Nebenkostenguthaben sollte ausgezahlt werden Miete

Guten Tag,

Mieter bekam am 26.10.2009 ein Guthaben von NK .Er wollte das geld auf dem konto von Tochter haben.Am 2.11.2009 Verstarb der Mieter Vermieter will nicht zahlen Warum?

Sein Vertragspartner ist verstorben.

Guten Tag,

Guten Tag,

Mieter bekam am 26.10.2009 ein Guthaben von NK .Er wollte das
geld auf dem konto von Tochter haben.Am 2.11.2009 Verstarb der
Mieter Vermieter will nicht zahlen Warum?

Warum, weiß ich nicht.
Aber die Erstattung der Nebenkosten gehört auf jeden Fall zur Erbmasse.

Guen Morgen Tine,

Mieter bekam am 26.10.2009 ein Guthaben von NK .Er wollte das
geld auf dem konto von Tochter haben.Am 2.11.2009 Verstarb der
Mieter Vermieter will nicht zahlen Warum?

ich kann mir hierzu Folgendes vorstellen:
Der Mieter ist gestorben und es besteht ein Nebenkostenguthaben, welches nun dem Erben des Mieters zusteht. Ob dies die Tochter ist, kann er (zunächst) nicht beurteilen - und muss es auch nicht.
Ich bin zwar keine Juristin, könnte mir aber vorstellen, dass der Vermieter ein 2. Mal das Guthaben auszahlen müsste, wenn sich herausstellte, dass die Tochter nicht die Erbin ist (quasi aus eigener Tasche)und der „richtige“ Erbe die Auszahlung verlangt. Er hätte zwar sicher einen Anspruch gegen die möglicherweise nicht erbberechtigte Tochter, aber ob man das Geld dann auch wieder bekommt, weiß man ja nicht vorher…

Die Tochter müsste dem Vermieter nachweisen, dass sie (Allein-)Erbin geworden ist. M. W. kann man dies durch ein vorhandenes Testament (vielleicht muss dies erst zum Amtsgericht - kenne mich im Erbrecht nicht aus) oder durch einen Erbschein. Dann müsste der Vermieter das Guthaben auf die gewünschte Bankverbindung auszahlen.

Lieben Gruß

Trillian