Hallo!
Ich hoffe, ich bin hier richtig. Gestern habe ich die Nebenkostenabrechnung für 2001 von einer Whg bekommen, in der ich inzwischen auch nicht mehr wohne. In dieser Abrechnung taucht eine Nachforderung für 2000 auf (was schon letztes Jahr abgerechnet wurde) weil die Vermieter wohl eine nachträgliche Grundsteuer-Erhöhung bekommen hätten.
Meine Frage: Wenn 2000 schon abgerechnet ist, dürfen die das dann nachfordern?
Es geht nicht um viel Geld, aber es nervt mich halt. Mit was könnten die dann nächstes Jahr wieder für 2001 hintergedröppelt kommen? Gibt es da Grenzen?
Viele Grüße,
Snoef
Hallo Swantje,
eine Nachforderung der Grundsteuer ist nur dann möglich, wenn es sich um eine Nachforderung handelt, die erst durch eine Neufestsetzung des Wertes der Immobilie entstanden ist. z.B. Du bist in einen Neubau eingezogen, dort war die Grundsteuer noch nach dem unbebauten Grundstück bewertet und nun kommt die Neubewertung bebautes Grundstück.
Ist jedoch die Grundsteuer durch bauliche Massnahmen des Vermieters in einem älteren Haus verursacht, hat er keinen Anspruch auf nachträgliche Grundsteuern. Auch Kosten durch nachträgliche Umbauten können nicht nachträglich abgerechnet werden.
Gruss Günter
Ich hoffe, ich bin hier richtig. Gestern habe ich die
Nebenkostenabrechnung für 2001 von einer Whg bekommen, in der
ich inzwischen auch nicht mehr wohne. In dieser Abrechnung
taucht eine Nachforderung für 2000 auf (was schon letztes Jahr
abgerechnet wurde) weil die Vermieter wohl eine nachträgliche
Grundsteuer-Erhöhung bekommen hätten.
Meine Frage: Wenn 2000 schon abgerechnet ist, dürfen die das
dann nachfordern?
Es geht nicht um viel Geld, aber es nervt mich halt. Mit was
könnten die dann nächstes Jahr wieder für 2001
hintergedröppelt kommen? Gibt es da Grenzen?
Viele Grüße,
Snoef
Hallo Günter,
danke für die Info! Also das Haus war da irgendwie 2 oder 3 Jahre alt.
Wodurch, außer durch Neufestsetzung des Immobilienwertes, kann es denn eigentlich noch zu einer Erhöhung der Grundsteuer kommen?
Grüße,
Snoef
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Hallo,
danke für die Info! Also das Haus war da irgendwie 2 oder 3
Jahre alt.
Dies dürfte das Rätsel der Nachforderungen sein.
Wodurch, außer durch Neufestsetzung des Immobilienwertes, kann
es denn eigentlich noch zu einer Erhöhung der Grundsteuer
kommen?
z.B. bei einem Anbau oder einem größem Umbau, durch den der Wert erheblich verändert wird.
Gruss Günter