Natürlich: Sie sollten einen Zeugen mitnehmen und ein Fotoapparat oder Handy mit Kamera: so brauchen Sie später keine Kopien.
Jeder sollte einmal in 2…5 Jahren alle Belege einmal einsehen.
Nehmen sie den Mietvertrag mit und suchen die Seiten, was alles überhaupt abgerechnet werden darf und fragen dann bei der Einsichtnahe (bitte schriftlich nach einem Termin nachsuchen: direkt Vorschlag machen, wann Sie können; ruhig 1-5 Termine nennen, wo Sie können). Sonst bekommen Sie einen, an dem Sie heiraten wollen.
was heisst Gratennutzung?? Gartenpflege könnte abgerechnet werden, wenn es im Vertrag steht oder neue Pflanzen: oder ist vor dem Haus etwas grünes???
Flurreinigung: wie steht das im Vertrag oder in der Hausordnung??
Sehen Sie sich ermal alles an, was so an Rechungen gezeigt wird und fragen, wo das mit dem Vertrag übereinstimmt. Sagen Sie erstmal nicht, nur fragen und Block mitbringen und Notizen machen.
Später können Sie SCHRIFTLICH ggf. fragen, warum das und jenes abgerechnet wird und das es nicht im Vertrag steht. Dann auffordern, (nur für Sie) eine neue richtige Abrechung zu erstellen und ggf. den Mehr- oder Minderbetrag in zu überweisen. Reagiert der Vermieter nicht (Sie sollten immer den Brief per Einschreiben oder Boten zustellen (Bote kuvertiert den Brief und schreibt auf eine Kopie das Zustelldazum und Uhrzeit, wann er/sie den Brief eingeworfen hat auf den Brief: kostet nichts und ist wie einscheiben). scheiben Sie ruhig auf den Brief aussen: Zustellung durch Boten, das hat mehr Wirkung!
Gartennutzung kann nichts kosten, wäre im Mietpreis mit drin, wenn die Nutzung so im Vertrag steht. Dann sind auch die Kosten für Blumen, Gärtner … rechtens, wenn das auch in der Passgage NK aufgeführt ist. Also lesen!! Dasnn natürlich auch den Garten nutzen. Fragen Sie bei der Einsichtnahme, wo dieser denn sei (Notieren Sie die Antwort).
Wenn der Vermieter fragt, dann nur sagen, Sie wollten einmal alle Belege prüfen. Es kann sein, das die (Original)-Belege beim Finanzamt sind: dann auf einen Termin dingen, wenn die Unterlagen zurück sind. Kopien sind immer zweifelhaft (wenn nur Kopien da sind, auch um einen Satz bitten: die kosten natürlich 10 -5ß Cent je Siete darf der Vermieter nehmen, wenn er weiter weg wohnt. Wenn der Vermieter auch im Haus wohnt, haben Sie eigentlich kein Anrecht auf Kopien, also fotografieren!!) Soweit klar??
Wiel Spass und nicht bei der Einsichtnahme streiten , nur fragen und nur sagen, Sie wollen das nur einmal prüfen…