Nebenkostennachzahlung, Einspruch

Hallo zusammen!

Folgendes Problem liegt vor: zwei Mieter einer 60m2 2-Zimmer-Wohnung haben zum ersten Mal eine Nebenkostenabrechnung erhalten und waren
„etwas“ überrascht: Über 1300 Euro Nachzahlung!
Dabei betrug monatliche Vorauszahlung bereits 120 Euro im Monat. Gesamtnebenkosten wurden auf über 2700 Euro gerechnet (dabei 1000 Heizung und 1000 Wasser). Für Mieter ist es unerklärbar: die passen auf Verbrauch auf, haben neue Wasch- und Spülmaschine usw.

Der Vermieter hat sofort ab dem 01.07 höhere monatliche
Nebenkostenauszahlung eingefordert und zwar 210 Euro im Monat.

Die Mieter haben vor Einspruch und gleichzeitig
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Die Frage ist: muss man trotz dem Einspruch bereits die erhöhte Nebenkostenauszahlung überweisen oder kann man, bis die Sache geklärt ist, die früheren 120 Euro
Nebenkosten erst mal zahlen?

Vielen Dank im Voraus

Hallo, Wassernormalverbrauch dürfte je Person täglich bei
130 l liegen; x 2 personen und 365 Tage jährlich also rd.
95 cbm mit Abwasser x 5,bis 7,–€ je cbm ergibt höchstens
670,00 €. Oder badet jeder täglich? Gruß

Hallo Alex,

der Zahlungsanspruch liegt vor und wird somit mindestens 30 Tage nach Rechnungsstellung fällig.

Im realen Leben sieht es natürlich oft anders aus, aber ab Fälligkeit können auch Zinsen berechnet werden, sofern man als Ottonormalverbraucher darauf hingewiesen wurde.

Ein Wiederspruch setzt die Forderungen, bzw. deren Fristen nicht außer Kraft. Zweifel an der Abrechnung alleine bedeuten natürlich gar nichts. Man muß schon Argumente haben.

Gruß!

Horst

Hallo

Die Frage ist: muss
man trotz dem Einspruch bereits die erhöhte
Nebenkostenauszahlung überweisen oder kann man, bis die Sache
geklärt ist, die früheren 120 Euro
Nebenkosten erst mal zahlen?

Die Antwort steht in § 560 BGB „Veränderungen von Betriebskosten“

(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.

(2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.

(3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.

(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.

(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Gruß
smalbop

Erst mal Danke an alle!

Was die Abrechnung betrifft, hat der Mieter zum einen Fehler beim Kaltwasserablesewert (in Abrechnung als Schätzung ausgewiesen) gefunden und zum anderen festgestellt, dass die Preise für Wasser und Heizung unangemessen hoch sind (z.B. 4,18 Euro für 1 Kubikmeter Kaltwasser; 19,08 Euro für Warmwasser und 9,18 Cent für Heizungseinheit). Zum Vergleich: die Preise von Stadtwerken in der Stadt sind um etwa 30% niedriger. Nach dem Kenntnisstand des Mieters hat man Anspruch darauf, dass die Nebenkosten bzw. -leistungen nach dem Prinzip der Wirtschaftlichkeit geführt werden. Er hat auch vor, das zu reklamieren.

Darüber hinaus passt der Mieter auf Verbrauch auf, die Wassertechnik in der Wohnung ist aber total veraltet, was automatisch zum höheren Wasserverbrauch führt. Dazu ist die Wohnung schimmelgefährdet, d.h. Heizung muss im Winter ständig laufen, damit die hohe Feuchtigkeit nicht entsteht.

Die Abrechnung hat der Mieter am 17.06.2010 vom Vermieter erhalten, mit der Anforderung, sie bis zum 01.07. zu begleichen. Ist die Frist eigentlich ok?

Der Meinung des Mieters nach ist die Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung in so einem Maße unbegründet, deswegen lautet die Frage, ob er die erhöhte Vorauszahlung sofort überweisen muß?

Vielen Dank im Voraus!
Alex

Ist im Wasserpreis auch das Abwasser enthalten?

Im allgemeinen ist anzumerken:
Streit ist immer leicht anzufangen. Vorab mal die Unterlagen einsehen und ggf. von jemand prüfen zu lassen, der etwas davon versteht.
Das Grundprinzip ist folgendes: Der VM legt Kosten aus, der Mieter leistet Vorauszahlungen. Abgerechnet wird am Schluss und zwar in einer Form, dass der Vermieter seine Auslagen ersetzt bekommt. Nicht mehr und nicht weniger.(Natürlich vorbehaltlich einer vorliegenden mietvertraglichen Vereinbarung)

Erhöhung der NK-Vorauszahlung: Hier zeigst du dich irgendwie ‚beratungsresistent‘.
Dein Tonfall erzeugt in mir das Gefühl, dass du so und so auf Krawall aus bist. Weshalb hast du eigentlich hier geschrieben? Ziehe das durch, gehe zum Anwalt und lass dich überraschen, was dabei herauskommt. Bedenke allerdings, dass das Mietverhältnis erst dann endet, wenn der Vertrag abgewickelt ist.

