Nebenkostenforderungen ohne Mietvertrag

Guten Tag,

ich habe von 2/2008 bis ende 9/2008 - also 8 Monate - in einem mündlichen Mietverhältnis gewohnt. Nun kam Dezember 2009 eine Nebenkostenabrechnung mit Forderungen des ehemaligen Vermieters. Bin ich verpflichtet, die Forderung zu erfüllen oder greifen in diesem Falle die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)?

Das heißt Schönheitsreparaturen trägt der Vermieter, ebenso sämtliche Nebenkosten und es gelten nur die gesetzlichen Kündigungsfristen und -gründe.

Wer kann mir helfen?
Vielen Dank schon mal.
J.

wenn nicht vereinbart ist, dass nebenkosten abzureichnen sind, müssen keine nachzahlungen geleistet werden. u.u. kann der neue vermieter anpassung der vorauszahlungen verlangen, aber auch das dürfte für ihn mit schwierigkeiten verbunden sein, da nichts schriftliches verabredet ist. abrechnung mit einwurfeinschreiben zurück senden und mitteilen, dass keine abrechnung verabredet ist und daher kein rechtsgrund zur einer nachzahlung besteht.

Hi also formal haftest du dafür schon, denn du hast ja darin gelebt und auch ( Neben )kosten. Das sind nun mal auch Kosten die entstehen dadurch, dass du da lebst. Dafür kann der Vermieter ja nichts . Siehe Wasserkosten- Der Gesetzgeber hat leider dem Vermieter ( Wie lange auch noch?) auferlegt die Kosten vor zu strecken, obwohl er nicht der Besteller der Ware Wasser ist. Ein Mietvertrag der weniger wie 1 Jahr läauft kann auch Mündlich geschloossen werden. Ist also rechtlich korrekt. Wo ich aber eher für dich eine Change sehe ist die Tatsache das du ja bereits im September 2008 ausgezogen bist. Wenn dein Vermieter dir nun jetzt eine Nebenkostenabrechnung sendet also im Dezember 2009 dann ist dein Auszug ja schon mehr als 1 Jahr her. Damit sollte diese eigentlich verjährt sein und du mußt diese nicht bezahlen. Genaueres wird dir aber ein kompetender Anwalt oder Mieterbund erläutern können. Nur so mal den Tipp
gruß Peter