Nebenkostennachzahlung

Hallo Zusammen,

habe einen Brief von meiner Vermieterin bekommen.
In der Nebenkostennachzahlung sind Treppenhausreinigung und Gartenpflege aufgeführt.
Für den Zeitraum vom 01.09.09 bis zum 31.12.09 sind dafür knapp 80 Euro berechnet worden.

Jedoch habe ich nie mitbekommen das jemand das Treppenhaus gereinigt hat (sah immer schmutzig aus und habe auch schon mal selbst sauber gemacht) zudem gehört zu der Wohnung kein Garten, also das Wohnhaus hat überhaupt gar keinen!!

Kann ich mir von der Vermieterin Belege über Treppenhausreinigung und Gartennutzung vorzeigen lassen??

Vielen Dank für die Antworten
und lieben Gruß

Hallo thinkpink123,

selbstverständlich haben Sie das Recht Abrechnungsunterlagen einzusehen. Prüfen Sie aber vorher auch, was in Ihrem Mietvertrag über diese Positionen vereinbart wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt

Hallo thinkpink123, ohne Gewähr (das muß ich schreiben) antworte ich, wie folgt:
Natürlich kannst Du Dir ALLE Belege zeigen lassen, der Vm ist dazu auf Anfrage auch verpflichtet.
Für einen nicht vorhandenen Garten Zahlungen zu verlangen, finde ich sehr dreist! Zur Treppenhausreinigung gibt es 2 Möglichkeiten: 1. Entweder es wurde eine Reinigungsfirma beauftragt, dann müssen Belege da sein oder 2. es ist im Mietvertrag/Hausordnung die sog. Kehrwoche eingeführt, in der wochenweise abwechselnd die Mieter die Reinigung übernehmen, dann entfallen Reinig.kosten.
Vorschlag: gegen die NK-Abrechnung schrftl. Widerspruch einlegen für die Positionen Gartenpflege/Hausreinigung innerhalb 4 Wochen nach Zugang. Dann Sachverhalt klären, Gartenpflege überhaupt nicht zahlen, Hausreinigung nur, falls Belege da sind. In diesem Fall jedoch auf den Umstand hinweisen, daß die Reinig.fa. offensichtlich nicht oder schlecht gearbeitet hat. Ein Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.-
OK, Alles Gute, Achim

Hallo,guten Tag
Ja, Sie können Einsicht in sämtliche Betriebs-u- Nebenkosten verlangen.Auf Kopien sämtlicher Kosten haben Sie kein Anrecht, Können aber gegen bezahlung darum bitten.
mit freundlichen Grüßen a.g.

Hallo,
auf jeden Fall sollten Sie sich die Belege ansehen bzw. sich Kopien schicken lassen (dazu ist die Vermieterin verpflichtet).
Im übrigen kommt es ganz genau darauf an, welche Nebenkosten im Mietvertrag aufgelistet sind, diesen Vertrag haben Sie schließlich unterzeichnet und müssen somit für die genannten Kosten aufkommen.
Wenn das Haus keinen Garten hat, dürfte es allerdings schwer sein, Kosten für die Gartenpflege durchzusetzen, also wehren Sie sich.
Wenn das Treppenhaus immer schmutzig ist, soltlen Sie sich ebenfalls beschweren, am besten gemeinsam mit anderen Mietern.
Hoffenlich kontne ich etwas weiterhelfen.
Gruß, Zita

Natürlich: Sie sollten einen Zeugen mitnehmen und ein Fotoapparat oder Handy mit Kamera: so brauchen Sie später keine Kopien.
Jeder sollte einmal in 2…5 Jahren alle Belege einmal einsehen.

Nehmen sie den Mietvertrag mit und suchen die Seiten, was alles überhaupt abgerechnet werden darf und fragen dann bei der Einsichtnahe (bitte schriftlich nach einem Termin nachsuchen: direkt Vorschlag machen, wann Sie können; ruhig 1-5 Termine nennen, wo Sie können). Sonst bekommen Sie einen, an dem Sie heiraten wollen.

was heisst Gratennutzung?? Gartenpflege könnte abgerechnet werden, wenn es im Vertrag steht oder neue Pflanzen: oder ist vor dem Haus etwas grünes???

Flurreinigung: wie steht das im Vertrag oder in der Hausordnung??
Sehen Sie sich ermal alles an, was so an Rechungen gezeigt wird und fragen, wo das mit dem Vertrag übereinstimmt. Sagen Sie erstmal nicht, nur fragen und Block mitbringen und Notizen machen.

Später können Sie SCHRIFTLICH ggf. fragen, warum das und jenes abgerechnet wird und das es nicht im Vertrag steht. Dann auffordern, (nur für Sie) eine neue richtige Abrechung zu erstellen und ggf. den Mehr- oder Minderbetrag in zu überweisen. Reagiert der Vermieter nicht (Sie sollten immer den Brief per Einschreiben oder Boten zustellen (Bote kuvertiert den Brief und schreibt auf eine Kopie das Zustelldazum und Uhrzeit, wann er/sie den Brief eingeworfen hat auf den Brief: kostet nichts und ist wie einscheiben). scheiben Sie ruhig auf den Brief aussen: Zustellung durch Boten, das hat mehr Wirkung!
Gartennutzung kann nichts kosten, wäre im Mietpreis mit drin, wenn die Nutzung so im Vertrag steht. Dann sind auch die Kosten für Blumen, Gärtner … rechtens, wenn das auch in der Passgage NK aufgeführt ist. Also lesen!! Dasnn natürlich auch den Garten nutzen. Fragen Sie bei der Einsichtnahme, wo dieser denn sei (Notieren Sie die Antwort).
Wenn der Vermieter fragt, dann nur sagen, Sie wollten einmal alle Belege prüfen. Es kann sein, das die (Original)-Belege beim Finanzamt sind: dann auf einen Termin dingen, wenn die Unterlagen zurück sind. Kopien sind immer zweifelhaft (wenn nur Kopien da sind, auch um einen Satz bitten: die kosten natürlich 10 -5ß Cent je Siete darf der Vermieter nehmen, wenn er weiter weg wohnt. Wenn der Vermieter auch im Haus wohnt, haben Sie eigentlich kein Anrecht auf Kopien, also fotografieren!!) Soweit klar??

