Angenommen in einem Haus wohnen Mieter und Vermieter zusammen in zwei Stockwerken.
Frage
1: Die Stadt hat in der Strasse die Straßenbeleuchtungen erneuert. (7 Laternen in der gesamten Strasse erneuert, bzw. neu hingestellt) Der Vermieter bekommt eine Rechnung von 750 Euro. Darf er einen Teil der Rechnung auf den Mieter umsetzen.
Frage 2: Wasser und Heizungskosten wurden bislang per Personenzahl je Kopf abgerechnet pauschal unter den zwei Parteien. Der Mieter wünscht jetzt eine genaue Abrechnung mit Uhren. Es soll eine Firma beauftragt werden die Zähler an die Heizkosten und im Keller an den Wasseruhren anbringen soll. Diese Zähler soll werden gemietet und die erstinstallation sei etwas teuer. In wie weit kann der Mieter an der Installationskosten bzw. nachfolgende Kosten der Hausverwaltungsfirma beteiligt werden.