vnA

Hallo

Erst mal Danke an alle!

na mal sehen ob dies so bleibt :wink:

Was die Abrechnung betrifft, hat der Mieter zum einen Fehler
beim Kaltwasserablesewert (in Abrechnung als Schätzung
ausgewiesen) gefunden

Ein Ablesewert für eine Schätzung???
Entweder werden alle Wasseruhren abgelesen oder eine Verteilung über Wohnquadratmeter (gesetz. Vorgabe) oder vereinbarungsgemäß über Personenmonate abgerechnet.

also bitte mal nachsehen, worüber hier geschrieben werden soll…
…weitere Details wären auch nicht schlecht, je nach dem nach welchen Modus abgerechnet wird

und zum anderen festgestellt, dass die
Preise für Wasser und Heizung unangemessen hoch sind (z.B.
4,18 Euro für 1 Kubikmeter Kaltwasser;

Hmm, mir ist zumindest ein Ort bekannt, der über 6 €/m³ (je Ab- und Frischwasser) nimmt.

19,08 Euro für
Warmwasser

€/m³ oder Heizwert, oder alles, oder was?

und 9,18 Cent für Heizungseinheit).

Was wäre denn hier eine Heizungseinheit von welcher Energieform?

Zum Vergleich:
die Preise von Stadtwerken in der Stadt sind um etwa 30%
niedriger.

Hmm, einfach mal die Rechnungen vom VM zeigen lassen, dort ist auch neben dem Betrag auch der Lieferant vermerkt.

Nach dem Kenntnisstand des Mieters hat man Anspruch

…ja, der Anspruch entsteht allgemein im Kopf zuerst, in der Realtät erst nach einem Titel vom Gericht…mit allen Nachteilen.

darauf, dass die Nebenkosten bzw. -leistungen nach dem Prinzip
der Wirtschaftlichkeit geführt werden.

Ja, genau. Deshalb muß eben nicht beim billigsten eingekauft werden.

Er hat auch vor, das zu
reklamieren.

Gut, dann wird es schon mal für Verhandlungen mit einem angestrebten Konsens schwieriger.

Wie wäre es, zunächst einmal prüfen zu lassen, bevor man…?

Darüber hinaus passt der Mieter auf Verbrauch auf,

Ja, das machen die meisten mehr oder weniger gut, hab´ noch keinen getroffen der freiwillig zugibt nicht aufzupassen…

die
Wassertechnik in der Wohnung ist aber total veraltet, was
automatisch zum höheren Wasserverbrauch führt.

Solange es nicht leckt, ist dieser Vorwurf Blödsinn und damt sehr geeignet den M unglaubwürdig erscheinen zu lassen.

Dazu ist die
Wohnung schimmelgefährdet, d.h. Heizung muss im Winter ständig
laufen, damit die hohe Feuchtigkeit nicht entsteht.

Das hat physikalisch nichts damit zu tun. Diese Äußerung wäre geeigent, den M darüber völliges Unwissen zu bescheinigen.

Die Abrechnung hat der Mieter am 17.06.2010 vom Vermieter
erhalten, mit der Anforderung, sie bis zum 01.07. zu
begleichen. Ist die Frist eigentlich ok?

Eine 14-Tagefrist wäre üblich. Der M kann Zahlungsaufschub oder Ratenzahlung vereinbaren, sofern der VM damit einverstanden wäre.

Der Meinung des Mieters nach ist die Erhöhung der
Nebenkostenvorauszahlung in so einem Maße unbegründet,

Hmm, liegt denn überhaupt eine Begründung vom VM vor?
Wenn ja, wie lautet sie?

deswegen lautet die Frage, ob er die erhöhte Vorauszahlung
sofort überweisen muß?

sofort, nein, eher pünktlich wäre von Vorteil

In allgemeinen Geschäftsverkehr wäre aber das Einhalten des vorgegebenen Zahlungsziels einzuhalten…
…weil wie der Vorposter schon schrieb unangenehme Folgen entstehen können.
…und wenn sich keiner mehr daran hält unsere Wirtschaft in wenigen Monaten zusammenbricht!

Vielen Dank im Voraus!

Gut, wird jetzt mal genommen :smile:

Alex

vlg MC

PS:
Es macht keinen Sinn Nebenkriegsschauplätze zu finden nur weil man sich ungerecht behandelt fühlt. Cool bleiben und bevor etwas unternommen wird genau prüfen (lassen) sonst wird man trotz „Neu“- M auch sehr bald die Geduld und Kompromissbereitschaft bei den gutmütigsten VM verlieren.

Was ein ungemütliches MV-Verhältnis bedeutet kann hier (im Forum) in vielen Fragen eingesehen werden. Im Zweifel zieht nie der VM aus…

Hallo,
vielleicht liest Du erstmal:
http://www.breiholdt.de/main_Grundlagen_des_Betriebs…
Ich weiß, das ist viel Text, aber dann korrigierst Du vielleicht Deine (imho völlig falsche) Meinung.
Gruß
loderunner (ianal)