Hallo
Erst mal Danke an alle!
na mal sehen ob dies so bleibt 
Was die Abrechnung betrifft, hat der Mieter zum einen Fehler
beim Kaltwasserablesewert (in Abrechnung als Schätzung
ausgewiesen) gefunden
Ein Ablesewert für eine Schätzung???
Entweder werden alle Wasseruhren abgelesen oder eine Verteilung über Wohnquadratmeter (gesetz. Vorgabe) oder vereinbarungsgemäß über Personenmonate abgerechnet.
also bitte mal nachsehen, worüber hier geschrieben werden soll…
…weitere Details wären auch nicht schlecht, je nach dem nach welchen Modus abgerechnet wird
und zum anderen festgestellt, dass die
Preise für Wasser und Heizung unangemessen hoch sind (z.B.
4,18 Euro für 1 Kubikmeter Kaltwasser;
Hmm, mir ist zumindest ein Ort bekannt, der über 6 €/m³ (je Ab- und Frischwasser) nimmt.
19,08 Euro für
Warmwasser
€/m³ oder Heizwert, oder alles, oder was?
und 9,18 Cent für Heizungseinheit).
Was wäre denn hier eine Heizungseinheit von welcher Energieform?
Zum Vergleich:
die Preise von Stadtwerken in der Stadt sind um etwa 30%
niedriger.
Hmm, einfach mal die Rechnungen vom VM zeigen lassen, dort ist auch neben dem Betrag auch der Lieferant vermerkt.
Nach dem Kenntnisstand des Mieters hat man Anspruch
…ja, der Anspruch entsteht allgemein im Kopf zuerst, in der Realtät erst nach einem Titel vom Gericht…mit allen Nachteilen.
darauf, dass die Nebenkosten bzw. -leistungen nach dem Prinzip
der Wirtschaftlichkeit geführt werden.
Ja, genau. Deshalb muß eben nicht beim billigsten eingekauft werden.
Er hat auch vor, das zu
reklamieren.
Gut, dann wird es schon mal für Verhandlungen mit einem angestrebten Konsens schwieriger.
Wie wäre es, zunächst einmal prüfen zu lassen, bevor man…?
Darüber hinaus passt der Mieter auf Verbrauch auf,
Ja, das machen die meisten mehr oder weniger gut, hab´ noch keinen getroffen der freiwillig zugibt nicht aufzupassen…
die
Wassertechnik in der Wohnung ist aber total veraltet, was
automatisch zum höheren Wasserverbrauch führt.
Solange es nicht leckt, ist dieser Vorwurf Blödsinn und damt sehr geeignet den M unglaubwürdig erscheinen zu lassen.
Dazu ist die
Wohnung schimmelgefährdet, d.h. Heizung muss im Winter ständig
laufen, damit die hohe Feuchtigkeit nicht entsteht.
Das hat physikalisch nichts damit zu tun. Diese Äußerung wäre geeigent, den M darüber völliges Unwissen zu bescheinigen.
Die Abrechnung hat der Mieter am 17.06.2010 vom Vermieter
erhalten, mit der Anforderung, sie bis zum 01.07. zu
begleichen. Ist die Frist eigentlich ok?
Eine 14-Tagefrist wäre üblich. Der M kann Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbaren, sofern der VM damit einverstanden wäre.
Der Meinung des Mieters nach ist die Erhöhung der
Nebenkostenvorauszahlung in so einem Maße unbegründet,
Hmm, liegt denn überhaupt eine Begründung vom VM vor?
Wenn ja, wie lautet sie?
deswegen lautet die Frage, ob er die erhöhte Vorauszahlung
sofort überweisen muß?
sofort, nein, eher pünktlich wäre von Vorteil
In allgemeinen Geschäftsverkehr wäre aber das Einhalten des vorgegebenen Zahlungsziels einzuhalten…
…weil wie der Vorposter schon schrieb unangenehme Folgen entstehen können.
…und wenn sich keiner mehr daran hält unsere Wirtschaft in wenigen Monaten zusammenbricht!
Vielen Dank im Voraus!
Gut, wird jetzt mal genommen 
Alex
vlg MC
PS:
Es macht keinen Sinn Nebenkriegsschauplätze zu finden nur weil man sich ungerecht behandelt fühlt. Cool bleiben und bevor etwas unternommen wird genau prüfen (lassen) sonst wird man trotz „Neu“- M auch sehr bald die Geduld und Kompromissbereitschaft bei den gutmütigsten VM verlieren.
Was ein ungemütliches MV-Verhältnis bedeutet kann hier (im Forum) in vielen Fragen eingesehen werden. Im Zweifel zieht nie der VM aus…