Nebenkostennachzahlung 2022 u. Erhöherung der Betriebskosten

Hallo zusammen,
wir haben vom Vermieter die Betriebskostenabrechnung 2022 erhalten. Wo wir über 850 € nachzahlen sollen. Weiterhin werden die Betriebs- und Nebenkosten ab 01.01.2024 um 33 % erhöht.
-> Wie soll ich mich verhalten und wie sind die weiteren Schritte?
-> Soll ich zahlen oder Widerspruch einlegen?

Hi,

woher sollen wir das wissen, bei den mangelhaften Informationen, die du geliefert hast?

Die Erhöhung bzw. überhaupt die Veränderung von Betriebskosten ist hier im Abs. 4 vorgesehen, sofern wir überhaupt von Deutschland reden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html

Gruß
Christa

Hallo,

ist denn an der Abrechnung irgendetwas zu beanstanden?

Da geht es um die Erhöhung der Vorauszahlung für die Betriebskosten und nicht um die Erhöhung der Betriebskosten. Letztere erhöhen sich quasi ganz von selbst. Entweder durch höhere Kosten je Einheit (also Gas, Öl usw. für Heizung und Warmwasser bzw. durch höhere Gebühren für Straßenreinigung, Abfall usw.)

Einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung zu widersprechen, ist eher witzlos. Dann müsst Ihr nächstes Jahr nämlich wieder so viel nachzahlen.

Gruß
C.

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Und so eine hohe Summe dürfte jedem VM zu schaffen machen, denn der würde dem Mieter wieder monatlich 73,33€ vorstrecken.
ramses90

Das kann dem Mieter ja erst einmal egal sein und man kann zudem nur hoffen, dass die Nettomiete nach laufender Instandhaltung und Finanzierungskosten 73 Euro/Monat übersteigt. Ansonsten siehts nicht gut aus, wenn mal größere Maßnahmen anstehen.

Gruß
C.

Wenn das an Hand der Rechnungskopien seitens des VM rechtens ist, dann zahlen!
Frag ihn lieber mal danach:
Google mal nach Erstattungsanspruch Heizöl oder Gas oder mit was bei Euch geheizt wird und dann frag Deinen VM ob er den Antrag dazu gestellt hat!
Die Frist dazu ist in zwischen abgelaufen, müßte er also gemacht haben.
Die Summe muß er mit den Mietern teilen!
ramses90

Bitte wirklich Betriebskostenvorauszahlung. Der Irrtum, dass man monatlich die Betriebskosten bezahlt, ist wirklich weit verbreitet (und die paar Fälle, in denen es sich um eine Pauschale handelt, brauchen wir hier nicht zu berücksichtigen). Genau daraus resultieren die Irritationen so mancher Mieter, wenn sie „auf einmal“ nachzahlen müssen bzw. der Vermieter die Vorauszahlung erhöht.

Die Überschrift des Paragraphen ist tatsächlich § 560 Veränderungen von Betriebskosten, auch wenn im Absatz 4 explizit die Betriebskostenvorauszahlungen erwähnt werden. Aber ich dachte diejenigen, die hier schreiben, sind auch des Lesens mächtig. Ich habe nur die Gesetzesgrundlage angegeben, weil im UP kaum Informationen zu finden waren. Aufgrund der Abrechnung kann man davon ausgehen, dass er tatsächlich Vorauszahlungen leistet und keine Pauschale, aber da unklar ist, was er eigentlich möchte … warte ich, dass er sich rührt!

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Um die es ja geht, aber der Fragesteller bezeichnet den Vorgang fälschlicherweise als

weswegen ich dachte, es sei vielleicht gut, hier in den Antworten durchgängig den richtigen Terminus zu verwenden.