Nebenkostennachzahlung bei Grundsicherung im Alter

Hallo. Nehmen wir an, in einem Haushalt leben 4 Personen im Zeitraum 2001-2003.   Zwei der Personen beziehen Grundsicherung im Alter , während die anderen beiden Personen erwerbstätig sind; dementsprechend ist auch die Unterkunftskostenzahlung aufgeteilt (d.h. die Hälfte der Miete und der Nebenkosten wird vom Amt übernommen ). Im Jahr 2004 ziehen die 4 Personen aus der Wohnung W in eine Wohnung X und eine Wohnung Y und eine Wohnung Z um. Die Wohnung X wird von den beiden Personen, welche Grundsicherung im Alter beziehen, bezogen, wohingegen die Wohnungen Y und Z von jeweils einem der beiden erwerbstätigen Personen bezogen werden. Im Spätherbst 2004 kommt die ausstehende Nebenkostennachzahlung des Jahres 2003 für die gemeinsam bewohnte Wohnung W an. Die Kosten für die Wohnung X wird nun im vollem Umfang für die beiden Personen, welche Grundsicheurng beziehen, vom Amt übernommen.

Frage: Übernimmt nun das Amt auch die gesamten Nebenkostennachzahlungen des Jahres 2003 für die Wohnung W, weil die anderen Personen nun zu dem Zeitpunkt, da die Nachzahlungsaufforderung durch den Vermieter ergangen ist, nicht mehr in der Wohnung der beiden älteren Personen leben? Oder wird diese Nebenkostenzahlungsaufforderung im Betrag wieder durch 4 Parteien gesplittet, wobei die Hälfte anteilig vom Amt für ihre beiden Kunden als Grundsicherungsempfänger übernommen wird und die andere Hälfte unter den beiden erwerbstätigen Personen aufgeteilt wird?

Eine Antwort mit entsprechenden Quellenangaben des SGB oder dergleichen wäre hilfreich.

Danke für die Hilfe an alle.

Hallo,

da nur die Hälfte der NK übernommen wurde, wird auch bei einer Nachzahlung nur die Hälfte übernommen.
Ebenso wäre es bei einer Rückerstattung, welche auch nur zur Hälfte angerechnet werden dürfte.

VG