Hallo,
mich beschäftigt folgender Sachverhalt:
Mieter A hat eine Nebenkostengutschrift auf dem Bankkonto vom
Vermieter erhalten, jedoch keine Abrechnung, die mehrfach
angemahnt wurde.
Besteht noch ein Mietverhältnis ??
Hat der Mieter A. jetzt einen Anspruch auf
die gesamten bereits gezahlten Nebenkosten des Jahres, wenn
der Vermieter keine Abrechnung schickt.
Vorerst Nein.
Die Gutschrit war:nicht so hoch, wie die bereits gezahlten Nebenkosten.
Ist ein:zivilgerichtliches Verfahren gleich zu setzen mit einem Mahn-
und Vollstreckungbescheid?
Es gibt die Möglichkeit, direkt Klage vor dem Amtsgericht zu erhebe
oder
einen Mahnbescheid zu beantragen, und nach der 14-Tagesfrist nach Zustellung des MB dann den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Beides ist zivilrechtlich; der Mahnbescheid-Weg könnte, bei Überlasung des Amtsgerichts, schneller gehen als die Klage, zumal ich bei einem MB-Antrag keinen Rechtsanwalt brauche.
Vor dem Amtsgericht brauche ich auch keinen Rechtsanwalt, doch dieses bietet sich an, denn die Klage sollte ja so eingereicht werden, dass dies nicht bereits an Formfehlern scheitert.
Ist es ratsam für A., wenn davon
ausgegangen wird, dass die Gutschrift höher hätte ausfallen
müssen, gegen den Vermieter zu klagen
Erst muß Klage erhoben werden, dann muss das Urteil oder Vollstreckungsbescheid ergehen und erst dann könnte vollstreckt werden.
oder zu vollstrecken.
Man kann den Vermieter auch unter „Verzug“ setzen, Einwurf-Einschreiben als Nachweis genügt.
Noch unklares?
mfg
Auf eure hilfreichen Antworten freue ich mich und bedanke
mich.
Gruß Amelie