Euro
Nebenkostenerstellung für den Mieter 150,00 Euro
Gesamt-Nebenkostenerstellung für eine Wohneinheit = 300,00 Euro
>
>Ist das so in Ordnung ?
>
> Vielen Dank schon mal an Alle die antworten !

Hallo,

die Abrechnung für den Eigentümer gehört zur Verwaltung des Gemeinschaftseigentums. Diese regelt ein Vertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Hausverwaltung, an den alle Eigentümer gebunden sind.

Die Abrechnung für den Mieter gehört zur Verwaltung des Sondereigentums. Diese regelt ein Vertrag zwischen dem einzelnen Eigentümer und einer (nicht notwendig derselben) Hausverwaltung. Der Eigentümer entscheidet selbst, ob und von wem er sein Sondereigentum verwalten lässt.

Es sind also zwei Dienstleistungen, die getrennt voneinander betrachtet werden können, und folglich ist es plausibel, dass sie separat vergütet werden.

Ob das im konkreten Fall in Ordnung ist, geht natürlich nur aus den Verwalterverträgen hervor.

Servus
Tom