Nebenkostengutschrift ohne Abrechnung

Hallo,

mich beschäftigt folgender Sachverhalt:

Mieter A hat eine Nebenkostengutschrift auf dem Bankkonto vom Vermieter erhalten, jedoch keine Abrechnung, die mehrfach angemahnt wurde. Hat der Mieter A. jetzt einen Anspruch auf die gesamten bereits gezahlten Nebenkosten des Jahres, wenn der Vermieter keine Abrechnung schickt. Die Gutschrit war nicht so hoch, wie die bereits gezahlten Nebenkosten. Ist ein zivilgerichtliches Verfahren gleich zu setzen mit einem Mahn- und Vollstreckungbescheid? Ist es ratsam für A., wenn davon ausgegangen wird, dass die Gutschrift höher hätte ausfallen müssen, gegen den Vermieter zu klagen oder zu vollstrecken.

Auf eure hilfreichen Antworten freue ich mich und bedanke mich.

Gruß Amelie

Hallo,

da stellen sich doch gleich mal ein paar weitere Fragen:

1.welcher Abrechnungszeitraum?
2.Mietverhältnis bereits beendet?
3.wie lange liegt die Gutschrift zurück?
4.wenn das Mietverhältnis beendet ist, ist dem Vermieter die neue Anschrift bekannt?

Gruß

Joschi

Hallo,

mich beschäftigt folgender Sachverhalt:

Mieter A hat eine Nebenkostengutschrift auf dem Bankkonto vom
Vermieter erhalten, jedoch keine Abrechnung, die mehrfach
angemahnt wurde.

Besteht noch ein Mietverhältnis ??

Hat der Mieter A. jetzt einen Anspruch auf

die gesamten bereits gezahlten Nebenkosten des Jahres, wenn
der Vermieter keine Abrechnung schickt.

Vorerst Nein.

Die Gutschrit war:nicht so hoch, wie die bereits gezahlten Nebenkosten.
Ist ein:zivilgerichtliches Verfahren gleich zu setzen mit einem Mahn-

und Vollstreckungbescheid?

Es gibt die Möglichkeit, direkt Klage vor dem Amtsgericht zu erhebe
oder
einen Mahnbescheid zu beantragen, und nach der 14-Tagesfrist nach Zustellung des MB dann den Vollstreckungsbescheid zu beantragen.
Beides ist zivilrechtlich; der Mahnbescheid-Weg könnte, bei Überlasung des Amtsgerichts, schneller gehen als die Klage, zumal ich bei einem MB-Antrag keinen Rechtsanwalt brauche.
Vor dem Amtsgericht brauche ich auch keinen Rechtsanwalt, doch dieses bietet sich an, denn die Klage sollte ja so eingereicht werden, dass dies nicht bereits an Formfehlern scheitert.

Ist es ratsam für A., wenn davon

ausgegangen wird, dass die Gutschrift höher hätte ausfallen
müssen, gegen den Vermieter zu klagen

Erst muß Klage erhoben werden, dann muss das Urteil oder Vollstreckungsbescheid ergehen und erst dann könnte vollstreckt werden.

oder zu vollstrecken.

Man kann den Vermieter auch unter „Verzug“ setzen, Einwurf-Einschreiben als Nachweis genügt.

Noch unklares?

mfg

Auf eure hilfreichen Antworten freue ich mich und bedanke
mich.

Gruß Amelie

das ist doch ein Schuss ins Blaue oder lässt sich aus dem Posting herauslesen, dass die Abrechnung schon fällig ist?

das ist doch ein Schuss ins Blaue oder lässt sich aus dem
Posting herauslesen, dass die Abrechnung schon fällig ist?

Wie kann eine Nebenkostengutschrift erteilt und überwiesen werden, wenn keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde ?
Pummm, das war der Schuss,…

Wie kann eine Nebenkostengutschrift erteilt und überwiesen
werden, wenn keine Nebenkostenabrechnung erstellt wurde ?

seit wann ergibt sich die Fälligkeit der Abrechnung aus der Gutschrift?