Wiel Spass und nicht bei der Einsichtnahme streiten , nur fragen und nur sagen, Sie wollen das nur einmal prüfen…

Hallo ,

dazu kann ich leider nichts sagen. Link Dich halt bei Mieterbund.de ein…

Hallo guten tag,las dir Belege zeigen!Würde auch den mieterbund fragen,gibt es in jeder größeren Stadt.liebe grüße anna

Hallo,
Belege müssen jederzeit einsehbar sein. Außer die Vermieterin hat es selbst gemacht
Mfg

Hallo,

da ihr Mietobjekt keine Garten hat, können auch keine Kosten hierfür über die Nebenkostenabrechnung geltend gemacht werden. Haben Sie bedenken gegen die Hausreinigungskosten, dann widersprechen Sie der Nebenkostenabrechnung. In dem Widerspruchsschreiben weisen Sie Ihren Vermieter darauf hin, daß er die Nachweise = Rechnungskopien vorlegen muß, wenn er auf eine Bezahlung der gelisteten Nebenkosten besteht.

Mit freundlichen Grüssen

Hallo,

Jedoch habe ich nie mitbekommen das jemand das Treppenhaus gereinigt hat (sah immer schmutzig aus und habe auch schon mal selbst sauber gemacht)

Einfach mal mit dem Vermieter reden… Vielleicht hat sie je es ja trotzem mal geputzt. Du sagst ja auch, du hast es schon selbst sauber gemacht, aber es „sah immer schmutzig aus“.

zudem gehört zu der Wohnung kein Garten, also das Wohnhaus hat überhaupt gar keinen!!

Das geht so nicht. Wenn kein Garten da ist, kann dafür auch keine Pflege anfallen. Für’s gesamte Haus, wohlgemerkt. Es kann durchaus sein, wenn die Wohnung keinen Garten hat, aber die gesamte Wohnanlage hat einen, dass die Gartenpflege verteilt wird.

Kann ich mir von der Vermieterin Belege über
Treppenhausreinigung und Gartennutzung vorzeigen lassen??

Ja, das kannst Du verlangen. Es kann aber sein, dass keine da sind, weil sie selbst, oder geringfügig Beschäftigte das gemacht haben.

Gruß
Horst

Selbstverständlich haben Sie das Recht, die Belege, welche die Grundlage der Nebenksotenabrechbnung bilden, einzusehen. Bei der „Gartenpflege“ könnte es sich durchaus um die Pflege der Außenanlagen handeln. Die miese Treppenhausreinigung kann Ihnen zwar aufgrund der Rechnungen des Vorhahres berechnet werden, Sie sollten aber den Vermieter auf diesen Umstand hinweisen und ihm schriftlich mitteilen, dass Sie bei weiterer unzureichender Reinigung auch nicht mehr die vollen Kosten mittragen weden. Ziehen Sie den Vermieter hinzu, wenn Sie wieder einmal Grund zur Klage haben. Vernmutlich weiß der garnichts von seinem „Glück“!

Hallo thinkpink123
ich nehme an, dass Du erst seit Sept. 2009 in der Wohnung wohnst.
Steht in Deinem Mietvertrag unter Hausordnung nicht, dass Du selber putzen musst? Wenn nicht dann wird das duch eine Reinigungsgkraft erledigt und da musst Du wirklich darauf achten, dass auch geputzt wird.Mit der Gartenpflege ist es leider so, dass nicht unbedingt ein Garten dasein muss, die Zuwege zum Haus oder ein Spielplatz fällt auch unter Gartenbereich.
Aber 80 Euro sind auch zuviel.45 Euro wäre angemessen gewesen und deshalb kannst Du auch Belege in Kopie (musst Du allerdings selber zahlen)anfordern. Du kannst aber auch den Vermieter bitten, ob er Dir Einsicht in seine Belege gewährt, das ist dann kostenfrei. Viel Glück.

LG minna44

Hallo Minna44,

also seit September 09 ist richtig. Im Mietvertrag steht das die Mieter selber putzen, deswegen möchte ich das auch nicht bezahlen weil ich ja oft selbst sauber gemacht habe. Wenn ich einen Mietvertrag unterschreibe in dem steht das die Mietparteien selbst das Treppenhaus reinigen muss ich das doch nicht bezahlen?! Das Haus hat hat weder einen Spielplatz noch irgendwas mit Vorgarten oder was irgendwie nach Garten aussieht.

LG thinkpink

Hallo Thinkpink123,
wenn in Deinem Mietvertrag eindeutig steht, dass Du selber putzen musst und Du das auch machst, dann weise den Vermieter schriftlich darauf hin und bitte ihn auch nochmal um Aufklärung der Gartenpflegekosten. Bezahle auf keinen Fall die 80 Euro, der Vermieter ist in der Beweispflicht.

LG minna44

vielen Dank für die Info :smile:

Alles geklärt