Nebenkostenexplosion - alles zahlen?

Hallo, die Nebenkostenabrechnung für eine 60m² Wohnung ist eingetroffen. Es ist die 1. ihrer Art seit 4 Jahren, auch der Vormieter hat nie eine bekommen. Die Wohnung ist in einem Altbau (natürlich sind die Heizkosten hier höher, aber mit einer Deckenhöhe von 2,60 m nicht so hoch). Nachzuzahlen sind 1.235.- Euro für 2008 und die Miete wird von 600.-€ p.M. auf 705.-€ p.M. angehoben.
Das sind die harten Fakten.

Nun die Frage und die Umstände. Ist das normal für eine so kleine Wohnung soviel nachzahlen zu müssen? Wäre es riskant vom Mieter darauf zu bestehen in die Abrechnung von 2007 Einblick zu erhalten? (noch mehr Nachzahlung?)
Die Wohnung liegt in einem 5 Parteienhaus zzgl einer Kneipe im EG. Die Wände sind abgesehen vom Mauerwerk und dem Putz nicht isoliert. Die Wohnung liegt unter dem Dachboden, der überhaupt nicht isoliert oder ausgebaut ist. Man kann die Schindeln von innen abheben oder zwischen ihnen durchschauen, und die Speichertreppentür, die in der Wohnung liegt, ist ebenfalls nicht isoliert und hat mitunter Spaltmaße von bis zu 2 cm. Trotz eigenhändiger Abklebung zieht es durch den Hausflur und den Dachboden bei windigem Wetter. Der Mieter heizt nicht übermäßig. Nur das große Zimmer die anderen Räume nur sporadisch.

Jetzt hat der Mieter im Rahmen des Falles schon viele Meinungen gehört die alle sagen: erstmal nicht zahlen, sondern den Energiepass für die Wohnung einsehen. Eher die Miete mindern, da seit 2007 Dachböden isoliert sein müssen, und es sich somit um einem Mangel handelt. Eine Mieterhöhung um 17% auf einen Schlag sei nicht durchzustzen.
Der Mieter ist jetzt unsicher was zu tun ist. Als Student sind sowohl die Nachforderung, als auch die Erhöhung um 105.-€ p.M. viel Geld.

Dass in der Abrechnung eine unsichtbare Putzfrau aufgeführt ist ärgert da fast schon nur nebensächlich…

Voll der Hoffnung auf viele Lösungsvorschläge, und halbwegs plausibel dargestellt zu haben wo die Probleme liegen, geht es in der Frage nicht darum, ob zu zahlen ist, oder nicht. Erbrachte Leistungen müssen gezahlt werden, das ist klar. Nur ob die Leistungen allein durch den Mieter entstanden sind ist fraglich…

Vielen Dank schon mal!!

Gruß!

P.S. Die Heizanlage ist Gas und zentral. Es wird per Verdunster am Heizkörper abgerechnet.

Moin,
Leute die Ratschläge erteilen sollten irgendwo auch etwas vom Thema verstehen. Professionellen Rat suchen ist angesagt.
Eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung ist keine Mieterhöhung.
17% Mieterhöhung (Kaltmiete) kann unter Umständen durchaus zulässig sein.
Mieter hat kein Recht auf Einsicht in Energiepass.
Mieter hat kein Recht Energiesparmaßnahmen zu fordern.
Mieter kann Miete nur mindern, wenn an der Vertragssache ein Schaden entsteht, der nicht beseitigt wird.

vnA